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290_1981 AT

290. Bundesgesetz: Änderung des Polenkohlegarantiegesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 290. Bundesgesetz: Änderung des Polenkohlegarantiegesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz vom ,26. November 1980

betreffend die Übernahme von Garantien zur

Förderung von Kohleimporten aus Polen (Polenkohlegarantiegesetz),

BGBl. Nr. 555/1980, wird

wie folgt geändert

Im § 1 Albs. 3 ist als zweiter Satz anzufügen

„Für die Garantieübernahme ist das Inkrafttreten

der Lieferverträge nicht Voraussetzung."

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Finanzen betraut.

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