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287_1996 AT

287. Verordnung: Änderung der Trinkwasser-Nitratverordnung und der Trinkwasser-Ausnahmeverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 287. Verordnung: Änderung der Trinkwasser-Nitratverordnung und der Trinkwasser-Ausnahmeverordnung

Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 1105/1994, wird verordnet

Die Trinkwasser-Nitratverordnung, BGBl. Nr. 557/1989, wird wie folgt geändert

1. § 2 lautet

„§ 2. Es ist verboten, Trinkwasser in Verkehr zu bringen, das einen höheren Gehalt an Nitrat (NitratIon) als 50 mg Nitrat (NO3-) pro Liter aufweist.“

2. § 3 entfällt.

3. § 4 erhält die Bezeichnung „§ 3“.

4. § 5 erhält die Bezeichnung „§ 4“. Der in dessen Absatz 1 enthaltene Klammerausdruck „(§ 4

Abs. 1)“ lautet „(§ 3 Abs. 1)“.

5. § 6 entfällt.

Die Trinkwasser-Ausnahmeverordnung, BGBl. Nr. 384/1993, wird wie folgt geändert

1. § 1 entfällt.

2. § 2 erhält die Bezeichnung „§ 1“.

3. § 3 erhält die Bezeichnung „§ 2“.

Die in dessen Absätzen 1 und 2 enthaltenen Wortfolgen „gemäß §§ 1 und 2“ lauten „gemäß § 1“.

4. § 4 erhält die Bezeichnung „§ 3“. Die in dessen Absätzen 1 und 2 enthaltenen Wortfolgen „gemäß

§ 1 oder § 2“ lauten „gemäß § 1“.

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