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284_1979 AT

284. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinde Vordernberg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 284. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinde Vordernberg

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978

wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 115

Eisen Straße wird im Bereich der Gemeinde Vordernberg

wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 125,600, schwenkt von der bestehenden

Trasse nach Südwesten ab, unterfährt nach Anordnung

von zwei Kehren die ÖBB-Linie Vordernberg-

Eisenerz bei km 127,250 und bindet bei

km 128,100 wieder in die bestehende Trasse ein.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der

beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Vordernberg aufliegenden

Planunterlage (Planzeichen BO-115-37; Maßstab

1 : 1000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.

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