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294_1966 AT

294. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Mistelbach und Wolkersdorf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 294. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Mistelbach und Wolkersdorf

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des

BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925, wird mit Zustimmung

der niederösterreichischen Landesregierung verordnet

§ 1. Die Ortsgemeinde Hornsburg im politischen

Bezirk Mistelbach wird aus dem Sprengel

des Bezirksgerichtes Mistelbach ausgeschieden und

dem Sprengel des Bezirksgerichtes Wolkersdorf

zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1967

in Kraft.

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