Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
293_1975 AT

293. Bundesgesetz: 1. Freigabe von Ausgabenbeträgen in der Stabilisierungsquote des Konjunkturausgleich-Voranschlages des Bundesfinanzgesetzes 1975

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 293. Bundesgesetz: 1. Freigabe von Ausgabenbeträgen in der Stabilisierungsquote des Konjunkturausgleich-Voranschlages des Bundesfinanzgesetzes 1975

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Im Sinne von Art. II a Abs. 4 des Bundesfinanzgesetzes 1975, BGBl. Nr. 1, wird festgestellt,

daß die Voraussetzungen gemäß Art. II a Abs. 2 des Bundesfinanzgesetzes 1975, wonach

der Bundesminister für Finanzen die Zustimmung zur Überschreitung von finanzgesetzlichen

Ansätzen nach Maßgabe der in der Anlage II zum Bundesfinanzgesetz 1975 in der Stabilisierungsquote

des Konjunkturausgleich-Voranschlages vorgesehenen Ausgabenbeträge erteilen darf, für

nachstehende finanzgesetzliche Ansätze und Ausgabenbeträge gegeben sind

§ 2. Der gemäß § 1 für den Ansatz 1/64333 vorgesehene Freigabebetrag von 200,000.000 S ist

im Sinne des Art. II a Albs. 2 Z. 3 des Bundesfinanzgesetzes 1975 auch durch Kreditoperationen im

Sinne des Art. VI des Bundesfinanzgesetzes 1975 zu bedecken.

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten

Organe zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister

für Finanzen betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →