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291_1970 AT

291. Kundmachung: Beitritt Ungarns und des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland zur Europäischen Zusatzvereinbarung zum Abkommen über den Straßenverkehr und zum Protokoll über Straßenverkehrszeichen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 291. Kundmachung: Beitritt Ungarns und des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland zur Europäischen Zusatzvereinbarung zum Abkommen über den Straßenverkehr und zum Protokoll über Straßenverkehrszeichen

Vom Generalsekretär der Vereinten Nationen

sind folgende Notifikationen betreffend den Geltungsbereich

der Europäischen Zusatzvereinbarung

zum Abkommen über den Straßenverkehr

und zum Protokoll über Straßenverkehrszeichen

(BGBl. Nr. 222/1955, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 66/1961)

eingelangt

Ungarn und das Vereinigte Königreich von

Großbritannien und Nordirland sind am

30. Juli 1962 bzw. am 16. Mai 1966 dem oben

angeführten Vertragsinstrument beigetreten.

Anläßlich des Beitrittes hat Ungarn folgenden

Vorbehalt erklärt: Die Volksrepublik Ungarn

betrachtet sich durch die Bestimmungen des Artikels

5 der Zusatzvereinbarung nicht gebunden.

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