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286_1982 AT

286. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen werden sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 286. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen werden sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969,

234/1971, 323/1975 und 142/1980, insbesondere

dessen §§ 6 und 39, sowie hinsichtlich der Einstufung

in die Lehrverpflichtungsgruppen im Einvernehmen

mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister

für Finanzen auf Grund des § 7 Abs. 1 des

Bundesgesetzes über das Ausmaß der Lehrverpflichtung

der Bundeslehrer, BGBl. Nr. 244/1965,

in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 297/1968, 228/1972, 339/1975 und 567/1981

wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht,

BGBl. Nr. 163/1964, mit der die Lehrpläne

für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen

werden, in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 146/1966, 216/1966, 295/1967,

363/1967, 2/1969, 174/1969, 324/1972, 63/1974,

614/1974, 577/1976, 15/1977, 113/1978 und 145/

1979 wird wie folgt geändert

1. In der Anlage A (Lehrplan der allgemeinbildenden

höheren Schulen)

a) Abschnitt I (Stundentafeln)

aa) Unterabschnitt 1 (Stundentafeln des

Gymnasiums) lit. a (Unterstufe des Gymnasiums)

ist nach dem Freigegenstand

„Slowenisch" folgende Zeile einzufügen

„Ungarisch 3 3 3 3 12 I";

bb) Unterabschnitt 2 (Stundentafeln des

Realgymnasiums) lit. a (Unterstufe des

Realgymnasiums) ist nach dem Freigegenstand

„Slowenisch" folgende Zeile

einzufügen

„Ungarisch 3 3 3 3 12 I";

cc) Unterabschnitt 3 (Stundentafeln des

Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums

für Mädchen) lit. a (Unterstufe des Wirtschaftskundlichen

Realgymnasiums für

Mädchen) hat der Abschnitt „Freigegenstand"

zu lauten

b) Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der

einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff,

didaktische Grundsätze), Freigegenstände

aa) ist nach dem Freigegenstand „Slowenisch"

folgender Freigegenstand „Ungarisch"

einzufügen

„UNGARISCH

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Bildungs- und Lehraufgabe richtet sich nach

der für den Pflichtgegenstand Zweite lebende

Fremdsprache.

Der besondere Bildungswert des Ungarisch-

Unterrichts liegt im Kennenlernen des Aufbaues

einer nicht-indoeuropäischen Sprache.

Gleichzeitig wird dem Schüler die Kulturgemeinschaft

während einer vielhundertjährigen gemeinsamen

Geschichte deutlich, was das Verständnis

gegenüber dem Nachbarvolk fördert.

Der kulturkundliche Anteil im Rahmen des

Ungarischunterrichtes soll dem Schüler die ungarische

Geschichte, die Volkskultur, die Landeskunde

und ganz besonders das ungarische Schrifttum

eröffnen.

Besonderes Augenmerk ist auf die literarische

Befruchtung des pannonischen Raumes durch die

ungarische Literatur zu richten.

Lehrstoff

1. Klasse (3 Wochenstunden)

Aussprache

Aneignung einer klaren Aussprache durch Vor-

und Nachsprechen. Besondere Übung der kurzen

und langen Vokale und die deutliche Unterscheidung

von a, á, e, é. Aussprache der stimmhaften

und der stimmlosen Konsonanten. Hinweis auf die

Betonung. Übung der zusammengesetzten und der

Doppelkonsonanten.

Schreibung

Groß- und Kleinschreibung. Durch Hör- und

Sprechübung richtiges Schreiben der kurzen und

langen Vokale, richtiges Schreiben der von der

deutschen Sprache abweichenden Lautwerte.

Gesprächs- und Lesestoff, Wortschatz

Einführung in den Wortgebrauch. Aussage und

Fragestellung, einfache Redewendungen,

Gesprächsstoff aus der nächsten Umgebung des

Schülers (etwa Schule, Heim und Familie, Körper

und Kleidung, Mahlzeiten, Tages- und Jahresablauf,

Uhr, Datum). Erweiterung des Wortschatzes.

Einfache Gedichte und Lieder. Grußformen.

Mündliche und schriftliche Übungen

Einfache Diktate auf der Grundlage bekannter

Texte. Einsetzübungen. Fragen und Antworten im

Anschluß an die Lesestücke. Auswendiglernen kurzer

Texte. Niederschrift auswendig gelernter Texte

zur Kontrolle der Rechtschreibung.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Vier Schularbeiten, je zwei im Semester.

2. Klasse (3 Wochenstunden)

Aussprache

Weiterführung der Übungen zur Festigung der

reinen Aussprache. Übungen mit schwerer aussprechbaren

Wörtern und Wortgruppen.

Schreibung

Vertiefende Einübung des in der 1. Klasse Gelernten.

Regel der Worttrennung.

Gesprächs- und Lesestoff, Wortschatz

Erweiterung des Wortschatzes unter ständiger

Wiederholung des Erlernten. Fabeln und Märchen.

Erweiterung der Themenkreise auf den weiteren

Lebensbereich des Schülers auf Grund von leichten

Lesestücken (etwa Leben in der Stadt und auf dem

Land, Ferien, Haushalt und Einkauf, Jahreszeiten

und Feste, Wetter, Krankheit). Wortschatzübungen.

Übungstexte mit Ergänzungsaufgaben und

Möglichkeiten der Selbstkontrolle.

Leichte Lesestücke, Lieder und Gedichte. Redewendungen

des Alltags.

Sprachlehre

Gebrauch der Suffixe bei Orts-, Zeit- und

Umstandsbestimmungen. Wesen der Vokalharmonie

und der Agglutination. Vergangenheit und

Zukunft der regelmäßigen Zeitwörter. Possessivsuffixe.

Mündliche und schriftliche Übungen

Auswendiglernen sprachlich ergiebiger Stellen.

Umformungen und Erweiterungen. Versuche im

Berichten über Selbsterlebtes und Beobachtetes.

Bildbeschreibungen und Bildbesprechungen.

Zusammenhängende Wiedergabe von Gehörtem

und Gelesenem. Diktate mit etwas stärkerer Loslösung

vom Text. Einfache Nacherzählungen und

Zusammenfassungen. Gelegentlich einfache Übersetzungen

und Rückübersetzungen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Vier Schularbeiten, je zwei im Semester.

3. Klasse (3 Wochenstunden)

Aussprache

Berücksichtigung der Sprachmelodie. Übungen

zur Steigerung des Sprechtempos.

Schreibung

Weiterführende Übung der Rechtschreibung und

Steigerung des Schwierigkeitsgrades.

Gesprächs- und Lesestoff, Wortschatz

Erweiterung des Wortschatzes durch Redewendungen

und Kombinationen. Wortschatzübungen

mit Wortfamilien. Erweiterung der Themenkreise

unter Berücksichtigung der Verhältnisse in Ungarn

(etwa moderner Verkehr, Großstadt, Geschäftsleben,

Post, Hörfunk und Fernsehen, Theater und

Film, Freizeitgestaltung, Fremdenverkehr). Sagen,

historische Schilderungen.

Sprachlehre

Objektive Konjugation des Zeitwortes in Gegenwart,

Zukunft und Vergangenheit. Wichtige unregelmäßige

Zeitwörter. Steigerung. Gebrauch der

Präfixe und der Postpositionen. Imperativ.

Mündliche und schriftliche Übungen

Wie in der 2. Klasse, jedoch mit erhöhten Anforderungen.

Freiere Aufsätze, Vortrag von Gedichten.

Intensivierung des Gesprächs.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Vier Schularbeiten, je zwei im Semester.

4. Klasse (3 Wochenstunden)

Aussprache

Ständige Kontrolle der Aussprache und Beseitigung

von Ungenauigkeiten. Übungen im Anschluß

an den Lesestoff.

Schreibung

Schreibübungen von Fachausdrücken aus dem

Gebiet des Handels, der Wirtschaft, des Berufslebens

usw. Phonetische Schreibweise von allgemein

gebräuchlichen Fremdwörtern.

Gesprächs- und Lesestoff, Wortschatz

Wechselgespräche und Diskussionen über aktuelle,

altersgemäße Problemkreise. Einführung des

Schülers in die dem Alter entsprechende ungarische

Jugendliteratur. Besprechung von gelesenen Erzählungen,

Novellen und Gedichten. Stoffgebiete, die

mit dem Berufsleben im Zusammenhang stehen.

Erweiterung des Wortschatzes durch ausgefallenere

Ausdrücke.

Sprachlehre

Allmähliche Weiterführung; Möglichkeits- und

Faktitivformen der Zeitwörter. Formen der wichtigsten

unregelmäßigen Zeitwörter. Unregelmäßigkeiten

bei der Steigerung der Eigenschaftswörter.

Modalbestimmung. Überblick über die ungarische

Syntax.

Mündliche und schriftliche Übungen

Mündliche und schriftliche Stellungnahme des

Schülers zu Problemen, die seinen Lebensbereich

berühren. Freiere Wiedergabe von Sachverhalten,

wie sie sich aus Erlebnis, Beobachtung und Lektüre

(insbesondere von Abschnitten der ungarischen

Jugendlektüre und geeigneten Zeitungsausschnitten)

ergeben.

Übersetzungs- und Rückübersetzungsübungen.

Gesuche und Eingaben. Einfache Geschäftsbriefe.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Vier Schularbeiten, je zwei im Semester.

Didaktische Grundsätze

Es ist zu berücksichtigen, welche Vorkenntnisse

die Schüler mitbringen. Der Lehrer wird vom

Anfang an möglichst viel die ungarische Sprache

verwenden und nur die reine Schriftsprache lehren.

Auf örtliche Dialektfärbungen kann hingewiesen

werden; bei der reinen Aussprache einzelner Laute

ist dies besonders wichtig. Durch ständige Wiederholungen

und durch allmähliche Vermehrung des

Wortschatzes soll die Redegewandtheit und die

Sprechbereitschaft der Schüler gesteigert werden.

Durch das Sprechen zusammenhängender Sätze

vom Anfang an und durch das Lesen kurzer Lesestücke

soll der erste Schritt zur ungarischen

Jugendliteratur unternommen werden. Die Privatlektüre

soll gefördert werden. Durch die Benützung

audio-visueller Mittel sollen dem Schüler die

ungarische Landeskunde und Beispiele der ungarischen

Volkskultur verständlich gemacht werden;

dasselbe gilt beim Singen einfacher Volkslieder und

bei der Durchführung von Tanzspielen.

Die Sprachlehre soll ein notwendiges Maß nicht

überschreiten.";

bb) hat der Freigegenstand „Geometrisches

Zeichnen" zu lauten

„GEOMETRISCHES ZEICHNEN

3. oder 4. Klasse (2 Wochenstunden)

Wie Lehrplan für den Pflichtgegenstand „Geometrisches

Zeichnen" des Realgymnasiums für die

3. Klasse."

2. In der Anlage C/zS [Lehrplan des Realgymnasiums

für Berufstätige (zeitverpflichtete Soldaten)

(Mathematisches Realgymnasium)],

Abschnitt I (Stundentafel), hat die Fußnote 1) zu

lauten

„1) Im 1. Halbjahrslehrgang werden in

Geschichte und Sozialkunde sowie in Geographie

und Wirtschaftskunde die Stoffgebiete

in Überblicken und Zusammenfassungen

behandelt; im 3. bis 6. Halbjahrslehrgang

werden die beiden Pflichtgegenstände

unter dem Aspekt der Österreichkunde verbunden.

Auf die Bildungs- und Lehraufgabe

und auf die Didaktischen Grundsätze wird

besonders verwiesen."

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