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287_1982 AT

287. Verordnung: Änderung der Verordnung über eine Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71 bis 1983/84 sowie Festsetzung von den Lehrverpflichtungsgruppen

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 287. Verordnung: Änderung der Verordnung über eine Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71 bis 1983/84 sowie Festsetzung von den Lehrverpflichtungsgruppen

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969,

234/1971, 323/1975 und 142/1980, insbesondere

dessen §§ 6, 39, 131 a und 131 b, sowie hinsichtlich

der Einstufungen in die Lehrverpflichtungsgruppen

im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem

Bundesminister für Finanzen auf Grund des § 7

Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Ausmaß der

Lehrverpflichtung der Bundeslehrer, BGBl.

Nr. 244/1965, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 297/1968, 228/1972, 339/1975 und

567/1981 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht

und Kunst, BGBl. Nr. 275/1970, über eine

Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden

höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71

bis 1983/84 sowie über die Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen

in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 307/1970, 323/1972, 614/1974,

607/1976 und 114/1978 wird wie folgt geändert

1. Der Titel der Verordnung hat zu lauten

„Verordnung des Bundesministers für Unterricht

und Kunst vom 13. August 1970 über

eine Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden

höheren Schulen in den Schuljahren

1970/71 bis 1986/87 sowie über die

Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen"

2. Im Art. I hat § 1 zu lauten

„§ 1. Abweichend von den Bestimmungen der

Verordnung des Bundesministers für Unterricht

vom 22. Juni 1964, BGBl. Nr. 163, in der Fassung

der Verordnungen BGBl. Nr. 146/1966, 216/1966,

295/1967, 363/1967, 2/1969 wird

a) für die 5. Klasse in den Schuljahren 1970/71

bis 1982/83, für die 6. Klasse in den Schuljahren

1970/71 bis 1983/84, für die

7. Klasse in den Schuljahren 1970/71 bis

1984/85 und für die 8. Klasse in den Schuljahren

1971/72 bis 1985/86

aa) des Gymnasiums, Realgymnasiums und

Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums

für Mädchen der in Anlage a,

bb) der Höheren Internatsschulen der in

Anlage a/i,

cc) des Bundesgymnasiums für Slowenen

der in Anlage a/sl,

dd) des Gymnasiums unter besonderer

Berücksichtigung der musischen Ausbildung

der in Anlage a/ml,

ee) des Realgymnasiums unter besonderer

Berücksichtigung der musischen Ausbildung

der in Anlage a/m²,

ff) des Realgymnasiums unter besonderer

Berücksichtigung der musischen Ausbildung

für Studierende der Musik der

in Anlage a/m³,

gg) des Realgymnasiums unter besonderer

Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung

der in Anlage a/sp,

hh) des Mathematischen Realgymnasiums

mit zusätzlicher Ausbildung in Metallurgie

der in Anlage a/me,

b) für die Übergangsstufe in den Schuljahren

1976/77 bis 1982/83,

für die 5. Klasse in den Schuljahren 1976/77

bis 1982/83, für Schüler, die die Übergangsstufe

besucht haben, bis 1983/84,

für die 6. Klasse in den Schuljahren 1976/77

bis 1983/84, für Schüler, die die Übergangsstufe

besucht haben, bis 1984/85,

für die 7. Klasse in den Schuljahren 1976/77

bis 1984/85, für Schüler, die die Übergangsstufe

besucht haben, bis 1985/86 und

für die 8. Klasse in den Schuljahren 1976/77

bis 1985/86, für Schüler, die die Übergangsstufe

besucht haben, bis 1986/87

aa) des Oberstufenrealgymnasiums der in

Anlage b,

bb) des Oberstufenrealgymnasiums unter

besonderer Berücksichtigung der musischen

Ausbildung der in Anlage b/m1,

cc) des Oberstufenrealgymnasiums unter

besonderer Berücksichtigung der musischen

Ausbildung für Studierende der

Musik der in Anlage b/m²,

dd) des Oberstufenrealgymnasiums unter

besonderer Berücksichtigung der sportlichen

Ausbildung der in Anlage b/sp,

c) für die Übergangsstufe in den Schuljahren

1970/71 bis 1982/83,

für die 5. Klasse in den Schuljahren 1970/71

bis 1982/83, für Schüler, die die Übergangsstufe

besucht haben, bis 1983/84,

für die 6. Klasse in den Schuljahren 1970/71

bis 1983/84, für Schüler, die die Übergangsstufe

besucht haben, bis 1984/85,

für die 7. Klasse in den Schuljahren 1970/71

bis 1984/85, für Schüler, die die Übergangsstufe

besucht haben, bis 1985/86 und

für die 8. Klasse in den Schuljahren 1970/71

bis 1985/86, für Schüler, die die Übergangsstufe

besucht haben, bis 1986/87

des Aufbaugymnasiums und des Aufbaurealgymnasiums

der in Anlage c,

d) für den 1. Halbjahrslehrgang in den Wintersemestern

1970/71 bis 1982/83 und in den

Sommersemestern 1971 bis 1983, für den

2. Halbjahrslehrgang in den Sommersemestern

1971 bis 1983 und in den Wintersemestern

1971/72 bis 1983/84, für den 3. Halbjahrslehrgang

in den Wintersemestern

1971/72 bis 1983/84 und in den Sommersemestern

1972 bis 1984, für den 4. Halbjahrslehrgang

in den Sommersemestern 1972 bis

1984 und in den Wintersemestern 1972/73

bis 1984/85, für den 5. Halbjahrslehrgang in

den Wintersemestern 1972/73 bis 1984/85

und in den Sommersemestern 1973 bis 1985,

für den 6. Halbjahrslehrgang in den Sommersemestern

1973 bis 1985 und in den Wintersemestern

1973/74 bis 1985/86, für den

7. Halbjahrslehrgang in den Wintersemestern

1973/74 bis 1985/86 und in den Sommersemestern

1974 bis 1986, für den

8. Halbjahrslehrgang in den Sommersemestern

1974 bis 1986 und in den Wintersemestern

1974/75 bis 1986/87, für den 9. Halbjahrslehrgang

in den Wintersemestern

1974/75 bis 1986/87 und in den Sommersemestern

1975 bis 1987 des Gymnasiums für

Berufstätige und des Realgymnasiums für

Berufstätige der in Anlage d

wiedergegebene Lehrplan (mit Ausnahme der Lehrpläne

für den Religionsunterricht) in Kraft

gesetzt."

3. In der Anlage a (Lehrplan des Gymnasiums,

des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen

Realgymnasiums für Mädchen),

a) Abschnitt I (Stundentafeln)

aa) ist nach dem Freigegenstand „Slowenisch"

folgende Zeile einzufügen

„Ungarisch 3 3 3 3 12 I",

bb) hat im Unterabschnitt „Unverbindliche

Übung" die Fußnote 2) zu lauten

„2) Für alle als Pflichtgegenstand oder

Freigegenstand geführten Fremdsprachen.",

cc) hat im Unterabschnitt „Unverbindliche

Übung" die Zeile „Chemie" zu lauten

„Chemie - (2) (2) (2) 4«) III",

dd) ist im Unterabschnitt „Unverbindliche

Übung" bei „Chemie" der Fußnotenhinweis

„4)" zu setzen und nach der

Fußnote 3) einzufügen

„4) 6. und 7. Klasse oder 7. und

8. Klasse je 2 Wochenstunden,

wenn der Pflichtgegenstand in diesen

Klassen vorgesehen ist.",

ee) erhalten im Unterabschnitt „Unverbindliche

Übung" die Fußnotenhinweise

und die bisherigen Fußnoten4)

und 5) die Bezeichnung 5) und 6);

b) Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff,

didaktische Grundsätze), Unterabschnitt

„Pflichtgegenstände",

aa) hat die Überschrift zum Pflichtgegenstand

„Zweite lebende Fremdsprache"

zu lauten

„ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Slowenisch,

Serbokroatisch, Spanisch oder Ungarisch)",

bb) sind im Pflichtgegenstand „Zweite

lebende Fremdsprache" nach dem

Pflichtgegenstand „Russisch" folgende

Pflichtgegenstände „Slowenisch",

„Serbokroatisch", „Spanisch" und

„Ungarisch" anzufügen

„Slowenisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie für den Pflichtgegenstand Erste lebende

Fremdsprache (Slowenisch) am Oberstufenrealgymnasium

(Anlage b).

Lehrstoff

5. Klasse (5 Wochenstunden)

Im übrigen wie für den Pflichtgegenstand Erste

lebende Fremdsprache (Slowenisch) am Oberstufenrealgymnasium

(Anlage b).

Didaktische Grundsätze

Wie für den Pflichtgegenstand Erste lebende

Fremdsprache (Slowenisch) am Oberstufenrealgymnasium

(Anlage b).

Serbokroatisch

Lehrstoff

5. Klasse (5 Wochenstunden)

Aussprache

Gewöhnung an die serbokroatische Artikulation

mit besonderer Berücksichtigung der dem Deutschen

fremden Laute (besonders der Konsonanten

ć, d, dž, ž, lj, nj) und der Eigenart der serbokroatischen

Aussprache. Systematische Hör- und Ausspracheübungen

mit gebräuchlichem Wort- und

Phrasenmaterial, Verwendung audio-visueller

Hilfsmittel.

Schreibung

Einführung in die Rechtschreibung des Kroatischen

mit besonderer Beachtung der diakritischen

Zeichen bei der Schreib- und Druckschrift.

Gesprächs- und Lesestoff

Aneignung eines grundlegenden Wort- und

Phrasenschatzes aus der Umwelt des Schülers und

aus sich ergebenden oder vom Lehrer geschaffenen

Situationen. Lesestücke, Erzählungen, Dialoge,

Briefe, Lieder und Gedichte sowie Texte, die allmählich

in die Kenntnis von Land und Volk Jugoslawiens

einführen.

Sprachlehre

Einfacher Satz (Behauptung, Frage, Verneinung);

Geschlechtsregeln; regelmäßige Deklination

des Hauptwortes, gebräuchlichste unregelmäßige

Formen; das bestimmte und das unbestimmte

Eigenschaftswort; Deklination des Eigenschaftswortes;

Umstandswort; Steigerung des Eigenschafts-

und des Umstandswortes; Deklination der

persönlichen, fragenden und besitzanzeigenden

Fürwörter; die Grund- und Ordnungszahlwörter;

die gebräuchlichsten Vorwörter und Bindewörter;

Konjugation der regelmäßigen Zeitwörter in den

drei Hauptzeiten, häufigste unregelmäßige Formen;

Einführung in die Aspekte; Wortfolge, Uhrzeit,

Datum, Alter.

Mündliche und schriftliche Übungen

Auswendiglernen kurzer Prosatexte, Gedichte

und Liedertexte; Wiedergabe durchgenommener

Stoffe anhand von Fragen und zusammenhängend;

Umformungs- und Ergänzungsübungen; Übersetzungsübungen,

öfters auch in Form der Rückübersetzung

zur Festigung der Grammatikkenntnisse;

gelegentlich Diktat bekannter Texte und Niederschrift

auswendig gelernter Texte zur Kontrolle der

Rechtschreibung.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Vier Schularbeiten, davon eine im 1. Semester.

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Aussprache und Schreibung

Festigung der Aussprache durch planmäßige

Übungen; Einführung in die Rechtschreibung des

Serbischen.

Gesprächs- und Lesestoff

Wiederholung und Festigung des bisher Erlernten,

Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes,

Vorbereitung und Auswertung des Lesestoffes in

Unterrichtsgesprächen. Erzählende und beschreibende

Prosatexte aus der weiteren Umwelt der

Schüler; Lesestücke, die Kenntnisse von Land und

Volk Jugoslawiens vermitteln. Geeignete Originaltexte.

Sprachlehre

Weitere wichtige Ausnahmen und Ergänzungen

zur Deklination der Hauptwörter und Eigenschaftswörter;

Deklination der Zahlwörter und der

noch nicht behandelten Fürwörter; weitere Vorwörter

und Bindewörter; Ergänzung der Konjugation,

besonders der Zeitformen; Mittelwörter; verschiedene

Arten der Möglichkeitsform; weitere

Gruppen häufiger Zeitwörter, ihre Aspekte und

Rektion; wichtige Arten der Nebensätze; direkte

und indirekte Rede.

Mündliche und schriftliche Übungen

Wie in der 5. Klasse, dazu Versuche im Bericht

von Selbsterlebtem und Beobachtetem, in der Wiedergabe

von Gehörtem und Gelesenem; Briefe;

gelegentlich Kontrolle der Rechtschreibung durch

Diktate mit stärkerer Loslösung vom Text, aber mit

bekanntem Wortmaterial.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Wie bisher; Worterklärungen, Proben aus

modernen Autoren; Texte zum Zeitgeschehen, die

zum Verständnis von Land und Volk Jugoslawiens

beitragen, auch ausgewählte Stellen aus Zeitungen

und Zeitschriften.

Sprachlehre

Vertiefung, Wiederholung und Zusammenfassung

im Anschluß an die Lektüre und an den

Gesprächsunterricht.

Mündliche und schriftliche Übungen

Übungen zur Festigung der Grammatikkenntnisse

und des Wortschatzes; Wiedergabe von Gelesenem

und Gehörtem (auch Redeübungen); fallweise

Übersetzung schwierigerer Stellen ins Deutsche;

Versuche im Aufsatz aus der Erlebniswelt des

Schülers.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Wie in der 7. Klasse; Besprechung von Abkürzungen;

gelegentlich Zusammenstellung von Wortfamilien;

Proben aus Lyrik, Epik und Dramatik des

19. und 20. Jahrhunderts mit besonderer Würdigung

der Volkspoesie, auch der älteren; mindestens

ein bedeutendes literarisches Werk. Darstellung

staatlicher und gesellschaftlicher Einrichtungen

sowie wirtschaftlicher und sozialer Probleme Jugoslawiens.

Moderne Kurzgeschichten. Gelegentlich

auch Vergleich der Bezeichnungen österreichischer

und jugoslawischer staatlicher und wirtschaftlicher

Einrichtungen. Zeitlich nicht gebundener Lesestoff,

Texte aus Zeitungen und Zeitschriften. Referate

und Diskussionen.

Sprachlehre

Wie in der 7. Klasse.

Mündliche und schriftliche Übungen

Wie in der 7. Klasse; Zusammenfassungen in sich

geschlossener Textstellen, Berichte und Beschreibungen,

gelegentlich auch als umfangreichere

Hausübungen; Pflege des Aufsatzes, Versuche in

freier Mitschrift als Hilfe zur schriftlichen oder

mündlichen Wiedergabe von Gehörtem; Übersetzungsübungen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Sprachkönnen ist das wichtigste Ziel.

Sprache des Unterrichtes ist möglichst weitgehend

das Serbokroatische. In der Sprachlehre ist

frühzeitig auf die serbokroatische Terminologie

überzugehen. Nur wenn sich Schwierigkeiten ergeben

(zB beim Verständnis einer Textstelle, bei Fragen

des Stils, der Grammatik oder der Landeskunde),

kann gelegentlich die Muttersprache verwendet

werden.

Die praktischen Übungen im Gebrauch der fremden

Sprache sollen vor allem im Anfangsunterricht

einer weitgehenden Automatisierung dienen. Die

Verwendung audio-visueller Hilfsmittel sowohl zur

Vermittlung von Kenntnissen als auch zur Übung

von Fertigkeiten ist dringend zu empfehlen. Der

Lektüre hat immer eine mündliche oder schriftliche

Auswertung zu folgen.

Schulung des Gehörs und der Aussprache

Dem verstehenden Hören ist von allem Anfang

an große Bedeutung beizumessen. Dabei sollen die

Anforderungen allmählich gesteigert werden

(schwierigerer Wortschatz, schnelleres Tempo, verschiedene

Sprecher). Die Verwendung audio-visueller

Hilfsmittel ist dabei besonders zu empfehlen.

Bei der Schulung der Aussprache ist auf die typischen

Merkmale des Serbokroatischen, besonders

auf die Konsonanten ć, d, dž, ž, lj, nj, sowie auf

den Wortakzent und die Satzintonation zu achten.

Störende Einflüsse der Muttersprache, auch des

heimischen Dialektes, sind zu bekämpfen.

Audio-visuelle Hilfsmittel (Funk und Film, Tonband

und Schallplatte, Sprachübungsgeräte ua.) leisten

dabei wertvolle Dienste. Geläufiges Sprechen

und korrekte Aussprache sind durch Übungen zu

fördern (Rezitation, allenfalls szenische Darstellung).

Schreibung

In der 5. Klasse ist nur die lateinische Schreib-

und Druckschrift, wie sie im Kroatischen gebräuchlich

ist, zu verwenden. Diese wird auch in den folgenden

Klassen vorherrschen. In der 6. Klasse sind

die Schüler aber auch mit der im Serbischen verwendeten

zyrillischen Schreib- und Druckschrift

bekanntzumachen, deren Beherrschung in den folgenden

Klassen durch regelmäßige Schreib- und

Leseübungen zu festigen ist. Zur Sicherung der

Rechtschreibung sind anfangs regelmäßig, später

gelegentlich angemessene Übungen durchzuführen.

Wortschatz

Durch die Beschäftigung mit verschiedenen

Stoffgebieten muß der Grundwortschatz des Schülers

stetig und konzentrisch erweitert werden. In

planmäßiger Wiederholung, durch Wort-, Ausdrucks-

und Texterklärung seitens der Schüler und

durch Einbau des erarbeiteten Sprachgutes in neue

Zusammenhänge ist das geforderte Sprachkönnen

der Schüler zu sichern. Auf Beziehungen zu anderen

an der Schule gelehrten Fremdsprachen ist gelegentlich

hinzuweisen. Das fruchtbarste Mittel zur

Bereicherung und Festigung des Wortschatzes ist

die Erklärung unbekannter Wörter durch bekannte,

wozu das einsprachige Wörterbuch gute Dienste

leistet.

Das Endziel aller Wortschatzübungen (die nicht

nur Einzelwörter, sondern auch Wortgruppen und

idiomatische Redewendungen einbeziehen) ist

Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der fremden

Sprache als eines Ausdrucksmittels von Gedanken.

Gesprächs- und Lesestoff

Das Unterrichtsgespräch dient der Vorbereitung

und Auswertung der Lektüre. Tagesereignisse und

persönliche Erfahrungen sollen einbezogen werden.

Die Auswahl des Lesestoffes ist durch die angeführten

Stoffgebiete bestimmt. Darüber hinaus

kann anderer Lesestoff gewählt werden, sofern er

inhaltlich für die Altersstufe geeignet und dem

Schwierigkeitsgrad nach der betreffenden Klasse

angemessen ist. Stellen aus Zeitungen und Zeitschriften

sind sorgfältig auszuwählen.

Die Schüler sind rechtzeitig zum Gebrauch des

Wörterbuches anzuleiten.

Privatlektüre der Schüler ist in angemessenem

Umfang zu veranlassen und in geeigneter Form zu

überprüfen.

Sprachlehre

Fragen der Grammatik, die sich aus dem Unterricht

ergeben, sind, von Grundübungen ausgehend,

vor allem anhand praktischer Beispiele zu behandeln.

Mündliche und schriftliche Übungen

Der erarbeitete Lehrstoff sachlicher und sprachlicher

Art ist jeweils durch angemessene Übungen zu

festigen und zu sichern. Sie bilden auch die Grundlage

von Aufgaben für Prüfungen und Schularbeiten.

Spanisch

Lehrstoff

5. Klasse (5 Wochenstunden)

Aussprache und Schreibung

Einführung in Aussprache und Betonung des

Spanischen. Gehör- und Sprechübungen. Besonders

zu üben ist die vom Deutschen abweichende Aussprache

einzelner Laute. Planmäßige Übungen zur

Sicherung der Rechtschreibung.

Gesprächs- und Lesestoff, Wortschatz

Aneignung eines grundlegenden Wort- und

Phrasenschatzes. Frage und Antwort, Zwiegespräch,

Zusammenfassung. Darstellung einfacher

Sachverhalte zum Themenbereich „Der Mensch

und seine Umwelt": Körper, Kleidung, Mahlzeiten,

Familie, Haus, Schule, Einkauf, Freizeit, Beruf,

Zeit, Wetter, Geld. Lektüre von einfachen Lesestücken,

die in den spanischen und hispano-amerikaniž

schen Kulturkreis einführen, insbesondere auch

Texte des täglichen Gebrauchs.

Sprachlehre

Deklination des Hauptwortes und des Eigenschaftswortes;

der Artikel; die Präposition de; Steigerung

des Eigenschaftswortes; die Hilfszeitwörter

ser, estar, haber; die drei Konjugationen (Tempora

— Gegenwart, Vergangenheit, Zukunft, Mitvergangenheit

— und Modi); die Verneinungspartikel

no; zusammengesetzte Formen des Zeitwortes;

Grund-, Ordnungs- und Bruchzahlwörter; Fürwörter

(insbesondere verbundene und unverbundene

Formen des persönlichen Fürwortes und das besitzanzeigende

Fürwort), Stellung der Fürwörter im

Satz.

Mündliche und schriftliche Übungen

Auswendiglernen geeigneter Textstellen; Umformungen;

Frage und Antwort; Diktate, Einsetzübungen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Vier Schularbeiten, davon eine im ersten Semester.

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Aussprache und Schreibung

Festigende Übungen, auch unter Heranziehung

geeigneter audio-visueller Hilfsmittel.

Gesprächs- und Lesestoff, Wortschatz

Erweiterung des Wortschatzes nach Umfang und

Schwierigkeitsgrad. Lesestücke in erzählender

Form zum Themenbereich „Das Leben in der

Gemeinschaft": Gemeinde, Geschäfte, Verkehrsmittel,

Bank, Post, Büro, Rundfunk, Fernsehen,

Kirche, Kino, Theater, Sport, Reisen. Einfache

Erzählungen, Gedichte und Lieder. Konversation.

Sprachlehre

Vorvergangenheit und Vorzukunft. Bedeutung

und Verwendung der Tempora und Modi des Zeitwortes;

Bedingungssätze, die einfach unregelmäßigen

Zeitwörter der 1. und der 2. Gruppe; die mehrfach

unregelmäßigen Zeitwörter (dar, saber, poder

ua.); rückbezügliche Zeitwörter; Leideform;

Umstandswort; Vorwörter, Bindewörter.

Mündliche und schriftliche Übungen

Fortsetzung und Weiterführung; Versuche im

Berichten über Selbsterlebtes und Beobachtetes;

zusammenhängende Wiedergabe von Gehörtem

und Gelesenem; einfache Nacherzählungen und

Zusammenfassungen; Briefe.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff, Wortschatz

Konversation und Übungen zur Sicherung und

Bereicherung des Ausdrucks. Ausgewählte Texte

aus der spanischen und hispano-amerikanischen

Literatur. Lektüre geeigneter Zeitungsartikel.

Wesentliche Einrichtungen aus den Bereichen der

Wirtschaft und Technik, Kultur und Bildung.

Sprachlehre

Wiederholung der Formen- und Satzlehre; der

Konjunktiv in Nebensätzen; indirekte Rede; Zeitwörter

mit dem Infinitiv; Zeitwörter mit Präposition;

Ersatz eines Nebensatzes durch Infinitiv mit

Präposition oder durch Gerundium; Konkordanz

des Partizips, das absolute Partizip; Bedeutung der

Zeiten.

Mündliche und schriftliche Übungen

Unterrichtsgespräch; Nacherzählung; Bericht;

Stellungnahme; Übungen zur freien Rede; Vorübungen

zum freien Aufsatz

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff, Wortschatz

Konversation. Lektüre einer Ganzschrift aus der

spanischen oder hispano-amerikanischen Literatur.

Einblick in die Entwicklung des spanischen und hispano-

amerikanischen Geistes- und Kulturlebens,

der Wirtschaft und Technik sowie der politischen

Strukturen. Querverbindungen zu Österreich.

Sprachlehre

Wiederholung aller wichtigen Tatsachen der

Wort- und Satzlehre.

Mündliche und schriftliche Übungen

Erörterungen und Diskussionen. Übungen in

freier Rede. Freier Aufsatz aus vorbereiteten Themenkreisen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Sprachkönnen ist das wichtigste Ziel.

Sprache des Unterrichts ist das Spanische. Der

Muttersprache kommt im Unterricht lediglich die

Aufgabe zu, nicht unmittelbar verständliche Fragen

der Grammatik und des Stils zu klären und das

Verständnis schwieriger Textstellen zu sichern. Die

fremdsprachige Terminologie der Grammatik ist

weitgehend zu verwenden.

Der Lehrstoff wird durch Unterrichtsgespräch,

durch Lektüre und in geringerem Umfang durch

Vortrag des Lehrers vermittelt. Ein vorbereitendes

Gespräch soll in die Lektüre einführen, an die sich

immer eine mündliche oder schriftliche Auswertung

anschließt.

Die praktischen Übungen im Gebrauch der fremden

Sprache sollen vor allem im Anfangsunterricht

von dem Grundsatz einer möglichst weitgehenden

Automatisierung beherrscht werden. Außerdem sollen

die Schüler frühzeitig zur Selbstkontrolle angeleitet

werden, auch mit Benützung technischer

Hilfsmittel.

Aussprache

Die im Anfangsunterricht erworbene Aussprache

ist ständig zu überprüfen und durch Übungen zu

festigen und zu verfeinern; durch muttersprachlichen

Dialekt bedingte Aussprachefehler sind unablässig

zu bekämpfen. Etwa auftretende Mängel sind

durch Übungen, die nach Bedarf eingesetzt werden,

zu beseitigen. Der wohlüberlegte Einsatz von

Schallplatte, Tonband, Film, Hörfunk und Fernsehen

und von Sprachübungsgeräten gewöhnt den

Schüler an verschiedene Sprecher und trägt zur

erforderlichen Steigerung des Sprechtempos bei.

Geläufigkeit im Sprechen und Korrektheit der

Artikulation sollen durch geeignete Übungen gefördert

werden (Vorlesen, Rezitation, Vortrag und

allenfalls szenische Darstellung).

Schreibung

Zur Sicherung der Rechtschreibung sind bei

Bedarf entsprechende Übungen einzuschalten.

Wortschatz

Der Schüler soll Wortschatz und Kenntnis idiomatischer

Wendungen bei der Lektüre und im

Unterrichtsgespräch erwerben und erweitern.

Durch die Beschäftigung mit verschiedenen Stoffgebieten

muß der Grundwortschatz stetig und konzentrisch

erweitert werden. In planmäßiger Wiederholung

und durch Einbau des erarbeiteten

Sprachgutes in neue Zusammenhänge ist das

Sprachkönnen der Schüler zu fördern.

Von Zeit zu Zeit sind Zusammenfassungen von

Wörtern, zB nach Sachkreisen, Wortverwandtschaften,

Beziehungen zu anderen Sprachen, nützlich.

Im Mittelpunkt der Erweiterung des Wortschatzes

steht das Erarbeiten unbekannter Wörter

durch Erklärung und Umschreibung, wozu ein

methodisch geeignetes einsprachiges Wörterbuch

gute Dienste leistet.

Das Endziel aller Wortschatzübungen (die nicht

nur Einzelwörter, sondern auch Wortgruppen und

idiomatische Redewendungen einbeziehen) ist

Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der fremden

Sprache als eines Ausdrucksmittels von Gedanken.

Gesprächs- und Lesestoff

Die Sprechübungen beginnen mit einfachsten

Fragen und Antworten (Lehrer- und Schülerfragen)

und schreiten über Umformungen aller Art

und Nacherzählungen bis zu größeren Zusammenfassungen

und Erlebnisberichten, Diskussionen

usw. fort.

Im Klassengespräch soll der erworbene Wortschatz

immer wieder aktiviert werden.

Das Unterrichtsgespräch dient der Vorbereitung

und Auswertung der Lektüre, soll aber auch Tagesereignisse

und persönliche Erfahrungen einbeziehen.

In der 5. und 6. Klasse ist die Auswahl des

Lesestoffes im wesentlichen durch die für den Aufbau

des Wortschatzes geltenden methodischen Forderungen

bestimmt, in der 7. und 8. Klasse treten

stoffliche Bereiche in den Vordergrund. Darüber

hinaus kann anderer Lesestoff gewählt werden,

sofern er inhaltlich und im Schwierigkeitsgrad der

betreffenden Klasse angemessen ist.

Die Lektüre von Ganzwerken oder Teilen daraus

kann auch als Hausaufgabe gegeben werden. Stellen

aus Zeitungen und Zeitschriften sollen sorgfältig

nach Inhalt und sprachlicher Form ausgewählt

werden.

Die Schüler sind rechtzeitig zum Gebrauch des

Wörterbuches anzuleiten.

Privatlektüre der Schüler ist in angemessenem

Umfang zu veranlassen und in geeigneter Form zu

überprüfen.

Sprachlehre

Die Grammatik ist vom Beispiel her induktiv zu

erarbeiten. Die so gefundenen Regeln sollen, wo

immer möglich, an Schlüsselsätzen veranschaulicht

werden.

In der 5. und 6. Klasse soll die Beherrschung der

grundlegenden Formen und Fügungen erreicht, in

den folgenden Klassen die Kenntnis der Grammatik

im Zusammenhang mit dem Gesprächs- und

Lesestoff und durch entsprechende Übungen erweitert

und gefestigt werden. Charakteristische

Sprachstrukturen sollen nach Form und Bedeutung

gelegentlich in systematischen Zusammenfassungen

erarbeitet werden. Vergleiche bestimmter sprachlicher

Erscheinungen im Spanischen mit solchen in

anderen an der Schule gelehrten Fremdsprachen

oder mit solchen der Muttersprache sind fruchtbringend.

Mündliche und schriftliche Übungen

Der erarbeitete Lehrstoff sachlicher und sprachlicher

Art ist jeweils durch angemessene Übungen zu

festigen und zu sichern. Sie bilden auch die Grundlage

von Aufgaben für Prüfungen und Schularbeiten.

Ungarisch

5. Klasse (5 Wochenstunden)

6. Klasse (3 Wochenstunden)

7. Klasse (3 Wochenstunden)

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967 in der Fassung

BGBl. Nr. 577/1976 (hinsichtlich der Schularbeiten

BGBl. Nr. 614/1974), wobei die 5. Klasse

dem 1. Kursjahr, die 6. Klasse dem 2. Kursjahr, die

7. Klasse dem 3. Kursjahr und die 8. Klasse dem

4. Kursjahr entspricht.";

c) Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff,

didaktische Grundsätze), Unterabschnitt

„Freigegenstände", ist nach dem Freigegenstand

„Slowenisch"

aa) folgender Freigegenstand „Ungarisch"

einzufügen

„Ungarisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Ziel des Ungarischunterrichtes ist die aufbauende

Fortsetzung und Vertiefung der Sprachkenntnisse

der Unterstufe; es soll eine möglichst einwandfreie

Beherrschung des Ungarischen in Wort und Schrift

erreicht werden. Die Gewandtheit und Sicherheit

im Gespräch, auch bei etwas schwierigerer Problemstellung,

sowie im schriftlichen Stil und Ausdruck

ist anzustreben.

Im Rahmen des Ungarischunterrichtes soll der

Schüler die wichtigsten Autoren der ungarischen

Literatur und deren Werke kennenlernen; er soll

einen Überblick über die ungarische Landeskunde,

über die historische Entwicklung Ungarns und über

den kulturellen Beitrag des ungarischen Volkes zur

abendländischen Kulturentwicklung gewinnen.

Schließlich soll das Kennenlernen der Eigenart und

der Volkskunde der Ungarn dem gegenseitigen

Verständnis der Völker und einer Gesinnung der

Toleranz dienen.

Lehrstoff

5. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Einführung in das literarische Schaffen des ungarischen

Volkes. Es wird mit der Erarbeitung der

ungarischen Literatur begonnen, wobei anhand von

Originaltexten (allenfalls adaptiert) sowohl das literarische

Schaffen als auch Bilder aus der ungarischen

Geschichte geboten werden sollen

Herkunft der ungarischen Sprache. Kurzer

Überblick über die mittelalterliche Literatur und die

Zeit des Humanismus und der Renaissance. Die

Literatur der Reformation und Gegenreformation

(die Bedeutung von Balassi Bálint). Die Barockliteratur.

Leseproben aus den Werken von Pázmány

und Zrinyi. Die Dichtung der Kurucen, die Zeit der

Aufklärung. Kennenlernen des im Burgenland

geborenen und verstorbenen Dichters Faludi

Ferenc. Mit der Literaturgeschichte kann auch ein

geschichtlicher Überblick parallel erarbeitet werden.

Sprachlehre

Gesamtwiederholung des Stoffes der Unterstufe.

Wiederholung der Vokalharmonie und genaueres

Eingehen auf ihre Bedeutung in theoretischer und

praktischer Hinsicht. Die Rolle der Suffixe bei

Hauptwörtern und Eigenschaftswörtern, Abwandlung

des Zeitwortes, wichtige unregelmäßige Zeitwörter.

Possessivsuffixe, wichtige Fürwörter und

Fragewörter.

Mündliche und schriftliche Übungen

Ständiges Üben des Gesprächs durch Frage und

Antwort. Kontrolle des Wortschatzes und der

Grammatikkenntnisse. Übersetzungen und Rückübersetzungen

anspruchsvollerer Texte. Nacherzählungen

und Aufsätze.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Vier Schularbeiten, je zwei im Semester.

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Fortsetzung der Erarbeitung der Literatur mit

Textstellen. Es soll etwa die Literatur des 19. Jahrhunderts

bis zum Ausgleich (1867) behandelt werden;

Csokonai, Kisfaludy, besonders Berzsenyi als

Dichter des Komitates Eisenburg (Vas). Die

Reformbewegung, Romantik — Széchenyi,

Katona, Kölcsey, Vörösmarty. Besonders soll die

Bedeutung der Revolutionsjahre hervorgehoben

werden, der Dichtung Petöfis ist ein breiter Raum

zu widmen; Gedichte von Petöfi sollen auch auswendig

gelernt werden. Die Zeit nach der Revolution;

Arany, Tompa. Der Schüler soll zum selbständigen

Lesen angehalten werden. Über Erzählungen

oder über gelesene Bücher können Berichte oder

Redeübungen gehalten werden. Gleichzeitig soll

der geschichtliche Überblick über die Entwicklung

Ungarns bis zur Zeitgeschichte geführt werden.

Sprachlehre

Weiterführung; Feinheiten der Elimination;

unregelmäßige Zeitwörter. Präfixe und Postpositionen.

Imperativ und Adhortativ, Konjunktiv, Faktitiv-

und Frequentativformen. Wesentliches über die

Wortbildung: Ableitungssilben und ihre Wichtigkeit

beim Bedeutungswandel.

Mündliche und schriftliche Übungen

Auswerten der Grammatikkenntnisse zur selbständigen

Erweiterung des Wortschatzes und der

Ausdrucksmöglichkeiten. Aneignen wichtiger Phrasen,

Vermeidung und Ausmerzung von Germanismen.

Schriftliche und mündliche Berichte über

Erlebtes und Gelesenes.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Vier Schularbeiten, je zwei im Semester.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Anknüpfung an den Stoff des Vorjahres; eingehende

Behandlung der ungarischen Romanliteratur

mit Jókai und Mikszáth. Die Privatlektüre des einzelnen

Schülers gibt zahlreiche Möglichkeiten, die

Redegewandtheit zu steigern. In der Literatur soll

etwa die Zeit vom Ausgleich (1867) bis zum Ende

des Ersten Weltkrieges behandelt werden. Weitere

Prosaschriftsteller dieser Epoche, wie Gárdonyi,

Móra, Móricz ua. sollen durch Leseproben behandelt

werden. Ein breiter Raum soll der Dichtung

von Ady Endre gewidmet werden. Als kulturkundlicher

Lehrstoff sollen die geographischen Gegebenheiten

Ungarns behandelt werden.

Sprachlehre

Behandlung der ungarischen Syntax: kopulative,

adversative, disjunktive Satzverbindungen sowie

Satzverbindungen mit konklusivem und interpretierendem

Satz. Die subordinierend zusammengesetzten

Sätze. Direkte und indirekte Rede. Modalbestimmung,

Bildung und Gebrauch von Mittelwörtern.

Mündliche und schriftliche Übungen

Ständige Übung idiomatischer Wendungen.

Interpretationsübungen zu gelesenen Werken.

Schwierigere Nacherzählungen. Freie Rede und

improvisierte Diskussionen. Übersetzungsübungen;

auch einfachere Simultanübersetzungen. Ständige

Überprüfung der Rechtschreibung.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Vier Schularbeiten, je zwei im Semester.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Querverbindungen zum Lehrstoff in Geschichte

und Sozialkunde, Deutsch sowie Geographie und

Wirtschaftskunde, auch im Hinblick auf die Beziehungen

zu Österreich. Lesestücke aus dem modernen

Schrifttum. Literatur der Gegenwart, beginnend

mit der Zwischenkriegszeit. Besondere

Behandlung des Werkes von József Attila. Behandlung

von Wirtschaftsthemen und Fachausdrücke

der modernen Technik. Zeitungslektüre. Diskussion

über Zeit- und Lebensprobleme.

Sprachlehre

Systematische Zusammenfassung der Grammatikkenntnisse

Gesetzmäßigkeiten und Ausnahmen

in Wort- und Satzlehre. Eigenarten im ungarischen

Denken (Hungarismen). Praktische Auswertung

sprachlicher Feinheiten durch Einprägen markanter

Übersetzungsregeln. Geläufige Abkürzungen.

Richtiges Übersetzen und sinngemäßes Übertragen

fremdartiger Redewendungen, Einblick in die

Schönheit des sprachlichen Ausdrucks.

Mündliche und schriftliche Übungen

Weiterführung der Interpretationsübungen.

Anlegen einer Leseliste und von Inhaltsangaben der

gelesenen Werke. Pflege des freien Aufsatzes mit

persönlicher Stellungnahme zum gestellten Problem.

Besprechen der dichterischen Eigenart wichtiger

Epochen und der wichtigsten ungarischen

Autoren. Rezitationen mit besonderer Pflege der

Sprachmelodie.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Zwei zweistündige Schularbeiten, je eine im

Semester.

Didaktische Grundsätze

Der ständige Hinweis auf die Gleichheiten, Ähnlichkeiten

und Verschiedenheiten in Grammatik,

Sprachaufbau und selbst bei einzelnen Ausdrücken

zur deutschen Sprache, zum Englischen, Französischen,

Russischen und zu Latein dient dem Verständnis

der einzelnen Sprachen und kann das Verständnis

für vergleichende Sprachwissenschaft wecken.

Durch diese Vergleiche soll auch manche

Eigenart der ungarischen Sprache dem Schüler verständlich

gemacht werden.

Literarische Zitate, Sprichwörter, häufige Redewendungen

dienen zum Verständnis der Denkweise

und der Verhaltensformen des Ungarn. Die

nationale Eigenart der Magyaren richtig zu verstehen

und dabei auf die nachbarlichen Beziehungen

im Donauraum von einst und jetzt hinzuweisen, ist

wichtig.

Der Unterricht der Oberstufe kann als Anfänger- oder

Aufbauunterricht, fußend auf der Unterrichtsarbeit

der Unterstufe, durchgeführt werden. Der

angegebene Lehrstoff gilt nur für den Aufbauunterricht;

Anfängerunterricht hat sich sinngemäß nach

dem Lehrplan der Unterstufe zu richten.

Wird Ungarisch als Mehrklassenkurs geführt, ist

im Hinblick auf die verschiedenen Voraussetzungen

der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.",

bb) die folgende Zwischenüberschrift wie

folgt zu ändern

„Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch,

Tschechisch, Spanisch";

d) Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff,

didaktische Grundsätze), Unterabschnitt

„Unverbindliche Übungen", hat die

unverbindliche Übung „Fremdsprachen" zu

lauten

„FREMDSPRACHEN

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff

6. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Interpretationsübungen und Diskussionen über

Texte der fremdsprachigen Literatur, gegebenenfalls

auch aus der Fachliteratur verschiedener Sparten.

Weiterführende Übungen im Übersetzen, gegebenenfalls

auch im Dolmetschen.

Didaktische Grundsätze

Diese Übungen sind keine Erweiterung der dem

betreffenden Pflicht- oder Freigegenstand zugemessenen

Unterrichtsstunden.

Verbindungen zu anderen an der Schule unterrichteten

Fremdsprachen, zum Deutschunterricht

und zu den Sachgebieten der behandelten Fachsprachen

sollen gepflegt werden."

2. In der Anlage a/i (Lehrplan der Höheren

Internatsschulen)

a) ist im Abschnitt I (Stundentafel) nach dem

Freigegenstand „Instrumentalmusik" folgende

Zeile einzufügen

„Latein ....— — — — 3 3 3 3 12 (I)";

b) ist im Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Lehrstoff, didaktische Grundsätze), Unterabschnitt

„Freigegenstände", folgender Freigegenstand

„Latein" anzufügen

„LATEIN

5. bis 8. K1 a s s e (je 3 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967 in

der Fassung BGBl. Nr. 53/1970, 275/1970 und

614/1974 mit folgender Ausnahme

Schularbeiten: 5. bis 7. Klasse: je 4 Schularbeiten,

je 2 im Semester;

8. Klasse: 2 Schularbeiten, je eine

im Semester."

3. In Anlage a/ml (Lehrplan des Gymnasiums

unter besonderer Berücksichtigung der musischen

Ausbildung), Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff,

Didaktische Grundsätze), Unterabschnitt

„Pflichtgegenstände", ist

a) im Pflichtgegenstand „Musikerziehung"

aa) „7. Klasse", im Teilabschnitt „Lehrgut"

folgender Absatz anzufügen

„Schriftliche Arbeiten (bei 4 Wochenstunden

Hausübungen.

Vier Schularbeiten, je zwei im Semester,

davon zwei zweistündig.",

bb) „8. Klasse", im Teilabschnitt „Lehrgut"

folgender Absatz anzufügen

„Schriftliche Arbeiten (bei 4 Wochenstunden)

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, zwei zweistündig

(1. Semester), eine dreistündig (2. Semester).",

cc) „Didaktische Grundsätze", folgender

Absatz anzufügen

„Schriftliche Arbeiten

Hausübungen sind nur im unbedingt

erforderlichen Ausmaß zu geben. Sie

dienen der Festigung von praktischen

und theoretischen Fähigkeiten und

Kenntnissen. Bei den Aufgabenstellungen

der Schularbeiten sollen im Lauf des

Unterrichtsjahres die wesentlichen

Bereiche des Lehrstoffs ausreichend

berücksichtigt werden. Bei jeder Schularbeit

ist auch ein Bezug zur praktischen

Tätigkeit des Schülers herzustellen,

wobei Schwerpunkte anhand des erarbeiteten

Lehrstoffs zu setzen sind.";

b) im Pflichtgegenstand „Bildnerische Erziehung"

aa) „Lehrstoff", „7. Klasse", nach dem Teilabschnitt

„Medien" folgender Absatz

anzufügen

„Schriftliche Arbeiten: Wie Musikerziehung.",

bb) „Lehrstoff", „8. Klasse", nach dem Teilabschnitt

„Medien" folgender Absatz

anzufügen

„Schriftliche Arbeiten: Wie Musikerziehung.",

cc) „Didaktische Grundsätze", folgender

Absatz anzufügen

„Schriftliche Arbeiten: Wie Musikerziehung."

4. In der Anlage a/m² (Lehrplan des Realgymnasiums

unter besonderer Berücksichtigung der musischen

Ausbildung) ist im Abschnitt V (Bildungs- und

Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Lehrstoff, Didaktische Grundsätze), Unterabschnitt

„Pflichtgegenstände",

a) im Pflichtgegenstand „Musikerziehung"

aa) „Lehrstoff", „7. Klasse", folgender

Absatz anzufügen

„Schriftliche Arbeiten (bei 5 Wochenstunden)

Wie Lehrplan des Gymnasiums

unter besonderer Berücksichtigung

der musischen Ausbildung,

Anlage a/ml.",

bb) „Lehrstoff", „8. Klasse", folgender

Absatz anzufügen

„Schriftliche Arbeiten (bei 4 Wochenstunden)

Wie Lehrplan des Gymnasiums

unter besonderer Berücksichtigung

der musischen Ausbildung, Anlage

a/ml.",

cc) „Didaktische Grundsätze", folgender

Absatz anzufügen: „Schriftliche Arbeiten

Wie Lehrplan des Gymnasiums

unter besonderer Berücksichtigung der

musischen Ausbildung, Anlage a/ml.";

b) im Pflichtgegenstand „Bildnerische Erziehung"

aa) „Lehrstoff", „7. Klasse", nach dem Teilabschnitt

„Werkbetrachtung" folgender

Absatz anzufügen

„Schriftliche Arbeiten (bei 5 oder

7 Wochenstunden): Wie Lehrplan des

Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung

der musischen Ausbildung,

Anlage a/ml.",

bb) „Lehrstoff", „8. Klasse", nach dem Teilabschnitt

„Werkbetrachtung" folgender

Absatz anzufügen

„Schriftliche Arbeiten (bei 4 oder

6 Wochenstunden): Wie Lehrplan des

Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung

der musischen Ausbildung,

Anlage a/ml.",

cc) „Didaktische Grundsätze", folgender

Absatz anzufügen

„Schriftliche Arbeiten: Wie Lehrplan des

Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung

der musischen Ausbildung,

Anlage a/ml."

5. In der Anlage a/m³ (Lehrplan des Realgymnasiums

unter besonderer Berücksichtigung der musischen

Ausbildung für Studierende der Musik)

a) hat in Abschnitt I (Stundentafel) die vierte

Zeile zu lauten

„Latein oder Zweite lebende

Fremdsprache.... 4 4 3 3 3 17 (I)";

b) ist in Abschnitt V nach dem Pflichtgegenstand

Latein der folgende Pflichtgegenstand

„Zweite lebende Fremdsprache" einzufügen

„ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

(Französisch oder Italienisch)

Französisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Anlage a.

Lehrstoff

5. Klasse (4 Wochenstunden)

Aussprache

Vermittlung und Schulung der richtigen Aussprache

und Intonation auf Grund der Nachahmung;

Schulung des Gehörs und der Sprechwerkzeuge

an leichtverständlichen Ausdrücken und Sätzen,

die sich aus dem Unterricht der Klasse ergeben;

Erklärung der Artikulation mit besonderer

Berücksichtigung der dem Deutschen fremden

Laute und der dem Französischen eigenen Satzmelodie;

Heranziehen von Tonband und Schallplatte.

Schreibung

Einführung in die Rechtschreibung im Rahmen

des mündlich vermittelten Sprachgutes. Die internationale

Lautschrift als Merkhilfe und zum Verständnis

der Ausspracheangaben in Wörterverzeichnissen.

Gesprächs- und Lesestoff

Einfache Gespräche in der Klasse und Lektüre

von Lesestücken (Erzählungen, Schilderungen,

Dialoge), die von der Umwelt des Schülers ausgehen

und in den französischen Alltag einführen, zur

Vermittlung eines ausreichenden Wort- und Phrasenschatzes.

Gedichte und Lieder.

Sprachlehre

Artikel, Hauptwort, Eigenschaftswort (Steigerung),

Zahlwort, Umstandswort; wichtigste Fürwörter;

wichtigste Vorwörter und Bindewörter;

avoir und être, regelmäßige und gebräuchlichste

unregelmäßige Zeitwörter im présent, imperatif,

passé composé, futur, imparfait, plusque-parfait,

conditionnel und conditionnel passé (Formen und

Gebrauch); rückbezügliche Zeitwörter; Übereinstimmung

des participe passé. Hinweis auf das

passé simple als eine dem Französischen eigentümliche

Zeit der Erzählung.

Frageform, Verneinung, Wortfolge; mise en

relief; einfache Nebensätze nach dem Bedarf des

Unterrichts.

Mündliche und schriftliche Übungen

Auswendiglernen geeigneter Textstellen, auch

einiger Gedichte; Umformungen, Frage und Ant-

wort (auch Schülerfragen); Bildbeschreibungen mit

Betonung der dargestellten Vorgänge. Niederschreiben

von Auswendiggelerntem; Diktate im

Anschluß an Lesestücke, mit fortschreitender Änderung

des Wortlautes; Umformungen; Beantwortung

von Fragen über den Inhalt von Lesestücken.

Gelegentlich Rückübersetzungen zur Festigung des

Grammatikstoffes.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Vier Schularbeiten.

6. Klasse (4 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Wiederholung und Festigung des bisher Erlernten,

Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes

sowie Vorbereitung und Auswertung des Lesestoffes

im Unterrichtsgespräch. Umfangreichere Prosatexte

vor allem erzählenden, aber auch beschreibenden

Inhalts aus der weiteren Umwelt, besonders

solche, die tiefer in die Kenntnis des französischen

Landes und Volkes einführen, zB Szenen aus Paris,

der Provinz, einfache Geschichtsbilder. Erzählungen,

Szenen, Gedichte; dabei allmählich Übergehen

zu Originaltexten.

Sprachlehre

Ergänzung der Formen- und Satzlehre.

Gebrauch von passé composé, passé simple und

imparfait; voix passive; Nominalformen; subjonctif

(Anwendung und Vermeidbarkeit); Zeitenfolge,

abhängige Rede; häufigste Arten der Nebensätze.

Mündliche und schriftliche Übungen

Auswendiglernen sprachlich ergiebiger Stellen

(auch Gedichte); Umformungen und Erweiterungen;

Versuche im Berichten über Selbsterlebtes und

-beobachtetes; zusammenhängende Wiedergabe

von Gehörtem und Gelesenem. Stellen und Beantworten

von Fragen über den Inhalt von Lesestücken,

über die Bedeutung von Wörtern und Ausdrücken.

Diktate mit stärkerer Loslösung vom

Text; Anleitung zum Briefwechsel; einfache Nacherzählungen

und Zusammenfassungen; gelegentlich

Rückübersetzungen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Fünf Schularbeiten.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Erweiterung der Kenntnis Frankreichs durch

Lektüre von Originaltexten.

Sprachlehre

Wiederholung und Festigung der Grammatik an

Beispielsätzen; auf richtigen Gebrauch der Zeiten,

Aussageweisen und Präpositionen ist besonderer

Wert zu legen.

Mündliche und schriftliche Übungen

Weiterführung des sachgebundenen Unterrichtsgespräches;

Nacherzählung; Zusammenfassen

von Gehörtem und Gelesenem mit Herausheben

des Wesentlichen; Vorübungen zum freien Aufsatz;

Erweiterung, Berichte, Stellungnahme mit

Hinführung zur Diskussion; Übungen zur freien

Rede vor der Klasse; allenfalls Rezitation.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Fünf Schularbeiten.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Darstellung und Besprechung größerer Sachgebiete

und Problemkreise, zB Presse, Unterrichtswesen,

staatliches Leben, Wandlungen in der Gesellschaftsstruktur

Frankreichs, Musik, Heranziehen

von Textproben (Novellen, Erzählungen, Theaterstücke

und Gedichte) aus der neueren französischen

Literatur (19. und 20. Jahrhundert).

Zeitschriften und Zeitungen.

Erarbeiten eines modernen Frankreichbildes; die

Bedeutung Frankreichs für Europa und die Welt.

Sprachlehre

Erweiterung der Grammatikkenntnisse nach den

Erfordernissen der Lektüre, des Gesprächs und der

schriftlichen Arbeiten; gelegentlich systematische

Zusammenfassungen.

Mündliche und schriftliche Übungen

Erörterung und Diskussion; weitere Übungen in

freier Rede; Schulen der sprachlich-stilistischen

Fertigkeit; Nacherzählung; Übungen zum freien

Aufsatz. Gelegentlich Übersetzungen und Rückübersetzungen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Fünf Schularbeiten, die letzte zweistündig.

9. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Proben aus Werken des 17., 18. und 19. Jahrhunderts,

die einen Einblick in die Entwicklung des

französischen Geistes- und Kulturlebens ermöglichen

und zum Verständnis der geistigen Voraussetzungen

des heutigen Frankreich führen. Lebensprobleme.

Querverbindungen zu Österreich.

Mindestens ein Hauptwerk aus dem zeitgenössischen

Schrifttum.

Zeitungslektüre.

Sprachlehre

Verstärkte Pflege des idiomatischen Ausdrucks;

vom Deutschen abweichende Konstruktionen; Zeichensetzung.

Mündliche und schriftliche Übungen

Versuche in freier Mitschrift als Hilfe zur schriftlichen

oder mündlichen Wiedergabe von Gehörtem;

eingehende Pflege des freien Aufsatzes.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Wie Anlage a.

Darüber hinaus sollen die Schüler durch die Lektüre

einschlägiger Texte mit der Bedeutung Frankreichs

für die Musik vertraut gemacht werden.

Italienisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Anlage a.

Lehrstoff

5. Klasse (4 Wochenstunden)

Aussprache

Vermittlung möglichst einwandfreier Aussprache;

Heranziehen audio-visueller Hilfsmittel.

Schreibung

Im Zusammenhang mit Ausspracheübungen

Erarbeiten der Regeln der Rechtschreibung. Die

internationale Lautschrift als Merkhilfe und zum

Verständnis der Ausspracheangaben der Wörterverzeichnisse.

Gesprächs- und Lesestoff

Ausgehen von der nächsten Umwelt des Schülers

und von der gegebenen oder vom Lehrer geschaffenen

Situation.

Erwerbung eines grundlegenden Wort- und

Phrasenschatzes, der im Klassengespräch immer

wieder verwendet und durch Lektüre erweitert und

gefestigt wird.

Lesestücke erzählender und beschreibender Art,

Dialoge und Briefe, Lieder und Gedichte, die von

der Umwelt des Schülers ausgehen und allmählich

zum italienischen Alltagsleben überleiten.

Sprachlehre

Hauptwort mit bestimmtem und unbestimmtem

Artikel; Eigenschaftswort; Mehrzahlbildung des

Haupt- und des Eigenschaftswortes, ihre Übereinstimmung

in Geschlecht und Zahl; gebräuchlichste

unregelmäßige Mehrzahlbildungen; die mit dem

Artikel verschmelzbaren Vorwörter di, a, da, in, su,

con; persönliches Fürwort (betonte und unbetonte

Formen), besitzanzeigendes Fürwort, fragendes

Fürwort und das hinweisende Fürwort questo;

Grund- und Ordnungszahlwörter; die Hilfszeitwörter

avere und essere und das regelmäßige Zeitwort

in der tätigen und in der Leideform der

Gegenwart, der zusammengesetzten Vergangenheit,

der Mitvergangenheit und der Zukunft, der

Befehlsform der 2. Person Einzahl und der 1. und

2. Person Mehrzahl; ebenso das rückbezügliche

Zeitwort und einzelne Formen der unregelmäßigen

Zeitwörter, soweit Sprechübungen und Lesestoff

dies nötig machen, insbesondere von andare, stare,

fare, dare, sapere, volere, dovere, dire, venire und

potere; Frage, Verneinung, Wortstellung.

Formen des Hauptsatzes und der gebräuchlichsten

Nebensätze mit den entsprechenden Bindewörtern;

Eigenheiten beim Gebrauch von bello,

quello und buono; die unbestimmten Zahlwörter

poco, molto, tanto, troppo, quanto, tutto und ihre

adverbielle Verwendung; regelmäßige Steigerung

des Eigenschaftswortes; Umstandswort; das bezügliche

Fürwort che; Silbentrennung.

Mündliche und schriftliche Übungen

Fragen und Antworten im Anschluß an die Lesestücke;

leichte Umformungen; Auswendiglernen

kurzer Texte; Diktate, Einsetzübungen, einfache

Bildbeschreibungen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Vier Schularbeiten.

6. Klasse (4 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Etwas umfangreichere Lesestücke, dazu auch

solche, die den Schüler mit den italienischen

Lebensverhältnissen bekannt machen. Leichte Dialoge

aus dem Alltagsleben. Gedichte.

Sprachlehre

Unregelmäßige Steigerung; das bezügliche Fürwort

cui, quale; trapassato prossimo, passato

remoto; gerundio; Bildung des Konditionals und

des Konjunktivs, soweit sie zum Verständnis des

Lesestoffs notwendig sind; Zeitenfolge; Befehlsform

in der 3. Person Einzahl und Mehrzahl;

Ergänzung der unregelmäßigen Mehrzahlbildungen

der Hauptwörter; Übereinstimmung des Mittelwortes

der Vergangenheit mit dem vorhergehenden

Objekt (lo, la, li, le und ne); Übersicht über

den Gebrauch der Vorwörter und der Bindewörter;

Teilungsartikel.

Mündliche und schriftliche Übungen

In Klassengesprächen Zusammenfassung und

systematische Erweiterung bereits bekannter Sachgebiete.

Sprachliche und inhaltliche Verwertung

des Gelesenen. Zur Festigung des erarbeiteten

Wortschatzes einfache Darstellungen von Begebenheiten

des täglichen Lebens.

Weitere Einsetzübungen und Umformungen,

Übersetzungen, einfache schriftliche Wiedergabe

von Begebenheiten aus dem Alltag. Einfache Nacherzählungen

und Zusammenfassungen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Fünf Schularbeiten.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Konzentrischer Ausbau der Sachgebiete. Erweiterung

der Kenntnis Italiens durch Lektüre von

leichten Originaltexten.

Sprachlehre

Systematische Übersicht über die unregelmäßigen

Zeitwörter und über den Gebrauch der Zeiten

und Modi; Nebensätze und ihre Ersatzformen;

umfassende und eingehende Behandlung der particelle

pronominali accoppiate.

Mündliche und schriftliche Übungen

Einfache Nacherzählungen, Zusammenfassung

von Gehörtem und Gelesenem mit Heraushebung

des Wesentlichen; Erweiterung, Bericht, Stellungnahme

mit Hinführung zur Diskussion; Übungen

zur freien Rede vor der Klasse über Gelesenes und

Erlebtes; Abfassen von Briefen; Vorübungen zum

freien Aufsatz.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Fünf Schularbeiten.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Nicht zu schwierige Textproben der modernen

italienischen Literatur. Ein episches oder dramatisches

Werk, allenfalls mit Kürzungen. Darstellung

und Besprechung größerer Sachgebiete und Problemkreise,

zB Presse, Unterrichtswesen, staatliches

Leben, Musik. Lektüre von Zeitschriften und Zeitungen.

Sprachlehre

Behandlung von Abschnitten der Grammatik, die

sich beim Lesen, Sprechen und Schreiben und bei

der Verbesserung der schriftlichen Arbeiten als

unentbehrlich erweisen; Zusammenfassung, Übersicht

und Einordnung der erlernten Gesetzmäßigkeiten

der Sprachlehre.

Mündliche und schriftliche Übungen

Erörterung und Diskussion; weitere Übungen in

freier Rede; Zusammenfassen längerer und schwieriger

Lesestücke; Übungen zum freien Aufsatz;

Übersetzungen in beiden Richtungen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Fünf Schularbeiten, die letzte zweistündig.

9. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Mit Sorgfalt ausgewählte und nicht zu lange

Proben aus der Literatur zur Veranschaulichung

der Beiträge Italiens zum gesamteuropäischen Kulturgut

(unter besonderer Berücksichtigung der

Musik). Zeitungen und Zeitschriften (besonders

Artikel, die den Schüler zu kritischer Stellungnahme

sowie zum Vergleich mit ähnlichen Verhältnissen

im eigenen Land anregen).

Lebensprobleme. Ein oder zwei Ganzschriften

entsprechenden Umfangs aus der modernen Literatur,

wenn nötig in gekürzter Form.

Sprachlehre

Wie 8. Klasse.

Mündliche und schriftliche Übungen

Gespräche über Gelesenes und Behandlung von

Gegenwartsproblemen (Diskussion). Redeübungen.

Gelegentlich Übersetzungen. Zusammenfassung in

sich geschlossener Textstellen mit Stellungnahme

zum Inhalt. Versuche in freier Mitschrift als Hilfe

zur schriftlichen oder mündlichen Wiedergabe von

Gehörtem. Eingehende Pflege des freien Aufsatzes.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Wie Anlage a.

Darüber hinaus sollen die Schüler durch die Lektüre

einschlägiger Texte mit der Bedeutung Italiens

für die Musik vertraut gemacht werden."

6. In der Anlage a/sp (Lehrplan des Realgymnasiums

unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen

Ausbildung)

a) Abschnitt I (Stundentafel), hat

aa) der Pflichtgegenstand „Sportkunde" zu

lauten

„Sportkunde... 1 1 2 2 6 III",

bb) die Gesamtwochenstundenzahl zu lauten

„Gesamtwochenstundenzahl..

34 36 35 35 140";

b) Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff,

didaktische Grundsätze), Unterabschnitt

„Pflichtgegenstände", Pflichtgegenstand

„Sportkunde"

aa) ist nach dem Abschnitt „Bildungs- und

Lehraufgabe" die Überschrift „Lehrstoff"

einzufügen,

bb) hat der Abschnitt „Lehrstoff" zu lauten

„Lehrstoff

5. Klasse (1 Wochenstunde)

Organisation des Sports in Österreich und im

internationalen Raum.

Wettkampfbestimmungen und Wettkampforganisation;

theoretische Kenntnisse für die wichtigsten

Sportarten.

Planung und Durchführung von Sportveranstaltungen.

Überblick über die Fachliteratur.

Grundfragen gesunder Lebensführung: Ernährung,

Kleidung, Genußgifte, Arbeitsrhythmus,

Erholung und Freizeit.

6. Klasse (1 Wochenstunde)

Funktionelle Anatomie und Physiologie; Bau

und Funktion des Bewegungsapparats, Atmungsorgane,

Kreislauf, Verdauungsapparat, Nervensystem.

Sportverletzungen und Sportschäden.

Erste Hilfe im Sport.

7. Klasse (2 Wochenstunden)

Bewegungslehre: Strukturmerkmale der menschlichen,

insbesondere der sportlichen Bewegung;

Bewegungsanalysen grundlegender sportlicher

Bewegungsabläufe aus den verschiedenen Übungszweigen;

sportmotorische Eigenschaften; sportmotorische

Lernprozesse, zB Sensomotorik, Formen

des mentalen Trainings, Automatisierung der

Bewegung.

Trainingslehre: Trainingsgesetzmäßigkeiten;

Trainingsaufbau; Trainingsmethoden, Ausarbeitung

eigener Trainingspläne.

8. Klasse (2 Wochenstunden)

Historische, soziologische, psychologische und

philosophische Aspekte der Leibesübungen und des

Sports.

Beziehung des Sports zu verschiedenen Lebensbereichen,

wie zB Sport und Erziehung, Sport und

Lebensalter, Sport und Gesellschaft, Sport und

Freizeit, Sport und Kunst, Sport und Wirtschaft.

Zusammenfassende Wiederholung aus Stoffgebieten

der 5. bis 8. Klasse.",

cc) ist im Abschnitt „Didaktische Grundsätze"

folgender Absatz anzufügen

„Hausübungen sind nur im unbedingt

erforderlichen Ausmaß zu geben."

7. In der Anlage b (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums)

a) Abschnitt I (Stundentafel),

aa) Unterabschnitt „Freigegenstand", ist vor

dem Freigegenstand „Latein oder

Lebende Fremdsprache" einzufügen

„Kroatisch ... (3) 3 3 3 3 12 + (3) I

Slowenisch .. (3) 3 3 3 3 12 + (3) I

Ungarisch ... (3) 3 3 3 3 12 + (3) I",

bb) Unterabschnitt „Unverbindliche

Übung", hat bei der unverbindlichen

Übung „Fremdsprachen" die Fußnote 2)

zu lauten

„2) Für alle als Pflichtgegenstand oder

Freigegenstand geführten Fremdsprachen.";

b) Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben

sowie Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände),

aa) „Übergangsstufe", Unterabschnitt „Freigegenstände",

sind vor dem Freigegenstand

„Instrumentalmusik" folgende

Freigegenstände „Kroatisch", „Slowenisch"

und „Ungarisch" einzufügen

„KROATISCH

(3 Wochenstunden)

Wie Anlage a des Lehrplanes BGBl.

Nr. 163/1964, in der geltenden Fassung, für die

4. Klasse mit nach Möglichkeit erweiterten Anforderungen.

SLOWENISCH

(3 Wochenstunden)

Wie Anlage a des Lehrplanes BGBl.

Nr. 163/1964, in der geltenden Fassung, für die

4. Klasse mit nach Möglichkeit erweiterten Anforderungen.

UNGARISCH

(3 Wochenstunden)

Wie Anlage a des Lehrplanes BGBl.

Nr. 163/1964, in der geltenden Fassung, für die

4. Klasse mit nach Möglichkeit erweiterten Anforderungen.",

bb) „5.— 8. Klasse", Unterabschnitt „Pflichtgegenstände",

hat der Klammerausdruck

nach der Überschrift „Zweite

lebende Fremdsprache" zu lauten

„(Englisch, Französisch, Italienisch,

Russisch, Slowenisch, Serbokroatisch

oder Ungarisch)",

cc) „5.— 8. Klasse", Unterabschnitt „Pflichtgegenstände"

ist beim Pflichtgegenstand

„Zweite lebende Fremdsprache" nach

dem Pflichtgegenstand „Serbokroatisch"

folgender Pflichtgegenstand

„Ungarisch" einzufügen

„UNGARISCH

6. Klasse (5 Wochenstunden)

Wie Anlage a für die 5. Klasse.

7.Klasse (5 Wochenstunden)

8. Klasse (4 Wochenstunden)

Wie Anlage a für die 6. bis 8. Klasse unter sinngemäßer

Aufteilung des Lehrstoffes.",

dd) „5.— 8. Klasse", Unterabschnitt „Pflichtgegenstände",

ist nach dem Pflichtgegenstand

„Mathematik" folgender

Pflichtgegenstand „Darstellende Geometrie"

einzufügen

„DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Lehrplan des Realistischen Gymnasiums,

Anlage a.

Lehrstoff

Wie Lehrplan des Realistischen Gymnasiums,

Anlage a, mit folgender Ausnahme

7. Klasse (2 Wochenstunden)

Wie Anlage a mit Ausnahme der Lehrstoffgebiete

„Darstellung der Kugel und ihrer Tangentialebenen"

sowie „Ebene Schnitte der Kugel, Darstellung

von Drehkegel und Drehzylinder, Tangentialebene."

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Wie Anlage a zuzüglich der beiden bei der

7. Klasse ausgenommenen Lehrstoffgebiete.

Didaktische Grundsätze

Wie Lehrplan des Realistischen Gymnasiums,

Anlage a.",

ee) „5.— 8. Klasse", Unterabschnitt „Pflichtgegenstände",

hat der Unterrichtsgegenstand

„Musikerziehung" zu lauten

„MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische

Grundsätze am Oberstufearealgymnasium mit

Instrumentalmusik

Wie Lehrplan für das Musisch-pädagogische

Realgymnasium, BGBl. Nr. 275/1970, Anlage b.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische

Grundsätze am Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender

Geometrie und am Oberstufenrealgymnasium

mit ergänzendem Unterricht in Biologie und

Umweltkunde sowie in Physik und in Chemie

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage a.";

ff) „5.— 8. Klasse", Unterabschnitt „Freigegenstände",

hat der Freigegenstand

„Lebende Fremdsprache" zu lauten

„LEBENDE FREMDSPRACHE

Kroatisch

Wie Anlage a.

Slowenisch

Wie Anlage a.

Ungarisch

Wie Anlage a.

Englisch, Französisch, Italienisch,

Russisch, Tschechisch, Spanisch.

6.— 8. Klasse (je 4 Wochenstunden)

Im übrigen wie BGBl. Nr. 295/1967 in der Fassung

BGBl. Nr. 53/1970 (hinsichtlich der Schularbeiten

BGBl. Nr. 614/1974) für die „übrigen

Oberstufenformen" (außer dem Realistischen

Gymnasium).",

gg) "5. — 8. Klasse", Unterabschnitt „Freigegenstände",

hat der Freigegenstand

„Instrumentalmusik" zu lauten

„INSTRUMENTALMUSIK

5. — 8. Klasse (je 1 Wochenstunde)

Im übrigen wie Lehrplan des Gymnasiums,

Anlage a."

8. In der Anlage b/m1 (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums

unter besonderer Berücksichtigung

der musischen Ausbildung), Abschnitt V (Bildungs-

und Lehraufgaben sowie Lehrstoff der einzelnen

Unterrichtsgegenstände), Unterabschnitt

„Pflichtgegenstände", ist im Pflichtgegenstand

„Musikerziehung"

a) „Lehrstoff", „7. Klasse", folgender Absatz

anzufügen

„Schriftliche Arbeiten (bei 5 Wochenstunden)

Wie Lehrplan des Gymnasiums mit besonderer

Berücksichtigung der musischen Ausbildung,

Anlage a/m1.";

b) „Lehrstoff", „8. Klasse", folgender Absatz

anzufügen

„Schriftliche Arbeiten (bei 4 Wochenstunden)

Wie Lehrplan des Gymnasiums mit besonderer

Berücksichtigung der musischen Ausbildung,

Anlage a/m1.";

c) „Didaktische Grundsätze", folgender Absatz

anzufügen

„Schriftliche Arbeiten

Wie Lehrplan des Gymnasiums mit besonderer

Berücksichtigung der musischen Ausbildung,

Anlage a/ml."

9. In der Anlage b/sp (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums

unter besonderer Berücksichtigung

der sportlichen Ausbildung), Abschnitt I (Stundentafel),

hat

a) der Pflichtgegenstand „Sportkunde" zu lauten

„Sportkunde — 1 1 2 2 6 III";

b) die Gesamtwochenstundenzahl zu lauten

„Gesamtwochenstundenzahl..

(33) 35 36 36 35 142 (175)"

10. In der Anlage c (Lehrplan des Aufbaugymnasiums

und des Aufbaurealgymnasiums)

a) Abschnitt I (Stundentafel), „Freigegenstand",

hat die erste Zeile zu lauten

„Lebende

Fremdsprache... — — 4 4 4 12 (I)";

b) Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff,

didaktische Grundsätze), „5. bis

8. Klasse", „Pflichtgegenstände", sind vor

dem Pflichtgegenstand „Mathematik" folgende

Pflichtgegenstände „Griechisch" und

„Zweite lebende Fremdsprache" einzufügen

„GRIECHISCH

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 275/1970, Anlage c;

hinsichtlich der Schularbeiten jedoch wie § 2 lit. d

sublit. dd der Verordnung BGBl. Nr. 614/1974.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

(Französisch, Italienisch oder Russisch)

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 275/1970, Anlage c;

hinsichtlich der Schularbeiten jedoch wie § 2 lit. d

sublit. ee der Verordnung BGBl. Nr. 614/1974."

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