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289_1965 AT

289. Kundmachung: Beitritt Dänemarks zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 289. Kundmachung: Beitritt Dänemarks zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

Nach Mitteilung der Rechtsabteilung des Generalsekretariats

der Vereinten Nationen hat seit

der Kundmachung BGBl. Nr. 239/1964 Dänemark

am 28. Juni 1965 seine Beitrittsurkunde

zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag

im internationalen Straßengüterverkehr

(CMR) samt Unterzeichnungsprotokoll, BGBl.

Nr. 138/1961, hinterlegt.

Das Übereinkommen tritt für Dänemark am

26. September 1965 in Kraft.

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