287. Verordnung: Änderung der Verordnung über eine Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71 bis 1983/84 sowie Festsetzung von den Lehrverpflichtungsgruppen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969,
234/1971, 323/1975 und 142/1980, insbesondere
dessen §§ 6, 39, 131 a und 131 b, sowie hinsichtlich
der Einstufungen in die Lehrverpflichtungsgruppen
im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem
Bundesminister für Finanzen auf Grund des § 7
Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Ausmaß der
Lehrverpflichtung der Bundeslehrer, BGBl.
Nr. 244/1965, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 297/1968, 228/1972, 339/1975 und
567/1981 wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht
und Kunst, BGBl. Nr. 275/1970, über eine
Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden
höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71
bis 1983/84 sowie über die Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen
in der Fassung der Verordnungen
BGBl. Nr. 307/1970, 323/1972, 614/1974,
607/1976 und 114/1978 wird wie folgt geändert
1. Der Titel der Verordnung hat zu lauten
„Verordnung des Bundesministers für Unterricht
und Kunst vom 13. August 1970 über
eine Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden
höheren Schulen in den Schuljahren
1970/71 bis 1986/87 sowie über die
Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen"
2. Im Art. I hat § 1 zu lauten
„§ 1. Abweichend von den Bestimmungen der
Verordnung des Bundesministers für Unterricht
vom 22. Juni 1964, BGBl. Nr. 163, in der Fassung
der Verordnungen BGBl. Nr. 146/1966, 216/1966,
295/1967, 363/1967, 2/1969 wird
a) für die 5. Klasse in den Schuljahren 1970/71
bis 1982/83, für die 6. Klasse in den Schuljahren
1970/71 bis 1983/84, für die
7. Klasse in den Schuljahren 1970/71 bis
1984/85 und für die 8. Klasse in den Schuljahren
1971/72 bis 1985/86
aa) des Gymnasiums, Realgymnasiums und
Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums
für Mädchen der in Anlage a,
bb) der Höheren Internatsschulen der in
Anlage a/i,
cc) des Bundesgymnasiums für Slowenen
der in Anlage a/sl,
dd) des Gymnasiums unter besonderer
Berücksichtigung der musischen Ausbildung
der in Anlage a/ml,
ee) des Realgymnasiums unter besonderer
Berücksichtigung der musischen Ausbildung
der in Anlage a/m²,
ff) des Realgymnasiums unter besonderer
Berücksichtigung der musischen Ausbildung
für Studierende der Musik der
in Anlage a/m³,
gg) des Realgymnasiums unter besonderer
Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung
der in Anlage a/sp,
hh) des Mathematischen Realgymnasiums
mit zusätzlicher Ausbildung in Metallurgie
der in Anlage a/me,
b) für die Übergangsstufe in den Schuljahren
1976/77 bis 1982/83,
für die 5. Klasse in den Schuljahren 1976/77
bis 1982/83, für Schüler, die die Übergangsstufe
besucht haben, bis 1983/84,
für die 6. Klasse in den Schuljahren 1976/77
bis 1983/84, für Schüler, die die Übergangsstufe
besucht haben, bis 1984/85,
für die 7. Klasse in den Schuljahren 1976/77
bis 1984/85, für Schüler, die die Übergangsstufe
besucht haben, bis 1985/86 und
für die 8. Klasse in den Schuljahren 1976/77
bis 1985/86, für Schüler, die die Übergangsstufe
besucht haben, bis 1986/87
aa) des Oberstufenrealgymnasiums der in
Anlage b,
bb) des Oberstufenrealgymnasiums unter
besonderer Berücksichtigung der musischen
Ausbildung der in Anlage b/m1,
cc) des Oberstufenrealgymnasiums unter
besonderer Berücksichtigung der musischen
Ausbildung für Studierende der
Musik der in Anlage b/m²,
dd) des Oberstufenrealgymnasiums unter
besonderer Berücksichtigung der sportlichen
Ausbildung der in Anlage b/sp,
c) für die Übergangsstufe in den Schuljahren
1970/71 bis 1982/83,
für die 5. Klasse in den Schuljahren 1970/71
bis 1982/83, für Schüler, die die Übergangsstufe
besucht haben, bis 1983/84,
für die 6. Klasse in den Schuljahren 1970/71
bis 1983/84, für Schüler, die die Übergangsstufe
besucht haben, bis 1984/85,
für die 7. Klasse in den Schuljahren 1970/71
bis 1984/85, für Schüler, die die Übergangsstufe
besucht haben, bis 1985/86 und
für die 8. Klasse in den Schuljahren 1970/71
bis 1985/86, für Schüler, die die Übergangsstufe
besucht haben, bis 1986/87
des Aufbaugymnasiums und des Aufbaurealgymnasiums
der in Anlage c,
d) für den 1. Halbjahrslehrgang in den Wintersemestern
1970/71 bis 1982/83 und in den
Sommersemestern 1971 bis 1983, für den
2. Halbjahrslehrgang in den Sommersemestern
1971 bis 1983 und in den Wintersemestern
1971/72 bis 1983/84, für den 3. Halbjahrslehrgang
in den Wintersemestern
1971/72 bis 1983/84 und in den Sommersemestern
1972 bis 1984, für den 4. Halbjahrslehrgang
in den Sommersemestern 1972 bis
1984 und in den Wintersemestern 1972/73
bis 1984/85, für den 5. Halbjahrslehrgang in
den Wintersemestern 1972/73 bis 1984/85
und in den Sommersemestern 1973 bis 1985,
für den 6. Halbjahrslehrgang in den Sommersemestern
1973 bis 1985 und in den Wintersemestern
1973/74 bis 1985/86, für den
7. Halbjahrslehrgang in den Wintersemestern
1973/74 bis 1985/86 und in den Sommersemestern
1974 bis 1986, für den
8. Halbjahrslehrgang in den Sommersemestern
1974 bis 1986 und in den Wintersemestern
1974/75 bis 1986/87, für den 9. Halbjahrslehrgang
in den Wintersemestern
1974/75 bis 1986/87 und in den Sommersemestern
1975 bis 1987 des Gymnasiums für
Berufstätige und des Realgymnasiums für
Berufstätige der in Anlage d
wiedergegebene Lehrplan (mit Ausnahme der Lehrpläne
für den Religionsunterricht) in Kraft
gesetzt."
3. In der Anlage a (Lehrplan des Gymnasiums,
des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen
Realgymnasiums für Mädchen),
a) Abschnitt I (Stundentafeln)
aa) ist nach dem Freigegenstand „Slowenisch"
folgende Zeile einzufügen
„Ungarisch 3 3 3 3 12 I",
bb) hat im Unterabschnitt „Unverbindliche
Übung" die Fußnote 2) zu lauten
„2) Für alle als Pflichtgegenstand oder
Freigegenstand geführten Fremdsprachen.",
cc) hat im Unterabschnitt „Unverbindliche
Übung" die Zeile „Chemie" zu lauten
„Chemie - (2) (2) (2) 4«) III",
dd) ist im Unterabschnitt „Unverbindliche
Übung" bei „Chemie" der Fußnotenhinweis
„4)" zu setzen und nach der
Fußnote 3) einzufügen
„4) 6. und 7. Klasse oder 7. und
8. Klasse je 2 Wochenstunden,
wenn der Pflichtgegenstand in diesen
Klassen vorgesehen ist.",
ee) erhalten im Unterabschnitt „Unverbindliche
Übung" die Fußnotenhinweise
und die bisherigen Fußnoten4)
und 5) die Bezeichnung 5) und 6);
b) Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff,
didaktische Grundsätze), Unterabschnitt
„Pflichtgegenstände",
aa) hat die Überschrift zum Pflichtgegenstand
„Zweite lebende Fremdsprache"
zu lauten
„ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Slowenisch,
Serbokroatisch, Spanisch oder Ungarisch)",
bb) sind im Pflichtgegenstand „Zweite
lebende Fremdsprache" nach dem
Pflichtgegenstand „Russisch" folgende
Pflichtgegenstände „Slowenisch",
„Serbokroatisch", „Spanisch" und
„Ungarisch" anzufügen
„Slowenisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie für den Pflichtgegenstand Erste lebende
Fremdsprache (Slowenisch) am Oberstufenrealgymnasium
(Anlage b).
Lehrstoff
5. Klasse (5 Wochenstunden)
Im übrigen wie für den Pflichtgegenstand Erste
lebende Fremdsprache (Slowenisch) am Oberstufenrealgymnasium
(Anlage b).
Didaktische Grundsätze
Wie für den Pflichtgegenstand Erste lebende
Fremdsprache (Slowenisch) am Oberstufenrealgymnasium
(Anlage b).
Serbokroatisch
Lehrstoff
5. Klasse (5 Wochenstunden)
Aussprache
Gewöhnung an die serbokroatische Artikulation
mit besonderer Berücksichtigung der dem Deutschen
fremden Laute (besonders der Konsonanten
ć, d, dž, ž, lj, nj) und der Eigenart der serbokroatischen
Aussprache. Systematische Hör- und Ausspracheübungen
mit gebräuchlichem Wort- und
Phrasenmaterial, Verwendung audio-visueller
Hilfsmittel.
Schreibung
Einführung in die Rechtschreibung des Kroatischen
mit besonderer Beachtung der diakritischen
Zeichen bei der Schreib- und Druckschrift.
Gesprächs- und Lesestoff
Aneignung eines grundlegenden Wort- und
Phrasenschatzes aus der Umwelt des Schülers und
aus sich ergebenden oder vom Lehrer geschaffenen
Situationen. Lesestücke, Erzählungen, Dialoge,
Briefe, Lieder und Gedichte sowie Texte, die allmählich
in die Kenntnis von Land und Volk Jugoslawiens
einführen.
Sprachlehre
Einfacher Satz (Behauptung, Frage, Verneinung);
Geschlechtsregeln; regelmäßige Deklination
des Hauptwortes, gebräuchlichste unregelmäßige
Formen; das bestimmte und das unbestimmte
Eigenschaftswort; Deklination des Eigenschaftswortes;
Umstandswort; Steigerung des Eigenschafts-
und des Umstandswortes; Deklination der
persönlichen, fragenden und besitzanzeigenden
Fürwörter; die Grund- und Ordnungszahlwörter;
die gebräuchlichsten Vorwörter und Bindewörter;
Konjugation der regelmäßigen Zeitwörter in den
drei Hauptzeiten, häufigste unregelmäßige Formen;
Einführung in die Aspekte; Wortfolge, Uhrzeit,
Datum, Alter.
Mündliche und schriftliche Übungen
Auswendiglernen kurzer Prosatexte, Gedichte
und Liedertexte; Wiedergabe durchgenommener
Stoffe anhand von Fragen und zusammenhängend;
Umformungs- und Ergänzungsübungen; Übersetzungsübungen,
öfters auch in Form der Rückübersetzung
zur Festigung der Grammatikkenntnisse;
gelegentlich Diktat bekannter Texte und Niederschrift
auswendig gelernter Texte zur Kontrolle der
Rechtschreibung.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Vier Schularbeiten, davon eine im 1. Semester.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Aussprache und Schreibung
Festigung der Aussprache durch planmäßige
Übungen; Einführung in die Rechtschreibung des
Serbischen.
Gesprächs- und Lesestoff
Wiederholung und Festigung des bisher Erlernten,
Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes,
Vorbereitung und Auswertung des Lesestoffes in
Unterrichtsgesprächen. Erzählende und beschreibende
Prosatexte aus der weiteren Umwelt der
Schüler; Lesestücke, die Kenntnisse von Land und
Volk Jugoslawiens vermitteln. Geeignete Originaltexte.
Sprachlehre
Weitere wichtige Ausnahmen und Ergänzungen
zur Deklination der Hauptwörter und Eigenschaftswörter;
Deklination der Zahlwörter und der
noch nicht behandelten Fürwörter; weitere Vorwörter
und Bindewörter; Ergänzung der Konjugation,
besonders der Zeitformen; Mittelwörter; verschiedene
Arten der Möglichkeitsform; weitere
Gruppen häufiger Zeitwörter, ihre Aspekte und
Rektion; wichtige Arten der Nebensätze; direkte
und indirekte Rede.
Mündliche und schriftliche Übungen
Wie in der 5. Klasse, dazu Versuche im Bericht
von Selbsterlebtem und Beobachtetem, in der Wiedergabe
von Gehörtem und Gelesenem; Briefe;
gelegentlich Kontrolle der Rechtschreibung durch
Diktate mit stärkerer Loslösung vom Text, aber mit
bekanntem Wortmaterial.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Wie bisher; Worterklärungen, Proben aus
modernen Autoren; Texte zum Zeitgeschehen, die
zum Verständnis von Land und Volk Jugoslawiens
beitragen, auch ausgewählte Stellen aus Zeitungen
und Zeitschriften.
Sprachlehre
Vertiefung, Wiederholung und Zusammenfassung
im Anschluß an die Lektüre und an den
Gesprächsunterricht.
Mündliche und schriftliche Übungen
Übungen zur Festigung der Grammatikkenntnisse
und des Wortschatzes; Wiedergabe von Gelesenem
und Gehörtem (auch Redeübungen); fallweise
Übersetzung schwierigerer Stellen ins Deutsche;
Versuche im Aufsatz aus der Erlebniswelt des
Schülers.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Wie in der 7. Klasse; Besprechung von Abkürzungen;
gelegentlich Zusammenstellung von Wortfamilien;
Proben aus Lyrik, Epik und Dramatik des
19. und 20. Jahrhunderts mit besonderer Würdigung
der Volkspoesie, auch der älteren; mindestens
ein bedeutendes literarisches Werk. Darstellung
staatlicher und gesellschaftlicher Einrichtungen
sowie wirtschaftlicher und sozialer Probleme Jugoslawiens.
Moderne Kurzgeschichten. Gelegentlich
auch Vergleich der Bezeichnungen österreichischer
und jugoslawischer staatlicher und wirtschaftlicher
Einrichtungen. Zeitlich nicht gebundener Lesestoff,
Texte aus Zeitungen und Zeitschriften. Referate
und Diskussionen.
Sprachlehre
Wie in der 7. Klasse.
Mündliche und schriftliche Übungen
Wie in der 7. Klasse; Zusammenfassungen in sich
geschlossener Textstellen, Berichte und Beschreibungen,
gelegentlich auch als umfangreichere
Hausübungen; Pflege des Aufsatzes, Versuche in
freier Mitschrift als Hilfe zur schriftlichen oder
mündlichen Wiedergabe von Gehörtem; Übersetzungsübungen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Sprachkönnen ist das wichtigste Ziel.
Sprache des Unterrichtes ist möglichst weitgehend
das Serbokroatische. In der Sprachlehre ist
frühzeitig auf die serbokroatische Terminologie
überzugehen. Nur wenn sich Schwierigkeiten ergeben
(zB beim Verständnis einer Textstelle, bei Fragen
des Stils, der Grammatik oder der Landeskunde),
kann gelegentlich die Muttersprache verwendet
werden.
Die praktischen Übungen im Gebrauch der fremden
Sprache sollen vor allem im Anfangsunterricht
einer weitgehenden Automatisierung dienen. Die
Verwendung audio-visueller Hilfsmittel sowohl zur
Vermittlung von Kenntnissen als auch zur Übung
von Fertigkeiten ist dringend zu empfehlen. Der
Lektüre hat immer eine mündliche oder schriftliche
Auswertung zu folgen.
Schulung des Gehörs und der Aussprache
Dem verstehenden Hören ist von allem Anfang
an große Bedeutung beizumessen. Dabei sollen die
Anforderungen allmählich gesteigert werden
(schwierigerer Wortschatz, schnelleres Tempo, verschiedene
Sprecher). Die Verwendung audio-visueller
Hilfsmittel ist dabei besonders zu empfehlen.
Bei der Schulung der Aussprache ist auf die typischen
Merkmale des Serbokroatischen, besonders
auf die Konsonanten ć, d, dž, ž, lj, nj, sowie auf
den Wortakzent und die Satzintonation zu achten.
Störende Einflüsse der Muttersprache, auch des
heimischen Dialektes, sind zu bekämpfen.
Audio-visuelle Hilfsmittel (Funk und Film, Tonband
und Schallplatte, Sprachübungsgeräte ua.) leisten
dabei wertvolle Dienste. Geläufiges Sprechen
und korrekte Aussprache sind durch Übungen zu
fördern (Rezitation, allenfalls szenische Darstellung).
Schreibung
In der 5. Klasse ist nur die lateinische Schreib-
und Druckschrift, wie sie im Kroatischen gebräuchlich
ist, zu verwenden. Diese wird auch in den folgenden
Klassen vorherrschen. In der 6. Klasse sind
die Schüler aber auch mit der im Serbischen verwendeten
zyrillischen Schreib- und Druckschrift
bekanntzumachen, deren Beherrschung in den folgenden
Klassen durch regelmäßige Schreib- und
Leseübungen zu festigen ist. Zur Sicherung der
Rechtschreibung sind anfangs regelmäßig, später
gelegentlich angemessene Übungen durchzuführen.
Wortschatz
Durch die Beschäftigung mit verschiedenen
Stoffgebieten muß der Grundwortschatz des Schülers
stetig und konzentrisch erweitert werden. In
planmäßiger Wiederholung, durch Wort-, Ausdrucks-
und Texterklärung seitens der Schüler und
durch Einbau des erarbeiteten Sprachgutes in neue
Zusammenhänge ist das geforderte Sprachkönnen
der Schüler zu sichern. Auf Beziehungen zu anderen
an der Schule gelehrten Fremdsprachen ist gelegentlich
hinzuweisen. Das fruchtbarste Mittel zur
Bereicherung und Festigung des Wortschatzes ist
die Erklärung unbekannter Wörter durch bekannte,
wozu das einsprachige Wörterbuch gute Dienste
leistet.
Das Endziel aller Wortschatzübungen (die nicht
nur Einzelwörter, sondern auch Wortgruppen und
idiomatische Redewendungen einbeziehen) ist
Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der fremden
Sprache als eines Ausdrucksmittels von Gedanken.
Gesprächs- und Lesestoff
Das Unterrichtsgespräch dient der Vorbereitung
und Auswertung der Lektüre. Tagesereignisse und
persönliche Erfahrungen sollen einbezogen werden.
Die Auswahl des Lesestoffes ist durch die angeführten
Stoffgebiete bestimmt. Darüber hinaus
kann anderer Lesestoff gewählt werden, sofern er
inhaltlich für die Altersstufe geeignet und dem
Schwierigkeitsgrad nach der betreffenden Klasse
angemessen ist. Stellen aus Zeitungen und Zeitschriften
sind sorgfältig auszuwählen.
Die Schüler sind rechtzeitig zum Gebrauch des
Wörterbuches anzuleiten.
Privatlektüre der Schüler ist in angemessenem
Umfang zu veranlassen und in geeigneter Form zu
überprüfen.
Sprachlehre
Fragen der Grammatik, die sich aus dem Unterricht
ergeben, sind, von Grundübungen ausgehend,
vor allem anhand praktischer Beispiele zu behandeln.
Mündliche und schriftliche Übungen
Der erarbeitete Lehrstoff sachlicher und sprachlicher
Art ist jeweils durch angemessene Übungen zu
festigen und zu sichern. Sie bilden auch die Grundlage
von Aufgaben für Prüfungen und Schularbeiten.
Spanisch
Lehrstoff
5. Klasse (5 Wochenstunden)
Aussprache und Schreibung
Einführung in Aussprache und Betonung des
Spanischen. Gehör- und Sprechübungen. Besonders
zu üben ist die vom Deutschen abweichende Aussprache
einzelner Laute. Planmäßige Übungen zur
Sicherung der Rechtschreibung.
Gesprächs- und Lesestoff, Wortschatz
Aneignung eines grundlegenden Wort- und
Phrasenschatzes. Frage und Antwort, Zwiegespräch,
Zusammenfassung. Darstellung einfacher
Sachverhalte zum Themenbereich „Der Mensch
und seine Umwelt": Körper, Kleidung, Mahlzeiten,
Familie, Haus, Schule, Einkauf, Freizeit, Beruf,
Zeit, Wetter, Geld. Lektüre von einfachen Lesestücken,
die in den spanischen und hispano-amerikaniž
schen Kulturkreis einführen, insbesondere auch
Texte des täglichen Gebrauchs.
Sprachlehre
Deklination des Hauptwortes und des Eigenschaftswortes;
der Artikel; die Präposition de; Steigerung
des Eigenschaftswortes; die Hilfszeitwörter
ser, estar, haber; die drei Konjugationen (Tempora
— Gegenwart, Vergangenheit, Zukunft, Mitvergangenheit
— und Modi); die Verneinungspartikel
no; zusammengesetzte Formen des Zeitwortes;
Grund-, Ordnungs- und Bruchzahlwörter; Fürwörter
(insbesondere verbundene und unverbundene
Formen des persönlichen Fürwortes und das besitzanzeigende
Fürwort), Stellung der Fürwörter im
Satz.
Mündliche und schriftliche Übungen
Auswendiglernen geeigneter Textstellen; Umformungen;
Frage und Antwort; Diktate, Einsetzübungen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Vier Schularbeiten, davon eine im ersten Semester.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Aussprache und Schreibung
Festigende Übungen, auch unter Heranziehung
geeigneter audio-visueller Hilfsmittel.
Gesprächs- und Lesestoff, Wortschatz
Erweiterung des Wortschatzes nach Umfang und
Schwierigkeitsgrad. Lesestücke in erzählender
Form zum Themenbereich „Das Leben in der
Gemeinschaft": Gemeinde, Geschäfte, Verkehrsmittel,
Bank, Post, Büro, Rundfunk, Fernsehen,
Kirche, Kino, Theater, Sport, Reisen. Einfache
Erzählungen, Gedichte und Lieder. Konversation.
Sprachlehre
Vorvergangenheit und Vorzukunft. Bedeutung
und Verwendung der Tempora und Modi des Zeitwortes;
Bedingungssätze, die einfach unregelmäßigen
Zeitwörter der 1. und der 2. Gruppe; die mehrfach
unregelmäßigen Zeitwörter (dar, saber, poder
ua.); rückbezügliche Zeitwörter; Leideform;
Umstandswort; Vorwörter, Bindewörter.
Mündliche und schriftliche Übungen
Fortsetzung und Weiterführung; Versuche im
Berichten über Selbsterlebtes und Beobachtetes;
zusammenhängende Wiedergabe von Gehörtem
und Gelesenem; einfache Nacherzählungen und
Zusammenfassungen; Briefe.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff, Wortschatz
Konversation und Übungen zur Sicherung und
Bereicherung des Ausdrucks. Ausgewählte Texte
aus der spanischen und hispano-amerikanischen
Literatur. Lektüre geeigneter Zeitungsartikel.
Wesentliche Einrichtungen aus den Bereichen der
Wirtschaft und Technik, Kultur und Bildung.
Sprachlehre
Wiederholung der Formen- und Satzlehre; der
Konjunktiv in Nebensätzen; indirekte Rede; Zeitwörter
mit dem Infinitiv; Zeitwörter mit Präposition;
Ersatz eines Nebensatzes durch Infinitiv mit
Präposition oder durch Gerundium; Konkordanz
des Partizips, das absolute Partizip; Bedeutung der
Zeiten.
Mündliche und schriftliche Übungen
Unterrichtsgespräch; Nacherzählung; Bericht;
Stellungnahme; Übungen zur freien Rede; Vorübungen
zum freien Aufsatz
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff, Wortschatz
Konversation. Lektüre einer Ganzschrift aus der
spanischen oder hispano-amerikanischen Literatur.
Einblick in die Entwicklung des spanischen und hispano-
amerikanischen Geistes- und Kulturlebens,
der Wirtschaft und Technik sowie der politischen
Strukturen. Querverbindungen zu Österreich.
Sprachlehre
Wiederholung aller wichtigen Tatsachen der
Wort- und Satzlehre.
Mündliche und schriftliche Übungen
Erörterungen und Diskussionen. Übungen in
freier Rede. Freier Aufsatz aus vorbereiteten Themenkreisen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Sprachkönnen ist das wichtigste Ziel.
Sprache des Unterrichts ist das Spanische. Der
Muttersprache kommt im Unterricht lediglich die
Aufgabe zu, nicht unmittelbar verständliche Fragen
der Grammatik und des Stils zu klären und das
Verständnis schwieriger Textstellen zu sichern. Die
fremdsprachige Terminologie der Grammatik ist
weitgehend zu verwenden.
Der Lehrstoff wird durch Unterrichtsgespräch,
durch Lektüre und in geringerem Umfang durch
Vortrag des Lehrers vermittelt. Ein vorbereitendes
Gespräch soll in die Lektüre einführen, an die sich
immer eine mündliche oder schriftliche Auswertung
anschließt.
Die praktischen Übungen im Gebrauch der fremden
Sprache sollen vor allem im Anfangsunterricht
von dem Grundsatz einer möglichst weitgehenden
Automatisierung beherrscht werden. Außerdem sollen
die Schüler frühzeitig zur Selbstkontrolle angeleitet
werden, auch mit Benützung technischer
Hilfsmittel.
Aussprache
Die im Anfangsunterricht erworbene Aussprache
ist ständig zu überprüfen und durch Übungen zu
festigen und zu verfeinern; durch muttersprachlichen
Dialekt bedingte Aussprachefehler sind unablässig
zu bekämpfen. Etwa auftretende Mängel sind
durch Übungen, die nach Bedarf eingesetzt werden,
zu beseitigen. Der wohlüberlegte Einsatz von
Schallplatte, Tonband, Film, Hörfunk und Fernsehen
und von Sprachübungsgeräten gewöhnt den
Schüler an verschiedene Sprecher und trägt zur
erforderlichen Steigerung des Sprechtempos bei.
Geläufigkeit im Sprechen und Korrektheit der
Artikulation sollen durch geeignete Übungen gefördert
werden (Vorlesen, Rezitation, Vortrag und
allenfalls szenische Darstellung).
Schreibung
Zur Sicherung der Rechtschreibung sind bei
Bedarf entsprechende Übungen einzuschalten.
Wortschatz
Der Schüler soll Wortschatz und Kenntnis idiomatischer
Wendungen bei der Lektüre und im
Unterrichtsgespräch erwerben und erweitern.
Durch die Beschäftigung mit verschiedenen Stoffgebieten
muß der Grundwortschatz stetig und konzentrisch
erweitert werden. In planmäßiger Wiederholung
und durch Einbau des erarbeiteten
Sprachgutes in neue Zusammenhänge ist das
Sprachkönnen der Schüler zu fördern.
Von Zeit zu Zeit sind Zusammenfassungen von
Wörtern, zB nach Sachkreisen, Wortverwandtschaften,
Beziehungen zu anderen Sprachen, nützlich.
Im Mittelpunkt der Erweiterung des Wortschatzes
steht das Erarbeiten unbekannter Wörter
durch Erklärung und Umschreibung, wozu ein
methodisch geeignetes einsprachiges Wörterbuch
gute Dienste leistet.
Das Endziel aller Wortschatzübungen (die nicht
nur Einzelwörter, sondern auch Wortgruppen und
idiomatische Redewendungen einbeziehen) ist
Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der fremden
Sprache als eines Ausdrucksmittels von Gedanken.
Gesprächs- und Lesestoff
Die Sprechübungen beginnen mit einfachsten
Fragen und Antworten (Lehrer- und Schülerfragen)
und schreiten über Umformungen aller Art
und Nacherzählungen bis zu größeren Zusammenfassungen
und Erlebnisberichten, Diskussionen
usw. fort.
Im Klassengespräch soll der erworbene Wortschatz
immer wieder aktiviert werden.
Das Unterrichtsgespräch dient der Vorbereitung
und Auswertung der Lektüre, soll aber auch Tagesereignisse
und persönliche Erfahrungen einbeziehen.
In der 5. und 6. Klasse ist die Auswahl des
Lesestoffes im wesentlichen durch die für den Aufbau
des Wortschatzes geltenden methodischen Forderungen
bestimmt, in der 7. und 8. Klasse treten
stoffliche Bereiche in den Vordergrund. Darüber
hinaus kann anderer Lesestoff gewählt werden,
sofern er inhaltlich und im Schwierigkeitsgrad der
betreffenden Klasse angemessen ist.
Die Lektüre von Ganzwerken oder Teilen daraus
kann auch als Hausaufgabe gegeben werden. Stellen
aus Zeitungen und Zeitschriften sollen sorgfältig
nach Inhalt und sprachlicher Form ausgewählt
werden.
Die Schüler sind rechtzeitig zum Gebrauch des
Wörterbuches anzuleiten.
Privatlektüre der Schüler ist in angemessenem
Umfang zu veranlassen und in geeigneter Form zu
überprüfen.
Sprachlehre
Die Grammatik ist vom Beispiel her induktiv zu
erarbeiten. Die so gefundenen Regeln sollen, wo
immer möglich, an Schlüsselsätzen veranschaulicht
werden.
In der 5. und 6. Klasse soll die Beherrschung der
grundlegenden Formen und Fügungen erreicht, in
den folgenden Klassen die Kenntnis der Grammatik
im Zusammenhang mit dem Gesprächs- und
Lesestoff und durch entsprechende Übungen erweitert
und gefestigt werden. Charakteristische
Sprachstrukturen sollen nach Form und Bedeutung
gelegentlich in systematischen Zusammenfassungen
erarbeitet werden. Vergleiche bestimmter sprachlicher
Erscheinungen im Spanischen mit solchen in
anderen an der Schule gelehrten Fremdsprachen
oder mit solchen der Muttersprache sind fruchtbringend.
Mündliche und schriftliche Übungen
Der erarbeitete Lehrstoff sachlicher und sprachlicher
Art ist jeweils durch angemessene Übungen zu
festigen und zu sichern. Sie bilden auch die Grundlage
von Aufgaben für Prüfungen und Schularbeiten.
Ungarisch
5. Klasse (5 Wochenstunden)
6. Klasse (3 Wochenstunden)
7. Klasse (3 Wochenstunden)
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967 in der Fassung
BGBl. Nr. 577/1976 (hinsichtlich der Schularbeiten
BGBl. Nr. 614/1974), wobei die 5. Klasse
dem 1. Kursjahr, die 6. Klasse dem 2. Kursjahr, die
7. Klasse dem 3. Kursjahr und die 8. Klasse dem
4. Kursjahr entspricht.";
c) Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff,
didaktische Grundsätze), Unterabschnitt
„Freigegenstände", ist nach dem Freigegenstand
„Slowenisch"
aa) folgender Freigegenstand „Ungarisch"
einzufügen
„Ungarisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Ziel des Ungarischunterrichtes ist die aufbauende
Fortsetzung und Vertiefung der Sprachkenntnisse
der Unterstufe; es soll eine möglichst einwandfreie
Beherrschung des Ungarischen in Wort und Schrift
erreicht werden. Die Gewandtheit und Sicherheit
im Gespräch, auch bei etwas schwierigerer Problemstellung,
sowie im schriftlichen Stil und Ausdruck
ist anzustreben.
Im Rahmen des Ungarischunterrichtes soll der
Schüler die wichtigsten Autoren der ungarischen
Literatur und deren Werke kennenlernen; er soll
einen Überblick über die ungarische Landeskunde,
über die historische Entwicklung Ungarns und über
den kulturellen Beitrag des ungarischen Volkes zur
abendländischen Kulturentwicklung gewinnen.
Schließlich soll das Kennenlernen der Eigenart und
der Volkskunde der Ungarn dem gegenseitigen
Verständnis der Völker und einer Gesinnung der
Toleranz dienen.
Lehrstoff
5. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Einführung in das literarische Schaffen des ungarischen
Volkes. Es wird mit der Erarbeitung der
ungarischen Literatur begonnen, wobei anhand von
Originaltexten (allenfalls adaptiert) sowohl das literarische
Schaffen als auch Bilder aus der ungarischen
Geschichte geboten werden sollen
Herkunft der ungarischen Sprache. Kurzer
Überblick über die mittelalterliche Literatur und die
Zeit des Humanismus und der Renaissance. Die
Literatur der Reformation und Gegenreformation
(die Bedeutung von Balassi Bálint). Die Barockliteratur.
Leseproben aus den Werken von Pázmány
und Zrinyi. Die Dichtung der Kurucen, die Zeit der
Aufklärung. Kennenlernen des im Burgenland
geborenen und verstorbenen Dichters Faludi
Ferenc. Mit der Literaturgeschichte kann auch ein
geschichtlicher Überblick parallel erarbeitet werden.
Sprachlehre
Gesamtwiederholung des Stoffes der Unterstufe.
Wiederholung der Vokalharmonie und genaueres
Eingehen auf ihre Bedeutung in theoretischer und
praktischer Hinsicht. Die Rolle der Suffixe bei
Hauptwörtern und Eigenschaftswörtern, Abwandlung
des Zeitwortes, wichtige unregelmäßige Zeitwörter.
Possessivsuffixe, wichtige Fürwörter und
Fragewörter.
Mündliche und schriftliche Übungen
Ständiges Üben des Gesprächs durch Frage und
Antwort. Kontrolle des Wortschatzes und der
Grammatikkenntnisse. Übersetzungen und Rückübersetzungen
anspruchsvollerer Texte. Nacherzählungen
und Aufsätze.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Vier Schularbeiten, je zwei im Semester.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Fortsetzung der Erarbeitung der Literatur mit
Textstellen. Es soll etwa die Literatur des 19. Jahrhunderts
bis zum Ausgleich (1867) behandelt werden;
Csokonai, Kisfaludy, besonders Berzsenyi als
Dichter des Komitates Eisenburg (Vas). Die
Reformbewegung, Romantik — Széchenyi,
Katona, Kölcsey, Vörösmarty. Besonders soll die
Bedeutung der Revolutionsjahre hervorgehoben
werden, der Dichtung Petöfis ist ein breiter Raum
zu widmen; Gedichte von Petöfi sollen auch auswendig
gelernt werden. Die Zeit nach der Revolution;
Arany, Tompa. Der Schüler soll zum selbständigen
Lesen angehalten werden. Über Erzählungen
oder über gelesene Bücher können Berichte oder
Redeübungen gehalten werden. Gleichzeitig soll
der geschichtliche Überblick über die Entwicklung
Ungarns bis zur Zeitgeschichte geführt werden.
Sprachlehre
Weiterführung; Feinheiten der Elimination;
unregelmäßige Zeitwörter. Präfixe und Postpositionen.
Imperativ und Adhortativ, Konjunktiv, Faktitiv-
und Frequentativformen. Wesentliches über die
Wortbildung: Ableitungssilben und ihre Wichtigkeit
beim Bedeutungswandel.
Mündliche und schriftliche Übungen
Auswerten der Grammatikkenntnisse zur selbständigen
Erweiterung des Wortschatzes und der
Ausdrucksmöglichkeiten. Aneignen wichtiger Phrasen,
Vermeidung und Ausmerzung von Germanismen.
Schriftliche und mündliche Berichte über
Erlebtes und Gelesenes.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Vier Schularbeiten, je zwei im Semester.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Anknüpfung an den Stoff des Vorjahres; eingehende
Behandlung der ungarischen Romanliteratur
mit Jókai und Mikszáth. Die Privatlektüre des einzelnen
Schülers gibt zahlreiche Möglichkeiten, die
Redegewandtheit zu steigern. In der Literatur soll
etwa die Zeit vom Ausgleich (1867) bis zum Ende
des Ersten Weltkrieges behandelt werden. Weitere
Prosaschriftsteller dieser Epoche, wie Gárdonyi,
Móra, Móricz ua. sollen durch Leseproben behandelt
werden. Ein breiter Raum soll der Dichtung
von Ady Endre gewidmet werden. Als kulturkundlicher
Lehrstoff sollen die geographischen Gegebenheiten
Ungarns behandelt werden.
Sprachlehre
Behandlung der ungarischen Syntax: kopulative,
adversative, disjunktive Satzverbindungen sowie
Satzverbindungen mit konklusivem und interpretierendem
Satz. Die subordinierend zusammengesetzten
Sätze. Direkte und indirekte Rede. Modalbestimmung,
Bildung und Gebrauch von Mittelwörtern.
Mündliche und schriftliche Übungen
Ständige Übung idiomatischer Wendungen.
Interpretationsübungen zu gelesenen Werken.
Schwierigere Nacherzählungen. Freie Rede und
improvisierte Diskussionen. Übersetzungsübungen;
auch einfachere Simultanübersetzungen. Ständige
Überprüfung der Rechtschreibung.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Vier Schularbeiten, je zwei im Semester.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Querverbindungen zum Lehrstoff in Geschichte
und Sozialkunde, Deutsch sowie Geographie und
Wirtschaftskunde, auch im Hinblick auf die Beziehungen
zu Österreich. Lesestücke aus dem modernen
Schrifttum. Literatur der Gegenwart, beginnend
mit der Zwischenkriegszeit. Besondere
Behandlung des Werkes von József Attila. Behandlung
von Wirtschaftsthemen und Fachausdrücke
der modernen Technik. Zeitungslektüre. Diskussion
über Zeit- und Lebensprobleme.
Sprachlehre
Systematische Zusammenfassung der Grammatikkenntnisse
Gesetzmäßigkeiten und Ausnahmen
in Wort- und Satzlehre. Eigenarten im ungarischen
Denken (Hungarismen). Praktische Auswertung
sprachlicher Feinheiten durch Einprägen markanter
Übersetzungsregeln. Geläufige Abkürzungen.
Richtiges Übersetzen und sinngemäßes Übertragen
fremdartiger Redewendungen, Einblick in die
Schönheit des sprachlichen Ausdrucks.
Mündliche und schriftliche Übungen
Weiterführung der Interpretationsübungen.
Anlegen einer Leseliste und von Inhaltsangaben der
gelesenen Werke. Pflege des freien Aufsatzes mit
persönlicher Stellungnahme zum gestellten Problem.
Besprechen der dichterischen Eigenart wichtiger
Epochen und der wichtigsten ungarischen
Autoren. Rezitationen mit besonderer Pflege der
Sprachmelodie.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Zwei zweistündige Schularbeiten, je eine im
Semester.
Didaktische Grundsätze
Der ständige Hinweis auf die Gleichheiten, Ähnlichkeiten
und Verschiedenheiten in Grammatik,
Sprachaufbau und selbst bei einzelnen Ausdrücken
zur deutschen Sprache, zum Englischen, Französischen,
Russischen und zu Latein dient dem Verständnis
der einzelnen Sprachen und kann das Verständnis
für vergleichende Sprachwissenschaft wecken.
Durch diese Vergleiche soll auch manche
Eigenart der ungarischen Sprache dem Schüler verständlich
gemacht werden.
Literarische Zitate, Sprichwörter, häufige Redewendungen
dienen zum Verständnis der Denkweise
und der Verhaltensformen des Ungarn. Die
nationale Eigenart der Magyaren richtig zu verstehen
und dabei auf die nachbarlichen Beziehungen
im Donauraum von einst und jetzt hinzuweisen, ist
wichtig.
Der Unterricht der Oberstufe kann als Anfänger- oder
Aufbauunterricht, fußend auf der Unterrichtsarbeit
der Unterstufe, durchgeführt werden. Der
angegebene Lehrstoff gilt nur für den Aufbauunterricht;
Anfängerunterricht hat sich sinngemäß nach
dem Lehrplan der Unterstufe zu richten.
Wird Ungarisch als Mehrklassenkurs geführt, ist
im Hinblick auf die verschiedenen Voraussetzungen
der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.",
bb) die folgende Zwischenüberschrift wie
folgt zu ändern
„Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch,
Tschechisch, Spanisch";
d) Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff,
didaktische Grundsätze), Unterabschnitt
„Unverbindliche Übungen", hat die
unverbindliche Übung „Fremdsprachen" zu
lauten
„FREMDSPRACHEN
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff
6. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Interpretationsübungen und Diskussionen über
Texte der fremdsprachigen Literatur, gegebenenfalls
auch aus der Fachliteratur verschiedener Sparten.
Weiterführende Übungen im Übersetzen, gegebenenfalls
auch im Dolmetschen.
Didaktische Grundsätze
Diese Übungen sind keine Erweiterung der dem
betreffenden Pflicht- oder Freigegenstand zugemessenen
Unterrichtsstunden.
Verbindungen zu anderen an der Schule unterrichteten
Fremdsprachen, zum Deutschunterricht
und zu den Sachgebieten der behandelten Fachsprachen
sollen gepflegt werden."
2. In der Anlage a/i (Lehrplan der Höheren
Internatsschulen)
a) ist im Abschnitt I (Stundentafel) nach dem
Freigegenstand „Instrumentalmusik" folgende
Zeile einzufügen
„Latein ....— — — — 3 3 3 3 12 (I)";
b) ist im Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände,
Lehrstoff, didaktische Grundsätze), Unterabschnitt
„Freigegenstände", folgender Freigegenstand
„Latein" anzufügen
„LATEIN
5. bis 8. K1 a s s e (je 3 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967 in
der Fassung BGBl. Nr. 53/1970, 275/1970 und
614/1974 mit folgender Ausnahme
Schularbeiten: 5. bis 7. Klasse: je 4 Schularbeiten,
je 2 im Semester;
8. Klasse: 2 Schularbeiten, je eine
im Semester."
3. In Anlage a/ml (Lehrplan des Gymnasiums
unter besonderer Berücksichtigung der musischen
Ausbildung), Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff,
Didaktische Grundsätze), Unterabschnitt
„Pflichtgegenstände", ist
a) im Pflichtgegenstand „Musikerziehung"
aa) „7. Klasse", im Teilabschnitt „Lehrgut"
folgender Absatz anzufügen
„Schriftliche Arbeiten (bei 4 Wochenstunden
Hausübungen.
Vier Schularbeiten, je zwei im Semester,
davon zwei zweistündig.",
bb) „8. Klasse", im Teilabschnitt „Lehrgut"
folgender Absatz anzufügen
„Schriftliche Arbeiten (bei 4 Wochenstunden)
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, zwei zweistündig
(1. Semester), eine dreistündig (2. Semester).",
cc) „Didaktische Grundsätze", folgender
Absatz anzufügen
„Schriftliche Arbeiten
Hausübungen sind nur im unbedingt
erforderlichen Ausmaß zu geben. Sie
dienen der Festigung von praktischen
und theoretischen Fähigkeiten und
Kenntnissen. Bei den Aufgabenstellungen
der Schularbeiten sollen im Lauf des
Unterrichtsjahres die wesentlichen
Bereiche des Lehrstoffs ausreichend
berücksichtigt werden. Bei jeder Schularbeit
ist auch ein Bezug zur praktischen
Tätigkeit des Schülers herzustellen,
wobei Schwerpunkte anhand des erarbeiteten
Lehrstoffs zu setzen sind.";
b) im Pflichtgegenstand „Bildnerische Erziehung"
aa) „Lehrstoff", „7. Klasse", nach dem Teilabschnitt
„Medien" folgender Absatz
anzufügen
„Schriftliche Arbeiten: Wie Musikerziehung.",
bb) „Lehrstoff", „8. Klasse", nach dem Teilabschnitt
„Medien" folgender Absatz
anzufügen
„Schriftliche Arbeiten: Wie Musikerziehung.",
cc) „Didaktische Grundsätze", folgender
Absatz anzufügen
„Schriftliche Arbeiten: Wie Musikerziehung."
4. In der Anlage a/m² (Lehrplan des Realgymnasiums
unter besonderer Berücksichtigung der musischen
Ausbildung) ist im Abschnitt V (Bildungs- und
Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände,
Lehrstoff, Didaktische Grundsätze), Unterabschnitt
„Pflichtgegenstände",
a) im Pflichtgegenstand „Musikerziehung"
aa) „Lehrstoff", „7. Klasse", folgender
Absatz anzufügen
„Schriftliche Arbeiten (bei 5 Wochenstunden)
Wie Lehrplan des Gymnasiums
unter besonderer Berücksichtigung
der musischen Ausbildung,
Anlage a/ml.",
bb) „Lehrstoff", „8. Klasse", folgender
Absatz anzufügen
„Schriftliche Arbeiten (bei 4 Wochenstunden)
Wie Lehrplan des Gymnasiums
unter besonderer Berücksichtigung
der musischen Ausbildung, Anlage
a/ml.",
cc) „Didaktische Grundsätze", folgender
Absatz anzufügen: „Schriftliche Arbeiten
Wie Lehrplan des Gymnasiums
unter besonderer Berücksichtigung der
musischen Ausbildung, Anlage a/ml.";
b) im Pflichtgegenstand „Bildnerische Erziehung"
aa) „Lehrstoff", „7. Klasse", nach dem Teilabschnitt
„Werkbetrachtung" folgender
Absatz anzufügen
„Schriftliche Arbeiten (bei 5 oder
7 Wochenstunden): Wie Lehrplan des
Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung
der musischen Ausbildung,
Anlage a/ml.",
bb) „Lehrstoff", „8. Klasse", nach dem Teilabschnitt
„Werkbetrachtung" folgender
Absatz anzufügen
„Schriftliche Arbeiten (bei 4 oder
6 Wochenstunden): Wie Lehrplan des
Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung
der musischen Ausbildung,
Anlage a/ml.",
cc) „Didaktische Grundsätze", folgender
Absatz anzufügen
„Schriftliche Arbeiten: Wie Lehrplan des
Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung
der musischen Ausbildung,
Anlage a/ml."
5. In der Anlage a/m³ (Lehrplan des Realgymnasiums
unter besonderer Berücksichtigung der musischen
Ausbildung für Studierende der Musik)
a) hat in Abschnitt I (Stundentafel) die vierte
Zeile zu lauten
„Latein oder Zweite lebende
Fremdsprache.... 4 4 3 3 3 17 (I)";
b) ist in Abschnitt V nach dem Pflichtgegenstand
Latein der folgende Pflichtgegenstand
„Zweite lebende Fremdsprache" einzufügen
„ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
(Französisch oder Italienisch)
Französisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage a.
Lehrstoff
5. Klasse (4 Wochenstunden)
Aussprache
Vermittlung und Schulung der richtigen Aussprache
und Intonation auf Grund der Nachahmung;
Schulung des Gehörs und der Sprechwerkzeuge
an leichtverständlichen Ausdrücken und Sätzen,
die sich aus dem Unterricht der Klasse ergeben;
Erklärung der Artikulation mit besonderer
Berücksichtigung der dem Deutschen fremden
Laute und der dem Französischen eigenen Satzmelodie;
Heranziehen von Tonband und Schallplatte.
Schreibung
Einführung in die Rechtschreibung im Rahmen
des mündlich vermittelten Sprachgutes. Die internationale
Lautschrift als Merkhilfe und zum Verständnis
der Ausspracheangaben in Wörterverzeichnissen.
Gesprächs- und Lesestoff
Einfache Gespräche in der Klasse und Lektüre
von Lesestücken (Erzählungen, Schilderungen,
Dialoge), die von der Umwelt des Schülers ausgehen
und in den französischen Alltag einführen, zur
Vermittlung eines ausreichenden Wort- und Phrasenschatzes.
Gedichte und Lieder.
Sprachlehre
Artikel, Hauptwort, Eigenschaftswort (Steigerung),
Zahlwort, Umstandswort; wichtigste Fürwörter;
wichtigste Vorwörter und Bindewörter;
avoir und être, regelmäßige und gebräuchlichste
unregelmäßige Zeitwörter im présent, imperatif,
passé composé, futur, imparfait, plusque-parfait,
conditionnel und conditionnel passé (Formen und
Gebrauch); rückbezügliche Zeitwörter; Übereinstimmung
des participe passé. Hinweis auf das
passé simple als eine dem Französischen eigentümliche
Zeit der Erzählung.
Frageform, Verneinung, Wortfolge; mise en
relief; einfache Nebensätze nach dem Bedarf des
Unterrichts.
Mündliche und schriftliche Übungen
Auswendiglernen geeigneter Textstellen, auch
einiger Gedichte; Umformungen, Frage und Ant-
wort (auch Schülerfragen); Bildbeschreibungen mit
Betonung der dargestellten Vorgänge. Niederschreiben
von Auswendiggelerntem; Diktate im
Anschluß an Lesestücke, mit fortschreitender Änderung
des Wortlautes; Umformungen; Beantwortung
von Fragen über den Inhalt von Lesestücken.
Gelegentlich Rückübersetzungen zur Festigung des
Grammatikstoffes.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Vier Schularbeiten.
6. Klasse (4 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Wiederholung und Festigung des bisher Erlernten,
Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes
sowie Vorbereitung und Auswertung des Lesestoffes
im Unterrichtsgespräch. Umfangreichere Prosatexte
vor allem erzählenden, aber auch beschreibenden
Inhalts aus der weiteren Umwelt, besonders
solche, die tiefer in die Kenntnis des französischen
Landes und Volkes einführen, zB Szenen aus Paris,
der Provinz, einfache Geschichtsbilder. Erzählungen,
Szenen, Gedichte; dabei allmählich Übergehen
zu Originaltexten.
Sprachlehre
Ergänzung der Formen- und Satzlehre.
Gebrauch von passé composé, passé simple und
imparfait; voix passive; Nominalformen; subjonctif
(Anwendung und Vermeidbarkeit); Zeitenfolge,
abhängige Rede; häufigste Arten der Nebensätze.
Mündliche und schriftliche Übungen
Auswendiglernen sprachlich ergiebiger Stellen
(auch Gedichte); Umformungen und Erweiterungen;
Versuche im Berichten über Selbsterlebtes und
-beobachtetes; zusammenhängende Wiedergabe
von Gehörtem und Gelesenem. Stellen und Beantworten
von Fragen über den Inhalt von Lesestücken,
über die Bedeutung von Wörtern und Ausdrücken.
Diktate mit stärkerer Loslösung vom
Text; Anleitung zum Briefwechsel; einfache Nacherzählungen
und Zusammenfassungen; gelegentlich
Rückübersetzungen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Erweiterung der Kenntnis Frankreichs durch
Lektüre von Originaltexten.
Sprachlehre
Wiederholung und Festigung der Grammatik an
Beispielsätzen; auf richtigen Gebrauch der Zeiten,
Aussageweisen und Präpositionen ist besonderer
Wert zu legen.
Mündliche und schriftliche Übungen
Weiterführung des sachgebundenen Unterrichtsgespräches;
Nacherzählung; Zusammenfassen
von Gehörtem und Gelesenem mit Herausheben
des Wesentlichen; Vorübungen zum freien Aufsatz;
Erweiterung, Berichte, Stellungnahme mit
Hinführung zur Diskussion; Übungen zur freien
Rede vor der Klasse; allenfalls Rezitation.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Darstellung und Besprechung größerer Sachgebiete
und Problemkreise, zB Presse, Unterrichtswesen,
staatliches Leben, Wandlungen in der Gesellschaftsstruktur
Frankreichs, Musik, Heranziehen
von Textproben (Novellen, Erzählungen, Theaterstücke
und Gedichte) aus der neueren französischen
Literatur (19. und 20. Jahrhundert).
Zeitschriften und Zeitungen.
Erarbeiten eines modernen Frankreichbildes; die
Bedeutung Frankreichs für Europa und die Welt.
Sprachlehre
Erweiterung der Grammatikkenntnisse nach den
Erfordernissen der Lektüre, des Gesprächs und der
schriftlichen Arbeiten; gelegentlich systematische
Zusammenfassungen.
Mündliche und schriftliche Übungen
Erörterung und Diskussion; weitere Übungen in
freier Rede; Schulen der sprachlich-stilistischen
Fertigkeit; Nacherzählung; Übungen zum freien
Aufsatz. Gelegentlich Übersetzungen und Rückübersetzungen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten, die letzte zweistündig.
9. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Proben aus Werken des 17., 18. und 19. Jahrhunderts,
die einen Einblick in die Entwicklung des
französischen Geistes- und Kulturlebens ermöglichen
und zum Verständnis der geistigen Voraussetzungen
des heutigen Frankreich führen. Lebensprobleme.
Querverbindungen zu Österreich.
Mindestens ein Hauptwerk aus dem zeitgenössischen
Schrifttum.
Zeitungslektüre.
Sprachlehre
Verstärkte Pflege des idiomatischen Ausdrucks;
vom Deutschen abweichende Konstruktionen; Zeichensetzung.
Mündliche und schriftliche Übungen
Versuche in freier Mitschrift als Hilfe zur schriftlichen
oder mündlichen Wiedergabe von Gehörtem;
eingehende Pflege des freien Aufsatzes.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Wie Anlage a.
Darüber hinaus sollen die Schüler durch die Lektüre
einschlägiger Texte mit der Bedeutung Frankreichs
für die Musik vertraut gemacht werden.
Italienisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage a.
Lehrstoff
5. Klasse (4 Wochenstunden)
Aussprache
Vermittlung möglichst einwandfreier Aussprache;
Heranziehen audio-visueller Hilfsmittel.
Schreibung
Im Zusammenhang mit Ausspracheübungen
Erarbeiten der Regeln der Rechtschreibung. Die
internationale Lautschrift als Merkhilfe und zum
Verständnis der Ausspracheangaben der Wörterverzeichnisse.
Gesprächs- und Lesestoff
Ausgehen von der nächsten Umwelt des Schülers
und von der gegebenen oder vom Lehrer geschaffenen
Situation.
Erwerbung eines grundlegenden Wort- und
Phrasenschatzes, der im Klassengespräch immer
wieder verwendet und durch Lektüre erweitert und
gefestigt wird.
Lesestücke erzählender und beschreibender Art,
Dialoge und Briefe, Lieder und Gedichte, die von
der Umwelt des Schülers ausgehen und allmählich
zum italienischen Alltagsleben überleiten.
Sprachlehre
Hauptwort mit bestimmtem und unbestimmtem
Artikel; Eigenschaftswort; Mehrzahlbildung des
Haupt- und des Eigenschaftswortes, ihre Übereinstimmung
in Geschlecht und Zahl; gebräuchlichste
unregelmäßige Mehrzahlbildungen; die mit dem
Artikel verschmelzbaren Vorwörter di, a, da, in, su,
con; persönliches Fürwort (betonte und unbetonte
Formen), besitzanzeigendes Fürwort, fragendes
Fürwort und das hinweisende Fürwort questo;
Grund- und Ordnungszahlwörter; die Hilfszeitwörter
avere und essere und das regelmäßige Zeitwort
in der tätigen und in der Leideform der
Gegenwart, der zusammengesetzten Vergangenheit,
der Mitvergangenheit und der Zukunft, der
Befehlsform der 2. Person Einzahl und der 1. und
2. Person Mehrzahl; ebenso das rückbezügliche
Zeitwort und einzelne Formen der unregelmäßigen
Zeitwörter, soweit Sprechübungen und Lesestoff
dies nötig machen, insbesondere von andare, stare,
fare, dare, sapere, volere, dovere, dire, venire und
potere; Frage, Verneinung, Wortstellung.
Formen des Hauptsatzes und der gebräuchlichsten
Nebensätze mit den entsprechenden Bindewörtern;
Eigenheiten beim Gebrauch von bello,
quello und buono; die unbestimmten Zahlwörter
poco, molto, tanto, troppo, quanto, tutto und ihre
adverbielle Verwendung; regelmäßige Steigerung
des Eigenschaftswortes; Umstandswort; das bezügliche
Fürwort che; Silbentrennung.
Mündliche und schriftliche Übungen
Fragen und Antworten im Anschluß an die Lesestücke;
leichte Umformungen; Auswendiglernen
kurzer Texte; Diktate, Einsetzübungen, einfache
Bildbeschreibungen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Vier Schularbeiten.
6. Klasse (4 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Etwas umfangreichere Lesestücke, dazu auch
solche, die den Schüler mit den italienischen
Lebensverhältnissen bekannt machen. Leichte Dialoge
aus dem Alltagsleben. Gedichte.
Sprachlehre
Unregelmäßige Steigerung; das bezügliche Fürwort
cui, quale; trapassato prossimo, passato
remoto; gerundio; Bildung des Konditionals und
des Konjunktivs, soweit sie zum Verständnis des
Lesestoffs notwendig sind; Zeitenfolge; Befehlsform
in der 3. Person Einzahl und Mehrzahl;
Ergänzung der unregelmäßigen Mehrzahlbildungen
der Hauptwörter; Übereinstimmung des Mittelwortes
der Vergangenheit mit dem vorhergehenden
Objekt (lo, la, li, le und ne); Übersicht über
den Gebrauch der Vorwörter und der Bindewörter;
Teilungsartikel.
Mündliche und schriftliche Übungen
In Klassengesprächen Zusammenfassung und
systematische Erweiterung bereits bekannter Sachgebiete.
Sprachliche und inhaltliche Verwertung
des Gelesenen. Zur Festigung des erarbeiteten
Wortschatzes einfache Darstellungen von Begebenheiten
des täglichen Lebens.
Weitere Einsetzübungen und Umformungen,
Übersetzungen, einfache schriftliche Wiedergabe
von Begebenheiten aus dem Alltag. Einfache Nacherzählungen
und Zusammenfassungen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Konzentrischer Ausbau der Sachgebiete. Erweiterung
der Kenntnis Italiens durch Lektüre von
leichten Originaltexten.
Sprachlehre
Systematische Übersicht über die unregelmäßigen
Zeitwörter und über den Gebrauch der Zeiten
und Modi; Nebensätze und ihre Ersatzformen;
umfassende und eingehende Behandlung der particelle
pronominali accoppiate.
Mündliche und schriftliche Übungen
Einfache Nacherzählungen, Zusammenfassung
von Gehörtem und Gelesenem mit Heraushebung
des Wesentlichen; Erweiterung, Bericht, Stellungnahme
mit Hinführung zur Diskussion; Übungen
zur freien Rede vor der Klasse über Gelesenes und
Erlebtes; Abfassen von Briefen; Vorübungen zum
freien Aufsatz.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Nicht zu schwierige Textproben der modernen
italienischen Literatur. Ein episches oder dramatisches
Werk, allenfalls mit Kürzungen. Darstellung
und Besprechung größerer Sachgebiete und Problemkreise,
zB Presse, Unterrichtswesen, staatliches
Leben, Musik. Lektüre von Zeitschriften und Zeitungen.
Sprachlehre
Behandlung von Abschnitten der Grammatik, die
sich beim Lesen, Sprechen und Schreiben und bei
der Verbesserung der schriftlichen Arbeiten als
unentbehrlich erweisen; Zusammenfassung, Übersicht
und Einordnung der erlernten Gesetzmäßigkeiten
der Sprachlehre.
Mündliche und schriftliche Übungen
Erörterung und Diskussion; weitere Übungen in
freier Rede; Zusammenfassen längerer und schwieriger
Lesestücke; Übungen zum freien Aufsatz;
Übersetzungen in beiden Richtungen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten, die letzte zweistündig.
9. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Mit Sorgfalt ausgewählte und nicht zu lange
Proben aus der Literatur zur Veranschaulichung
der Beiträge Italiens zum gesamteuropäischen Kulturgut
(unter besonderer Berücksichtigung der
Musik). Zeitungen und Zeitschriften (besonders
Artikel, die den Schüler zu kritischer Stellungnahme
sowie zum Vergleich mit ähnlichen Verhältnissen
im eigenen Land anregen).
Lebensprobleme. Ein oder zwei Ganzschriften
entsprechenden Umfangs aus der modernen Literatur,
wenn nötig in gekürzter Form.
Sprachlehre
Wie 8. Klasse.
Mündliche und schriftliche Übungen
Gespräche über Gelesenes und Behandlung von
Gegenwartsproblemen (Diskussion). Redeübungen.
Gelegentlich Übersetzungen. Zusammenfassung in
sich geschlossener Textstellen mit Stellungnahme
zum Inhalt. Versuche in freier Mitschrift als Hilfe
zur schriftlichen oder mündlichen Wiedergabe von
Gehörtem. Eingehende Pflege des freien Aufsatzes.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Wie Anlage a.
Darüber hinaus sollen die Schüler durch die Lektüre
einschlägiger Texte mit der Bedeutung Italiens
für die Musik vertraut gemacht werden."
6. In der Anlage a/sp (Lehrplan des Realgymnasiums
unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen
Ausbildung)
a) Abschnitt I (Stundentafel), hat
aa) der Pflichtgegenstand „Sportkunde" zu
lauten
„Sportkunde... 1 1 2 2 6 III",
bb) die Gesamtwochenstundenzahl zu lauten
„Gesamtwochenstundenzahl..
34 36 35 35 140";
b) Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff,
didaktische Grundsätze), Unterabschnitt
„Pflichtgegenstände", Pflichtgegenstand
„Sportkunde"
aa) ist nach dem Abschnitt „Bildungs- und
Lehraufgabe" die Überschrift „Lehrstoff"
einzufügen,
bb) hat der Abschnitt „Lehrstoff" zu lauten
„Lehrstoff
5. Klasse (1 Wochenstunde)
Organisation des Sports in Österreich und im
internationalen Raum.
Wettkampfbestimmungen und Wettkampforganisation;
theoretische Kenntnisse für die wichtigsten
Sportarten.
Planung und Durchführung von Sportveranstaltungen.
Überblick über die Fachliteratur.
Grundfragen gesunder Lebensführung: Ernährung,
Kleidung, Genußgifte, Arbeitsrhythmus,
Erholung und Freizeit.
6. Klasse (1 Wochenstunde)
Funktionelle Anatomie und Physiologie; Bau
und Funktion des Bewegungsapparats, Atmungsorgane,
Kreislauf, Verdauungsapparat, Nervensystem.
Sportverletzungen und Sportschäden.
Erste Hilfe im Sport.
7. Klasse (2 Wochenstunden)
Bewegungslehre: Strukturmerkmale der menschlichen,
insbesondere der sportlichen Bewegung;
Bewegungsanalysen grundlegender sportlicher
Bewegungsabläufe aus den verschiedenen Übungszweigen;
sportmotorische Eigenschaften; sportmotorische
Lernprozesse, zB Sensomotorik, Formen
des mentalen Trainings, Automatisierung der
Bewegung.
Trainingslehre: Trainingsgesetzmäßigkeiten;
Trainingsaufbau; Trainingsmethoden, Ausarbeitung
eigener Trainingspläne.
8. Klasse (2 Wochenstunden)
Historische, soziologische, psychologische und
philosophische Aspekte der Leibesübungen und des
Sports.
Beziehung des Sports zu verschiedenen Lebensbereichen,
wie zB Sport und Erziehung, Sport und
Lebensalter, Sport und Gesellschaft, Sport und
Freizeit, Sport und Kunst, Sport und Wirtschaft.
Zusammenfassende Wiederholung aus Stoffgebieten
der 5. bis 8. Klasse.",
cc) ist im Abschnitt „Didaktische Grundsätze"
folgender Absatz anzufügen
„Hausübungen sind nur im unbedingt
erforderlichen Ausmaß zu geben."
7. In der Anlage b (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums)
a) Abschnitt I (Stundentafel),
aa) Unterabschnitt „Freigegenstand", ist vor
dem Freigegenstand „Latein oder
Lebende Fremdsprache" einzufügen
„Kroatisch ... (3) 3 3 3 3 12 + (3) I
Slowenisch .. (3) 3 3 3 3 12 + (3) I
Ungarisch ... (3) 3 3 3 3 12 + (3) I",
bb) Unterabschnitt „Unverbindliche
Übung", hat bei der unverbindlichen
Übung „Fremdsprachen" die Fußnote 2)
zu lauten
„2) Für alle als Pflichtgegenstand oder
Freigegenstand geführten Fremdsprachen.";
b) Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben
sowie Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände),
aa) „Übergangsstufe", Unterabschnitt „Freigegenstände",
sind vor dem Freigegenstand
„Instrumentalmusik" folgende
Freigegenstände „Kroatisch", „Slowenisch"
und „Ungarisch" einzufügen
„KROATISCH
(3 Wochenstunden)
Wie Anlage a des Lehrplanes BGBl.
Nr. 163/1964, in der geltenden Fassung, für die
4. Klasse mit nach Möglichkeit erweiterten Anforderungen.
SLOWENISCH
(3 Wochenstunden)
Wie Anlage a des Lehrplanes BGBl.
Nr. 163/1964, in der geltenden Fassung, für die
4. Klasse mit nach Möglichkeit erweiterten Anforderungen.
UNGARISCH
(3 Wochenstunden)
Wie Anlage a des Lehrplanes BGBl.
Nr. 163/1964, in der geltenden Fassung, für die
4. Klasse mit nach Möglichkeit erweiterten Anforderungen.",
bb) „5.— 8. Klasse", Unterabschnitt „Pflichtgegenstände",
hat der Klammerausdruck
nach der Überschrift „Zweite
lebende Fremdsprache" zu lauten
„(Englisch, Französisch, Italienisch,
Russisch, Slowenisch, Serbokroatisch
oder Ungarisch)",
cc) „5.— 8. Klasse", Unterabschnitt „Pflichtgegenstände"
ist beim Pflichtgegenstand
„Zweite lebende Fremdsprache" nach
dem Pflichtgegenstand „Serbokroatisch"
folgender Pflichtgegenstand
„Ungarisch" einzufügen
„UNGARISCH
6. Klasse (5 Wochenstunden)
Wie Anlage a für die 5. Klasse.
7.Klasse (5 Wochenstunden)
8. Klasse (4 Wochenstunden)
Wie Anlage a für die 6. bis 8. Klasse unter sinngemäßer
Aufteilung des Lehrstoffes.",
dd) „5.— 8. Klasse", Unterabschnitt „Pflichtgegenstände",
ist nach dem Pflichtgegenstand
„Mathematik" folgender
Pflichtgegenstand „Darstellende Geometrie"
einzufügen
„DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Lehrplan des Realistischen Gymnasiums,
Anlage a.
Lehrstoff
Wie Lehrplan des Realistischen Gymnasiums,
Anlage a, mit folgender Ausnahme
7. Klasse (2 Wochenstunden)
Wie Anlage a mit Ausnahme der Lehrstoffgebiete
„Darstellung der Kugel und ihrer Tangentialebenen"
sowie „Ebene Schnitte der Kugel, Darstellung
von Drehkegel und Drehzylinder, Tangentialebene."
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Wie Anlage a zuzüglich der beiden bei der
7. Klasse ausgenommenen Lehrstoffgebiete.
Didaktische Grundsätze
Wie Lehrplan des Realistischen Gymnasiums,
Anlage a.",
ee) „5.— 8. Klasse", Unterabschnitt „Pflichtgegenstände",
hat der Unterrichtsgegenstand
„Musikerziehung" zu lauten
„MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische
Grundsätze am Oberstufearealgymnasium mit
Instrumentalmusik
Wie Lehrplan für das Musisch-pädagogische
Realgymnasium, BGBl. Nr. 275/1970, Anlage b.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische
Grundsätze am Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender
Geometrie und am Oberstufenrealgymnasium
mit ergänzendem Unterricht in Biologie und
Umweltkunde sowie in Physik und in Chemie
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage a.";
ff) „5.— 8. Klasse", Unterabschnitt „Freigegenstände",
hat der Freigegenstand
„Lebende Fremdsprache" zu lauten
„LEBENDE FREMDSPRACHE
Kroatisch
Wie Anlage a.
Slowenisch
Wie Anlage a.
Ungarisch
Wie Anlage a.
Englisch, Französisch, Italienisch,
Russisch, Tschechisch, Spanisch.
6.— 8. Klasse (je 4 Wochenstunden)
Im übrigen wie BGBl. Nr. 295/1967 in der Fassung
BGBl. Nr. 53/1970 (hinsichtlich der Schularbeiten
BGBl. Nr. 614/1974) für die „übrigen
Oberstufenformen" (außer dem Realistischen
Gymnasium).",
gg) "5. — 8. Klasse", Unterabschnitt „Freigegenstände",
hat der Freigegenstand
„Instrumentalmusik" zu lauten
„INSTRUMENTALMUSIK
5. — 8. Klasse (je 1 Wochenstunde)
Im übrigen wie Lehrplan des Gymnasiums,
Anlage a."
8. In der Anlage b/m1 (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums
unter besonderer Berücksichtigung
der musischen Ausbildung), Abschnitt V (Bildungs-
und Lehraufgaben sowie Lehrstoff der einzelnen
Unterrichtsgegenstände), Unterabschnitt
„Pflichtgegenstände", ist im Pflichtgegenstand
„Musikerziehung"
a) „Lehrstoff", „7. Klasse", folgender Absatz
anzufügen
„Schriftliche Arbeiten (bei 5 Wochenstunden)
Wie Lehrplan des Gymnasiums mit besonderer
Berücksichtigung der musischen Ausbildung,
Anlage a/m1.";
b) „Lehrstoff", „8. Klasse", folgender Absatz
anzufügen
„Schriftliche Arbeiten (bei 4 Wochenstunden)
Wie Lehrplan des Gymnasiums mit besonderer
Berücksichtigung der musischen Ausbildung,
Anlage a/m1.";
c) „Didaktische Grundsätze", folgender Absatz
anzufügen
„Schriftliche Arbeiten
Wie Lehrplan des Gymnasiums mit besonderer
Berücksichtigung der musischen Ausbildung,
Anlage a/ml."
9. In der Anlage b/sp (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums
unter besonderer Berücksichtigung
der sportlichen Ausbildung), Abschnitt I (Stundentafel),
hat
a) der Pflichtgegenstand „Sportkunde" zu lauten
„Sportkunde — 1 1 2 2 6 III";
b) die Gesamtwochenstundenzahl zu lauten
„Gesamtwochenstundenzahl..
(33) 35 36 36 35 142 (175)"
10. In der Anlage c (Lehrplan des Aufbaugymnasiums
und des Aufbaurealgymnasiums)
a) Abschnitt I (Stundentafel), „Freigegenstand",
hat die erste Zeile zu lauten
„Lebende
Fremdsprache... — — 4 4 4 12 (I)";
b) Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff,
didaktische Grundsätze), „5. bis
8. Klasse", „Pflichtgegenstände", sind vor
dem Pflichtgegenstand „Mathematik" folgende
Pflichtgegenstände „Griechisch" und
„Zweite lebende Fremdsprache" einzufügen
„GRIECHISCH
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 275/1970, Anlage c;
hinsichtlich der Schularbeiten jedoch wie § 2 lit. d
sublit. dd der Verordnung BGBl. Nr. 614/1974.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
(Französisch, Italienisch oder Russisch)
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 275/1970, Anlage c;
hinsichtlich der Schularbeiten jedoch wie § 2 lit. d
sublit. ee der Verordnung BGBl. Nr. 614/1974."