Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
289_1992 AT

289. Verordnung: Änderung der Entgeltsrichtlinienverordnung 1986

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 289. Verordnung: Änderung der Entgeltsrichtlinienverordnung 1986

Auf Grund des § 13 Abs. 3 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 68/ 1991, wird verordnet

Die Entgeltsrichtlinienverordnung 1986, BGBl. Nr. 311, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 292/1991, wird wie folgt geändert

1. § 9 Abs. 1 Z 1 lit. a und b lautet

,,a) bei Überlassung in Miete oder sonstige

Nutzung 1788 S je Jahr und b) bei Übertragung in das Eigentum, Miteigentum oder Einräumung des Wohnungseigentums 2208 S zuzüglich Umsatzsteuer je Jahr beträgt,"

2. § 16 wird folgender Abs. 9 angefügt

„(9) § 9 Abs. 1 Z 1 lit. a und b in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 289/1992 tritt mit 1. Juli 1992 in Kraft."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →