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288_1958 AT

288. Verordnung: Erneute Abänderung der Verordnung zur Durchführung des Arbeitsgerichtsgesetzes.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 288. Verordnung: Erneute Abänderung der Verordnung zur Durchführung des Arbeitsgerichtsgesetzes.

Auf Grund der §§ 6 und 38 des Arbeitsgerichtsgesetzes,

BGBl. Nr. 170/1946, in der Fassung

der Arbeitsgerichtsgesetznovelle 1950,

BGBl. Nr. 164, wird im Einvernehmen mit dem

Bundeskanzleramt und den Bundesministerien

für Handel und Wiederaufbau, für Land- und

Forstwirtschaft, für soziale Verwaltung und für

Verkehr und Elektrizitätswirtschaft verordnet

§ 1. Der § 1 der Verordnung des Bundesministeriums

für Justiz vom 1. September 1950,

BGBl. Nr. 183, zur Durchführung des Arbeitsgerichtsgesetzes,

in der Fassung der Verordnungen

vom 11. Jänner 1951, BGBl. Nr. 39, vom

29. Mai 1957, BGBl. Nr. 118, und vom 11. März

1958, BGBl. Nr. 59, wird derart abgeändert, daß

im Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien die

Standorte und die Bezirke der Arbeitsgerichte

wie folgt bestimmt werden

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1959 in Kraft.

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