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28_1966 AT

28. Kundmachung: Beitritt Ungarns zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 28. Kundmachung: Beitritt Ungarns zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

Nach Mitteilung der Königlich. Niederländischen

Botschaft in Wien ist seit der Kundmachung

BGBl. Nr. 97/1963 Ungarn dem Übereinkommen

betreffend das Verfahren in bürgerlichen

Rechtssachen, BGBl. Nr. 91/1957, beigetreten.

Das Übereinkommen ist für Ungarn am

18. Feber 1966 in Kraft getreten.

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