289_1960
AT
289. Verordnung: Überwachte Lufträume.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 289. Verordnung: Überwachte Lufträume.
Auf Grund des § 3 des Luftfahrtgesetzes,
BGBl. Nr. 253/1957, wird im Einvernehmen mit
dem Bundesministerium für Landesverteidigung
verordnet
Artikel I.
Die Verordnung, betreffend überwachte Lufträume,
BGBl. Nr. 199/1959, wird geändert wie
folgt
Der § 23 hat zu lauten
„§ 23. Außerkrafttreten.
Diese Verordnung tritt mit 30. Juni 1961
außer Kraft."
Artikel II.
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1961 in
Kraft.