289_1965
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289. Kundmachung: Beitritt Dänemarks zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 289. Kundmachung: Beitritt Dänemarks zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
1965_289_0 289. Kundmachung: Beitritt Dänemarks zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
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Nach Mitteilung der Rechtsabteilung des Generalsekretariats
der Vereinten Nationen hat seit
der Kundmachung BGBl. Nr. 239/1964 Dänemark
am 28. Juni 1965 seine Beitrittsurkunde
zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag
im internationalen Straßengüterverkehr
(CMR) samt Unterzeichnungsprotokoll, BGBl.
Nr. 138/1961, hinterlegt.
Das Übereinkommen tritt für Dänemark am
26. September 1965 in Kraft.