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290_1996 AT

290. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens und Statut über das internationale Regime der Seehäfen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 290. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens und Statut über das internationale Regime der Seehäfen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre

Beitrittsurkunden zum Übereinkommen und Statut über das internationale Regime der Seehäfen (BGBl.

Nr. 56/1927, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 297/1989) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Marshallinseln 2. Februar 1994

Vanuatu 8. Mai 1991

Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen und Statut gebunden zu erachten

Staaten: mit Wirksamkeit vom

Kroatien 8. Oktober 1991

Slowakei 1. Jänner 1993

Tschechische Republik 1. Jänner 1993

Die Slowakei und die Tschechische Republik haben die nachstehende Erklärung der ehemaligen

Tschechoslowakei erneuert

„Mit Vorbehalt hinsichtlich des in Art. 12 des Statuts erwähnten Rechts in bezug auf Auswanderer.“

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