290. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens und Statut über das internationale Regime der Seehäfen
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre
Beitrittsurkunden zum Übereinkommen und Statut über das internationale Regime der Seehäfen (BGBl.
Nr. 56/1927, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 297/1989) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde
Marshallinseln 2. Februar 1994
Vanuatu 8. Mai 1991
Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen und Statut gebunden zu erachten
Staaten: mit Wirksamkeit vom
Kroatien 8. Oktober 1991
Slowakei 1. Jänner 1993
Tschechische Republik 1. Jänner 1993
Die Slowakei und die Tschechische Republik haben die nachstehende Erklärung der ehemaligen
Tschechoslowakei erneuert
„Mit Vorbehalt hinsichtlich des in Art. 12 des Statuts erwähnten Rechts in bezug auf Auswanderer.“