285. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Werbeagentur
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 22 Abs. 8 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 314/1994 wird verordnet
Die Verordnung über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Werbeagentur, BGBl.
Nr. 331/1995, wird wie folgt geändert
1. § 7 Z 1 lit. f, g und h lautet:,,
f) den erfolgreichen Besuch der Werbe-Design-Akademie des Wirtschaftsförderungsinstitutes der
Wirtschaftskammer Tirol oder
g) den erfolgreichen Besuch des Fachlehrganges für Werbung und Design des Wirtschaftsförderungsinstitutes
der Wirtschaftskammer Niederösterreich oder
h) den erfolgreichen Besuch des viersemestrigen Fachlehrganges für die Ausbildung zum/zur WerbedesignerIn
des Berufsförderungsinstitutes für Wien oder“
2. Die bisherige lit. f des § 7 Z 1 wird zur lit. i.