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287_1958 AT

287. Verordnung: Abänderung der Verordnung, womit Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern bei Ausführung bestimmter Arbeiten erlassen werden.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 287. Verordnung: Abänderung der Verordnung, womit Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern bei Ausführung bestimmter Arbeiten erlassen werden.

Auf Grund der §§ 74 a und 74 c der Gewerbeordnung

sowie des § 24 Abs. 1 des Arbeitsinspektionsgesetzes

1956, BGBl. Nr. 147, wird

im Einvernehmen mit dem Bundesministerium

für Handel und Wiederaufbau verordnet

Im § 21 der Verordnung des Bundesministeriums

für soziale Verwaltung vom 3. Dezember

1956, BGBl. Nr. 259, womit Vorschriften zum

Schutze des Lebens und der Gesundheit von

Dienstnehmern bei Ausführung bestimmter Arbeiten

erlassen werden, tritt an Stelle der Zeitangabe

„31. Dezember 1958" die Zeitangabe

„31. Dezember 1960".

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