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284_1991 AT

284. Verordnung: Rückübertragung der bisher durch Zollorgane versehenen Grenzkontrolle der Allgemeinen Luftfahrt am Flugplatz Salzburg auf Sicherheitsorgane

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 284. Verordnung: Rückübertragung der bisher durch Zollorgane versehenen Grenzkontrolle der Allgemeinen Luftfahrt am Flugplatz Salzburg auf Sicherheitsorgane

Auf Grund des § 2 Abs. 1 und des § 5 des

Bundesgesetzes vom 21. Juni 1967, BGBl. Nr. 220,

betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane

zu versehenden Grenzüberwachung und

Grenzkontrolle auf Zollorgane in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 527/1974 und BGBl.

Nr. 76/1980 wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Finanzen verordnet

1. In § 2 Z 2 der Verordnung des Bundesministers

für Inneres vom 21. September 1981 betreffend die

Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu

versehenden Grenzkontrolle auf Zollorgane, BGBl.

Nr. 447, wird lit. b wie folgt geändert

„der Allgemeinen Luftfahrt auf dem Flugplatz

Klagenfurt — Wörthersee"

2. Diese Verordnung tritt am 15. Juli 1991 in

Kraft.

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