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287_1992 AT

287. Kundmachung: Verlängerung des Internationalen Zuckerübereinkommens 1987

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 287. Kundmachung: Verlängerung des Internationalen Zuckerübereinkommens 1987

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Internationale Zuckerrat am 28. November 1990 gemäß Art. 45 des Internationalen Zuckerübereinkommens 1987 (BGBl. Nr. 105/1991) beschlossen, dieses Übereinkommen um ein Jahr, bis zum 31. Dezember 1991 zu verlängern.

Während der vom 28. November bis 18. Dezember 1991 stattgefundenen 10. Tagung des Internationalen Zuckerrates hat dieser gemäß Art. 45 beschlossen, das Internationale Zuckerübereinkommen 1987 bis 31. Dezember 1992 zu verlängern.

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