292_1995
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292. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 292. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte
1995_292_0 292. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (BGBl. Nr. 591/1978, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 252/1994) hinterlegt
Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat am 18. Jänner 1994 erklärt, sich rückwirkend ab 17 September 1991 weiterhin an den Pakt gebunden zu erachten.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Irland am 12. April 1994 den anläßlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde erklärten Vorbehalt zu Art. 6 Abs. 5 Kundgemacht in BGBl. Nr. 213/1991 zurückgezogen.