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28_1964 AT

28. Verordnung: Erhöhung des Zollsatzes für Hühnereier.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 28. Verordnung: Erhöhung des Zollsatzes für Hühnereier.

Auf Grund des § 5 Abs. 2 Zolltarifgesetz 1958,

BGBl. Nr. 74, wird verordnet

Artikel I.

Der Zollsatz für Hühnereier der Tarifnummer

04.05 A wird wie folgt ergänzt

Bei einem Zollwert unter 957 S je 100 kg erhöht

sich der Zollsatz für Hühnereier der Tarifnummer

04.05 A von 320 S für 100 kg um die

Differenz zwischen 957 S und dem Zollwert von

100 kg. Der erhöhte Zollsatz darf jedoch 960 S

für 100 kg nicht übersteigen.

Artikel II.

Diese Verordnung tritt am 9. März 1964 in

Kraft.

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