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294_1963 AT

294. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft der Republik Österreich und dem Verkehrsministerium der Volksrepublik Polen über die Abänderung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über den Luftverkehr.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 294. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft der Republik Österreich und dem Verkehrsministerium der Volksrepublik Polen über die Abänderung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über den Luftverkehr.

Das Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft

als Oberste Zivilluftfahrtbehörde

der Republik Österreich und das Verkehrsministerium

der Volksrepublik Polen haben

gemäß Artikel XIV Absatz 2 des Luftverkehrsabkommens

zwischen der Österreichischen Bundesregierung

und der Regierung der Volksrepublik

Polen vom 8. Februar 1956 folgende Fassung

des Abschnittes D des Anhanges 1 dieses

Abkommens vereinbart

„D

1. Das von der Österreichischen Bundesregierung

namhaft gemachte Luftbeförderungsunternehmen

ist berechtigt, Luftverkehrslinien von

Punkten in Österreich über Zwischenpunkte

nach Warschau und nach Punkten darüber hinaus

zu betreiben.

2. Das von der Regierung der Volksrepublik

Polen namhaft gemachte Luftbeförderungsunternehmen

ist berechtigt, Luftverkehrslinien

von Punkten in Polen über Zwischenpunkte

nach Wien und nach Punkten darüber

hinaus zu betreiben.

3. Die oben erwähnten Zwischenpunkte und

Punkte darüber hinaus werden von den Luftfahrtbehörden

der beiden Vertragschließenden

Teile vereinbart."

Die vorliegende Vereinbarung ist am 21. Juni

1963 in Warschau unterzeichnet worden. Sie ist

gemäß Artikel XIV Absatz 3 des obgenannten

Luftverkehrsabkommens am 12. September 1963

in Kraft getreten.

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