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288_2002 AT

288. Verordnung: 103. Änderung der Arzneitaxe

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 288. Verordnung: 103. Änderung der Arzneitaxe

Auf Grund des § 7 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 65/2002, wird verordnet

Die Österreichische Arzneitaxe 1962, BGBl. Nr. 128, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. II Nr. 480/2001, wird wie folgt geändert

1. § 11 Abs. 21 wird folgender Abs. 22 angefügt

„(22) Die Anlage B in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 288/2002 tritt mit 1. Juli 2002 in

Kraft.“

2. In der Anlage B werden die Preisansätze der nachstehend angeführten Arzneimittel wie folgt festgesetzt

3.In der Anlage B wird nachstehendes Arzneimittel aufgenommen

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