Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
287_1963 AT

287. Bundesgesetz: Energieanleihegesetz 1963.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 287. Bundesgesetz: Energieanleihegesetz 1963.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird

ermächtigt, für eine von der Österreichischen

Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft)

im Jahre 1963 zu begebende

Anleihe bis zum Höchstbetrag von 500 Millionen

Schilling für den Bund die Haftung gemäß

§ 1357 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch zu

übernehmen.

§ 2. Die Zeichnung von Stücken der in § 1 bezeichneten

Anleihe ist von den Kapitalverkehrssteuern

befreit.

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →