289. Personalversicherungsschema der EFTA samt Beschluß des Rates Nr. 7/1977 samt Anhang, Beschluß des Gemeinsamen Rates Nr. 2/1977, Beschluß des Rates Nr. 10/1977 und Beschluß des Gemeinsamen Rates Nr. 3/1977
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom
23. Jänner 1980
1. die vorstehenden Beschlüsse — Art. 37 des
Anhanges zum Beschluß des Rates Nr. 7/
1977 ist eine verfassungsändernde Bestimmung
— verfassungsmäßig genehmigt;
2. beschlossen, daß diese Beschlüsse gemäß
Art. 49 Abs. 2 B-VG vom Bundeskanzler
unter Mitwirkung des Bundesministers für
Handel, Gewerbe und Industrie dadurch
kundzumachen sind, daß sie während der
üblichen Dienststunden zur öffentlichen
Einsichtnahme in der zuständigen Abteilung
des .Bundesministeriums für Handel, Gewerbe
und Industrie aufgelegt werden.
Die von Österreich zu den einzelnen Beschlüssen
angebrachten Ratifikationsvorbehalte
wurden vom hiezu bevollmächtigten österreichischen
Vertreter am 14. März 1980 zurückgezogen.
Damit ist der Beschluß des Rates Nr. 7/
1977 samt Anhang gemäß seinem Punkt 2 und
der Beschluß des Gemeinsamen Rates Nr. 2/1977
gemäß seinem Punkt 1 für Österreich am 1. Juli
1977 in Kraft getreten; der Beschluß des Rates
Nr. 10/1977 und der Beschluß des Gemeinsamen
Rates Nr. 3/1977 sind für Österreich am
22. September 1977 in Kraft getreten.