284. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinde Vordernberg
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der
Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978
wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 115
Eisen Straße wird im Bereich der Gemeinde Vordernberg
wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 125,600, schwenkt von der bestehenden
Trasse nach Südwesten ab, unterfährt nach Anordnung
von zwei Kehren die ÖBB-Linie Vordernberg-
Eisenerz bei km 127,250 und bindet bei
km 128,100 wieder in die bestehende Trasse ein.
Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der
beim Bundesministerium für Bauten und Technik,
beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung
sowie bei der Gemeinde Vordernberg aufliegenden
Planunterlage (Planzeichen BO-115-37; Maßstab
1 : 1000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.