Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
28_1979 AT

28. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 170 Brixental Straße im Bereich der Gemeinde Westendorf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 28. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 170 Brixental Straße im Bereich der Gemeinde Westendorf

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/

1978 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 170

Brixental Straße wird im Bereich der Gemeinde

Westendorf wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt bei

km 15,336 (alt) von der bestehenden Trasse ab,

überbrückt die zu verlegende Brixentaler Ache,

unterfährt sodann die Bahnlinie der ÖBB Salzburg

—Wörgl bei Bahn-km 173,774 und bindet

bei km 15,991 (alt) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Westendorf aufliegenden

Planunterlagen (Plan Nr. B 3054 im Katastermaßstab

1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →