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289_1986 AT

289. Kundmachung: Aufhebung des § 71 a und des § 77 Abs. 3 und 4 der Gewerbeordnung 1973 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 289. Kundmachung: Aufhebung des § 71 a und des § 77 Abs. 3 und 4 der Gewerbeordnung 1973 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß

§ 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 15. März 1986, G 60/82-11, der Bundesregierung

zugestellt am 9. Mai 1986, § 71 a und § 77

Abs. 3 und 4 der Gewerbeordnung 1973, BGBl.

Nr. 50/1974, in der Fassung der Gewerbeordnungs-

Novelle 1981, BGBl. Nr. 619, als verfassungswidrig

aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 28. Feber

1987 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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