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285_2002 AT

285. Verordnung: Übertragung von Bibliotheksaufgaben

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 285. Verordnung: Übertragung von Bibliotheksaufgaben

Auf Grund des § 7 Abs. 6 des Bundesministeriengesetzes wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler

verordnet

§ 1. Die Führung der Amtsbibliothek des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur

wird auf die Administrative Bibliothek im Bundeskanzleramt übertragen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.

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