291_1970
AT
291. Kundmachung: Beitritt Ungarns und des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland zur Europäischen Zusatzvereinbarung zum Abkommen über den Straßenverkehr und zum Protokoll über Straßenverkehrszeichen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 291. Kundmachung: Beitritt Ungarns und des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland zur Europäischen Zusatzvereinbarung zum Abkommen über den Straßenverkehr und zum Protokoll über Straßenverkehrszeichen
1970_291_0 291. Kundmachung: Beitritt Ungarns und des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland zur Europäischen Zusatzvereinbarung zum Abkommen über den Straßenverkehr und zum Protokoll über Straßenverkehrszeichen
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Vom Generalsekretär der Vereinten Nationen
sind folgende Notifikationen betreffend den Geltungsbereich
der Europäischen Zusatzvereinbarung
zum Abkommen über den Straßenverkehr
und zum Protokoll über Straßenverkehrszeichen
(BGBl. Nr. 222/1955, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 66/1961)
eingelangt
Ungarn und das Vereinigte Königreich von
Großbritannien und Nordirland sind am
30. Juli 1962 bzw. am 16. Mai 1966 dem oben
angeführten Vertragsinstrument beigetreten.
Anläßlich des Beitrittes hat Ungarn folgenden
Vorbehalt erklärt: Die Volksrepublik Ungarn
betrachtet sich durch die Bestimmungen des Artikels
5 der Zusatzvereinbarung nicht gebunden.