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287_1983 AT

287. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 45 Pulkautal Straße im Bereich der Stadtgemeinde Laa an der Thaya

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 287. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 45 Pulkautal Straße im Bereich der Stadtgemeinde Laa an der Thaya

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 45

Pulkautal Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde

Laa an der Thaya wie folgt bestimmt

Die B 45 Pulkautal Straße wird von km 60,814

über die Eichamtstraße zur B 46 Staatzer Straße

(km 61,257/neu bzw. km 31,318 der B 46 Staatzer

Straße) geführt.

Gleichzeitig werden die durch die Umlegung für

den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen

Straßenteile als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der Verlauf der B 45 Pulkautal

Straße sowie der aufgelassenen Straßenteile aus

den beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

sowie bei der Stadtgemeinde Laa an der

Thaya aufliegenden Planunterlagen im Maßstab

1 : 2880 zu entnehmen.

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