Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
293_1983 AT

293. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls über die Schiedsklauseln

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 293. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls über die Schiedsklauseln

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten

das Protokoll über die Schiedsklauseln (BGBl.

Nr. 57/1928, weitere Kundmachungen des Geltungsbereiches

BGBl. Nrn. 151/1928, 183/1928,"

199/1928, 292/1929, 309/1929, 322/1930,

340/1930, 19/1931, 70/1931, 256/1931, 327/1931,

84/1932, 410/1937, 51/1954, 51/1958, 118/1959

und 37/1967) ratifiziert bzw. erklärt, sich auch

nach Erlangung der Unabhängigkeit an dieses Protokoll

gebunden zu erachten

Staaten

Datum der Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde bzw.

der Abgabe

der Kontinuitätserklärung

Burma 19. Oktober 1938

Mauritius 18. Juli 1969

Bahamas 16. Feber 1977

Bangladesh 27. Juni 1979

Die Deutsche Demokratische Republik erklärte,

das Protokoll mit Wirksamkeit vom 4. April 1958

wieder anzuwenden.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →