286. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinde Schröcken
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der
Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978
wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 200
Bregenzerwald Straße wird im Bereich der Gemeinde
Schröcken wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt
bei km 54,080 von der bestehenden Bundesstraße
ab, folgt sodann im Bereich westlich des Litzetobels
weitgehend einem vorhandenen Güterweg,
quert bei km 55,640 die bestehende Bundesstraße,
verläuft anschließend im Bereich des Bliesehanges
und bindet bei km 56,675 wieder in den Bestand
ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung
sowie bei der Gemeinde Schröcken aufliegenden
Planunterlagen (Katastermaßstab
1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.