28. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 170 Brixental Straße im Bereich der Gemeinde Westendorf
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der
Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/
1978 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 170
Brixental Straße wird im Bereich der Gemeinde
Westendorf wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt bei
km 15,336 (alt) von der bestehenden Trasse ab,
überbrückt die zu verlegende Brixentaler Ache,
unterfährt sodann die Bahnlinie der ÖBB Salzburg
—Wörgl bei Bahn-km 173,774 und bindet
bei km 15,991 (alt) wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung
sowie bei der Gemeinde Westendorf aufliegenden
Planunterlagen (Plan Nr. B 3054 im Katastermaßstab
1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.