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287_1979 AT

287. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen samt Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 287. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen samt Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten

das Wiener Übereinkommen über konsularische

Beziehungen (BGBl. Nr. 318/1969, letzte

Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 279/1976) ratifiziert oder sind ihm

beigetreten

Staaten Datum des Inkrafttretens

Zaire 14. August 1976

Äquatorial-Guinea 29. September 1976

Marokko 25. März 1977

Vereinigte Arabische

Emirate 26. März 1977

Republik Korea 6. April 1977

Tansania 18. Mai 1977

Indien 28. Dezember 1977

Haiti 4. März 1978

Peru 19. März 1978

Island 1. Juli 1978

Syrien 12. November 1978

Dschibuti 2. Dezember 1978

Benin 27. Mai 1979

Die Bahamas und Bangladesh halben erklärt.

daß sie sich auch nach Erlangung der Unabhängigkeit

als an das Übereinkommen gebunden betrachten.

Anläßlich des Beitritts halben (nachstehend angeführte

Staaten folgende Vorbehalte erklärt

MAROKKO

Art. 62 betreffend die Befreiung von Gegenständen,

die zum Gebrauch einer von einem

Honorarkonsul geleiteten konsularischen Vertretung

bestimmt sind, von Zöllen gilt nicht.

Art. 65 gilt nicht, da Honorarkonsuln

nicht von den Verpflichtungen hinsichtlich der

Ausländermeldepflicht und der Aufenthaltsgenehmigung

befreit werden können.

SYRIEN

Für die Syrische Arabische Republik besteht

keine Verpflichtung, Art. 49 der Konvention auf

sur place-Kräfte anzuwenden, die von Konsulaten

beschäftigt werden, oder sie von Steuern

und Abgaben zu befreien.

Folgende weitere Staaten haben das Fakultativprotokoll

über die obligatorische Beilegung von

Streitigkeiten (BGBl. Nr. 318/1969, letzte Kundmachung

betreffend den Geltungsbereich BGBl.

Nr. 279/1976) ratifiziert oder sind ihm beigetreten

Staaten Datum des Inkrafttretens

Republik Korea 6. April 1977

Indien 28. Dezember 1977

Niger 21. Juli 1978

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