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285_1966 AT

285. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 285. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat Luxemburg am 28. Mai 1965

seine Ratifikationsurkunde zu dem Abkommen

über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen

zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr

samt Unterzeichnungsprotokoll (BGBl.

Nr. 170/1959, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 99/1963) hinterlegt.

Das Abkommen ist für Luxemburg am

26. August 1965 in Kraft getreten.

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien

und Nordirland hat am 6. Juni 1963 notifiziert,

daß das Abkommen auf die Falkland-Inseln und

Gibraltar ausgedehnt wird.

Weitere Notifikationen einer Ausdehnung des

Abkommens erfolgten seitens des Vereinigten

Königreiches hinsichtlich

der Jungfern-Inseln und der Seychellen am

18. Juli 1963,

St. Lucia und Montserrat am 26. Juli 1963,

St. Vincent, Brunei, Sansibar und Britisch-

Guayana am 8. November 1963,

Mauritius am 6. Mai 1964.

Was die Niederlande betrifft, so wurde in der

am 20. April 1959 hinterlegten niederländischen

Ratifikationsurkunde festgestellt, daß das Abkommen

samt Unterzeichnungsprotokoll für das

Königreich in Europa, für Surinam, die Niederländischen

Antillen und Niederländisch-Neuguinea

gilt.

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