293_1962
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293. Kundmachung: Beitritt der Tschechoslowakei zum Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 293. Kundmachung: Beitritt der Tschechoslowakei zum Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr.
1962_293_0 293. Kundmachung: Beitritt der Tschechoslowakei zum Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr.
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Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen ist seit der Kundmachung
BGBl. Nr. 284/1962 die Tschechoslowakei dem
Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen
zum privaten Gebrauch im internationalen
Verkehr, BGBl. Nr. 170/1959, beigetreten.
Das Abkommen ist für die Tschechoslowakei
am 30. September 1962 in Kraft getreten.
Die Tschechoslowakei hat beim Beitritt zu
diesem Abkommen gemäß seinem Artikel 11 Absatz
2 erklärt, daß sie sich durch Artikel 10 nicht
als gebunden betrachtet.