28_1966
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28. Kundmachung: Beitritt Ungarns zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 28. Kundmachung: Beitritt Ungarns zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
1966_28_0 28. Kundmachung: Beitritt Ungarns zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
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Nach Mitteilung der Königlich. Niederländischen
Botschaft in Wien ist seit der Kundmachung
BGBl. Nr. 97/1963 Ungarn dem Übereinkommen
betreffend das Verfahren in bürgerlichen
Rechtssachen, BGBl. Nr. 91/1957, beigetreten.
Das Übereinkommen ist für Ungarn am
18. Feber 1966 in Kraft getreten.