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286_1968 AT

286. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 286. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen

Botschaft in Wien ist Israel dem Übereinkommen

betreffend das Verfahren in bürgerlichen

Rechtssachen (BGBl. Nr. 91/1957, letzte

Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 213/1967) beigetreten.

Das Übereinkommen ist gemäß seinem

Artikel 31 erster Absatz für Israel am 21. Juni

1968 in Kraft getreten.

Auf Grund von Erklärungen der Niederlande

beziehungsweise Portugals gemäß Artikel 30

zweiter Absatz des Übereinkommens ist dieses

am 2. April 1968 für die Niederländischen

Antillen beziehungsweise am 23. April 1968 für

alle portugiesischen Überseegebiete in Kraft getreten.

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