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285_1996 AT

285. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Werbeagentur

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 285. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Werbeagentur

Auf Grund des § 22 Abs. 8 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 314/1994 wird verordnet

Die Verordnung über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Werbeagentur, BGBl.

Nr. 331/1995, wird wie folgt geändert

1. § 7 Z 1 lit. f, g und h lautet:,,

f) den erfolgreichen Besuch der Werbe-Design-Akademie des Wirtschaftsförderungsinstitutes der

Wirtschaftskammer Tirol oder

g) den erfolgreichen Besuch des Fachlehrganges für Werbung und Design des Wirtschaftsförderungsinstitutes

der Wirtschaftskammer Niederösterreich oder

h) den erfolgreichen Besuch des viersemestrigen Fachlehrganges für die Ausbildung zum/zur WerbedesignerIn

des Berufsförderungsinstitutes für Wien oder“

2. Die bisherige lit. f des § 7 Z 1 wird zur lit. i.

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