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290_1984 AT

290. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 36 Zwettler Straße im Bereich der Marktgemeinde Yspertal

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 290. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 36 Zwettler Straße im Bereich der Marktgemeinde Yspertal

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 36

Zwettler Straße wird im Bereich der Marktgemeinde

Yspertal wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 10,34, kreuzt in der Folge den Altbestand und

bindet bei km 11,20 in die bestehende Bundesstraße

ein, zweigt neuerlich bei km 11,28 vom Bestand ab

und bindet bei km 11,81 wieder in die bestehende

Bundesstraße ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Straßentrasse aus den beim Bundesministerium

für Bauten und Technik, beim Amt der Niederösterreichischen

Landesregierung sowie bei der

Marktgemeinde Yspertal aufliegenden Planunterlagen

(Plan Nr. B 36/57-83 im Maßstab 1 : 2000) zu

ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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