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289_1981 AT

289. Personalversicherungsschema der EFTA samt Beschluß des Rates Nr. 7/1977 samt Anhang, Beschluß des Gemeinsamen Rates Nr. 2/1977, Beschluß des Rates Nr. 10/1977 und Beschluß des Gemeinsamen Rates Nr. 3/1977

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 289. Personalversicherungsschema der EFTA samt Beschluß des Rates Nr. 7/1977 samt Anhang, Beschluß des Gemeinsamen Rates Nr. 2/1977, Beschluß des Rates Nr. 10/1977 und Beschluß des Gemeinsamen Rates Nr. 3/1977

Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom

23. Jänner 1980

1. die vorstehenden Beschlüsse — Art. 37 des

Anhanges zum Beschluß des Rates Nr. 7/

1977 ist eine verfassungsändernde Bestimmung

— verfassungsmäßig genehmigt;

2. beschlossen, daß diese Beschlüsse gemäß

Art. 49 Abs. 2 B-VG vom Bundeskanzler

unter Mitwirkung des Bundesministers für

Handel, Gewerbe und Industrie dadurch

kundzumachen sind, daß sie während der

üblichen Dienststunden zur öffentlichen

Einsichtnahme in der zuständigen Abteilung

des .Bundesministeriums für Handel, Gewerbe

und Industrie aufgelegt werden.

Die von Österreich zu den einzelnen Beschlüssen

angebrachten Ratifikationsvorbehalte

wurden vom hiezu bevollmächtigten österreichischen

Vertreter am 14. März 1980 zurückgezogen.

Damit ist der Beschluß des Rates Nr. 7/

1977 samt Anhang gemäß seinem Punkt 2 und

der Beschluß des Gemeinsamen Rates Nr. 2/1977

gemäß seinem Punkt 1 für Österreich am 1. Juli

1977 in Kraft getreten; der Beschluß des Rates

Nr. 10/1977 und der Beschluß des Gemeinsamen

Rates Nr. 3/1977 sind für Österreich am

22. September 1977 in Kraft getreten.

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