287_1958
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287. Verordnung: Abänderung der Verordnung, womit Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern bei Ausführung bestimmter Arbeiten erlassen werden.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 287. Verordnung: Abänderung der Verordnung, womit Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern bei Ausführung bestimmter Arbeiten erlassen werden.
1958_287_0 287. Verordnung: Abänderung der Verordnung, womit Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern bei Ausführung bestimmter Arbeiten erlassen werden.
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Auf Grund der §§ 74 a und 74 c der Gewerbeordnung
sowie des § 24 Abs. 1 des Arbeitsinspektionsgesetzes
1956, BGBl. Nr. 147, wird
im Einvernehmen mit dem Bundesministerium
für Handel und Wiederaufbau verordnet
Im § 21 der Verordnung des Bundesministeriums
für soziale Verwaltung vom 3. Dezember
1956, BGBl. Nr. 259, womit Vorschriften zum
Schutze des Lebens und der Gesundheit von
Dienstnehmern bei Ausführung bestimmter Arbeiten
erlassen werden, tritt an Stelle der Zeitangabe
„31. Dezember 1958" die Zeitangabe
„31. Dezember 1960".