292_1993
AT
292. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 292. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
1993_292_0 292. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Slowenien die Weiteranwendung des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (BGBl. Nr. 316/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 80/1993) nicht mit 25. Juni 1992, sondern rückwirkend mit 25. Juni 1991 erklärt.