285. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen rechtswissenschaftlichen Vorbereitungslehrgang
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 1, des § 2 Abs. 2, des § 4 Abs. 2
und des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die
Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung,
BGBl. Nr. 603/1976, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 324/1982 und der
Z 2 der Kundmachung BGBl. Nr. 577/1982 wird
im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
Unterricht und Kunst verordnet
Die Verordnung über einen rechtswissenschaftlichen
Vorbereitungslehrgang, BGBl. Nr. 409/1983,
wird wie folgt geändert
1. § 1 hat zu lauten
„§ 1. (1) Ein jeweils zehnmonatiger Vorbereitungslehrgang
für die Studienberechtigungsprüfung
zum Studium der Rechtswissenschaften wird eingerichtet
1. von September 1983 bis Juli 1984 an der Universität
Linz;
2. von September 1984 bis Juli 1985 an der Universität
Linz.
(2) Bei mehr als 45 geeigneten Bewerbern ist der
Lehrgang doppelt zu führen."
2. § 2 Abs. 4 hat zu lauten
„(4) Das Fach „Deutsch" ist schriftlich und
mündlich zu prüfen."