292_1996
AT
292. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Freistellung von Molybdäntrioxid von den Beförderungsvorschriften des ADR
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 292. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Freistellung von Molybdäntrioxid von den Beförderungsvorschriften des ADR
1996_292_0 292. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Freistellung von Molybdäntrioxid von den Beförderungsvorschriften des ADR
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Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Repu-
blik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland nach
Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Freistellung von Molybdäntrioxid von den Beförderungsvorschriften
des ADR (BGBl. Nr. 360/1994) ist auf Grund der mit 1. Jänner 1995 in Kraft getretenen Änderungen
der Anlage A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Kundgemacht in BGBl. Nr. 357/1995 obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.