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293_1966 AT

293. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung, womit Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern bei Ausführung bestimmter Arbeiten erlassen werden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 293. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung, womit Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern bei Ausführung bestimmter Arbeiten erlassen werden

Auf Grund der §§ 74 a und 74 c der Gewerbeordnung

sowie des § 24 Abs. 1 des Arbeitsinspektionsgesetzes

1956, BGBl. Nr. 147, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie verordnet

Im § 21 der Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 3. Dezember

1956, BGBl. Nr. 259, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 281/1964, womit Vorschriften

zum Schutze des Lebens und der Gesundheit von

Dienstnehmern bei Ausführung bestimmter Arbeiten erlassen werden, tritt an Stelle der Zeitangabe

„31. Dezember 1966" die Zeitangabe

„31. Dezember 1968".

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