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287_1968 AT

287. Verordnung: Erlassung des Lehrplanes der Pädagogischen Akademie; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Unterricht in Religionspädagogik an der Pädagogischen Akademie

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 287. Verordnung: Erlassung des Lehrplanes der Pädagogischen Akademie; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Unterricht in Religionspädagogik an der Pädagogischen Akademie

Artikel I

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 243/1965 und BGBl. Nr. 173/

1966, insbesondere dessen §§ 6 und 120, wird

verordnet

§ 1. Für die Pädagogische Akademie wird der

in der Anlage enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme

der darin im III. Teil wiedergegebenen

Lehrpläne für den Unterricht in Religionspädagogik)

hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September

1968,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Feber 1969,

hinsichtlich des 3. Semesters mit 1. September

1969 und

hinsichtlich des; 4. Semesters mit 1. Feber 1970

in Kraft gesetzt.

§ 2. Für die den Pädagogischen Akademien

eingegliederten Übungsvolksschulen und Übungshauptschulen

gelten die Lehrpläne für Volksschulen

bzw. für Hauptschulen, Verordnung des

Bundesministeriums für Unterricht, BGBl.

Nr. 134/1963, in der jeweils geltenden Fassung,

unter Berücksichtigung der gemäß § 4 Abs. 1

lit. a und b der genannten Verordnung in dem

jeweiligen Bundesland durch Verordnung des

Landesschulrates erlassenen zusätzlichen Lehrplanbestimmungen.

Artikel II

Bekanntmachung

Die im III. Teil der Anlage wiedergegebenen

Lehrpläne" für den Unterricht in Religionspädagogik

wurden von den betreffenden Kirchen

und Religionsgesellschaften erlassen und werden

hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes,

BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung

der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962,

BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht.

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