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293_1962 AT

293. Kundmachung: Beitritt der Tschechoslowakei zum Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 293. Kundmachung: Beitritt der Tschechoslowakei zum Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr.

Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen ist seit der Kundmachung

BGBl. Nr. 284/1962 die Tschechoslowakei dem

Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen

zum privaten Gebrauch im internationalen

Verkehr, BGBl. Nr. 170/1959, beigetreten.

Das Abkommen ist für die Tschechoslowakei

am 30. September 1962 in Kraft getreten.

Die Tschechoslowakei hat beim Beitritt zu

diesem Abkommen gemäß seinem Artikel 11 Absatz

2 erklärt, daß sie sich durch Artikel 10 nicht

als gebunden betrachtet.

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