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289_1978 AT

289. Beschluß Nr. 1/78 des Gemischten Ausschusses EWG—Österreich

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 289. Beschluß Nr. 1/78 des Gemischten Ausschusses EWG—Österreich — Gemeinschaftliches Versandverfahren — zur Änderung der Anlage III des Abkommens

DER GEMISCHTE AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen zwischen der

Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der

Republik Österreich zur Anwendung der Bestimmungen

über das gemeinschaftliche Versandverfahren Kundgemacht in BGBl. Nr. 599/1973,

insbesondere auf Artikel 16 Absatz 3

Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe

Mit dem am 12. Juli 1977 unterzeichneten

Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

der Schweizerischen Eidgenossenschaft

und der Republik Österreich

soll der Anwendungsbereich der Bestimmungen

der Versandabkommen EWG—Schweiz und

EWG—Österreich auf Warenbeförderungen, die

zwischen zwei in der Gemeinschaft gelegenen

Orten erfolgen und sowohl schweizerisches als

auch österreichisches Gebiet berühren, sowie auf

alle anderen Warenbeförderungen ausgedehnt

werden, die sowohl schweizerisches als auch

österreichisches Gebiet berühren. Gemäß Artikel 3

Absatz 2 des dreiseitigen Abkommens sind die

Muster der Bürgschaftsurkunden entsprechend zu

ergänzen. Das Muster der Bürgschaftsbescheinigung

ist ebenfalls anzupassen.

Die Anlage III des Abkommens EWG—Österreich

über das gemeinschaftliche Versandverfahren

muß daher geändert werden —

BESCHLIESST

Einziger Artikel

Die Muster I bis IV in der Anlage III des

Abkommens EWG—Österreich über das gemeinschaftliche

Versandverfahren werden durch die

Muster in den Anhängen I bis IV zu diesem

Beschluß ersetzt.

Geschehen zu Brüssel am 20. April 1978.

Für den Gemischten Ausschuß

Der Vorsitzende

K. Pingel

Anhang I

ANLAGE III

MUSTER I

GEMEINSCHAFTLICHES VERSANDVERFAHREN

BÜRGSCHAFTSURKUNDE

(Gesamtbürgschaft für mehrere gemeinschaftliche Versandverfahren)

Anhang II

MUSTER II

GEMEINSCHAFTLICHES VERSANDVERFAHREN

BÜRGSCHAFTSURKUNDE

(Bürgschaft für ein einzelnes gemeinschaftliches Versandverfahren)

Anhang III

MUSTER III

GEMEINSCHAFTLICHES VERSANDVERFAHREN

BÜRGSCHAFTSURKUNDE

(System der Pauschalbürgschaft)

Anhang IV

MUSTER IV BÜRGSCHAFTSBESCHEINIGUNG

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