290. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 36 Zwettler Straße im Bereich der Marktgemeinde Yspertal
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 36
Zwettler Straße wird im Bereich der Marktgemeinde
Yspertal wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei
km 10,34, kreuzt in der Folge den Altbestand und
bindet bei km 11,20 in die bestehende Bundesstraße
ein, zweigt neuerlich bei km 11,28 vom Bestand ab
und bindet bei km 11,81 wieder in die bestehende
Bundesstraße ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden
Straßentrasse aus den beim Bundesministerium
für Bauten und Technik, beim Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung sowie bei der
Marktgemeinde Yspertal aufliegenden Planunterlagen
(Plan Nr. B 36/57-83 im Maßstab 1 : 2000) zu
ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.