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286_1972 AT

286. Bundesgesetz: Änderung des Studienförderungsgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 286. Bundesgesetz: Änderung des Studienförderungsgesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Studienförderungsgesetz, BGBl. Nr. 421/

1969, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 330/1971 wird wie folgt geändert

§ 1 Abs. 3 hat zu lauten

„(3) Die Gewährung einer Studienbeihilfe und

eines Begabtenstipendiums berührt den Anspruch

auf Unterhalt weder dem Grunde noch der

Höhe nach."

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

hinsichtlich der Hochschulen, der Akademie der

bildenden Künste und der theologischen Lehranstalten

der Bundesminister für Wissenschaft

und Forschung, hinsichtlich der Pädagogischen

Akademien, Berufspädagogischen Lehranstalten

und Lehranstalten für gehobene Sozialberufe der

Bundesminister für Unterricht und Kunst, hinsichtlich

der Land- und forstwirtschaftlichen

Berufspädagogischen Lehranstalten der Bundesminister

für Land- und Forstwirtschaft betraut.

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