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286_1979 AT

286. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinde Schröcken

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 286. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinde Schröcken

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978

wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 200

Bregenzerwald Straße wird im Bereich der Gemeinde

Schröcken wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt

bei km 54,080 von der bestehenden Bundesstraße

ab, folgt sodann im Bereich westlich des Litzetobels

weitgehend einem vorhandenen Güterweg,

quert bei km 55,640 die bestehende Bundesstraße,

verläuft anschließend im Bereich des Bliesehanges

und bindet bei km 56,675 wieder in den Bestand

ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Schröcken aufliegenden

Planunterlagen (Katastermaßstab

1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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