285. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen hat Luxemburg am 28. Mai 1965
seine Ratifikationsurkunde zu dem Abkommen
über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen
zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr
samt Unterzeichnungsprotokoll (BGBl.
Nr. 170/1959, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 99/1963) hinterlegt.
Das Abkommen ist für Luxemburg am
26. August 1965 in Kraft getreten.
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien
und Nordirland hat am 6. Juni 1963 notifiziert,
daß das Abkommen auf die Falkland-Inseln und
Gibraltar ausgedehnt wird.
Weitere Notifikationen einer Ausdehnung des
Abkommens erfolgten seitens des Vereinigten
Königreiches hinsichtlich
der Jungfern-Inseln und der Seychellen am
18. Juli 1963,
St. Lucia und Montserrat am 26. Juli 1963,
St. Vincent, Brunei, Sansibar und Britisch-
Guayana am 8. November 1963,
Mauritius am 6. Mai 1964.
Was die Niederlande betrifft, so wurde in der
am 20. April 1959 hinterlegten niederländischen
Ratifikationsurkunde festgestellt, daß das Abkommen
samt Unterzeichnungsprotokoll für das
Königreich in Europa, für Surinam, die Niederländischen
Antillen und Niederländisch-Neuguinea
gilt.