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294_1962 AT

294. Kundmachung: Beitritt der Tschechoslowakei zu dem Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Personenbeförderung dienen, und dem Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 294. Kundmachung: Beitritt der Tschechoslowakei zu dem Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Personenbeförderung dienen, und dem Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen.

Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs

der Vereinten Nationen hat die Tschechoslowakei

am 2. Juli 1962 ihre Beitrittsurkunden zu dem

Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen,

die der internationalen Personenbeförderung

dienen, und dem Abkommen über

die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der

internationalen Warenbeförderung dienen, BGBl.

Nr. 270/1962, hinterlegt.

Die beiden Abkommen sind für die Tschechoslowakei

am 30. September 1962 in Kraft getreten.

Die Tschechoslowakei hat bei ihrem Beitritt

zu den beiden Abkommen gemäß deren

Artikeln 10 Absatz 1 erklärt, daß sie sich durch

die Artikel 9 nicht als gebunden betrachtet.

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