287. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 45 Pulkautal Straße im Bereich der Stadtgemeinde Laa an der Thaya
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 45
Pulkautal Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde
Laa an der Thaya wie folgt bestimmt
Die B 45 Pulkautal Straße wird von km 60,814
über die Eichamtstraße zur B 46 Staatzer Straße
(km 61,257/neu bzw. km 31,318 der B 46 Staatzer
Straße) geführt.
Gleichzeitig werden die durch die Umlegung für
den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen
Straßenteile als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der Verlauf der B 45 Pulkautal
Straße sowie der aufgelassenen Straßenteile aus
den beim Bundesministerium für Bauten und Technik,
beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
sowie bei der Stadtgemeinde Laa an der
Thaya aufliegenden Planunterlagen im Maßstab
1 : 2880 zu entnehmen.