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289_1960 AT

289. Verordnung: Überwachte Lufträume.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 289. Verordnung: Überwachte Lufträume.

Auf Grund des § 3 des Luftfahrtgesetzes,

BGBl. Nr. 253/1957, wird im Einvernehmen mit

dem Bundesministerium für Landesverteidigung

verordnet

Artikel I.

Die Verordnung, betreffend überwachte Lufträume,

BGBl. Nr. 199/1959, wird geändert wie

folgt

Der § 23 hat zu lauten

„§ 23. Außerkrafttreten.

Diese Verordnung tritt mit 30. Juni 1961

außer Kraft."

Artikel II.

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1961 in

Kraft.

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