284_1973
AT
284. Ungültigerklärung von Originalzeugnissen der Internationalen Kaffee-Organisation
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 284. Ungültigerklärung von Originalzeugnissen der Internationalen Kaffee-Organisation
1973_284_0 284. Ungültigerklärung von Originalzeugnissen der Internationalen Kaffee-Organisation
Originalquelle öffnen
(Übersetzung)
INTERNATIONALE KAFFEEORGANISATION
Exekutivdirektor
22, Berners Street
London, England
ED Controls 47/73
2. Mai 1973
Original: Englisch
Der Exekutivdirektor empfiehlt sich den Mitgliedern
und ersucht gemäß der im Dokument
ED-Controls 28/72 festgelegten Vorgangsweise
um Beachtung der angeschlossenen Liste über
Originalzeugnisse, die als im Monat April 1973
in Verlust geraten gemeldet wurden.
2. Die Mitglieder werden ersucht, ihre Zollbehörden
und ausstellenden Stellen dahingehend
zu informieren, daß die Gültigkeit der angeführten
Zeugnisse aufgehoben wurde und diese
daher für den Import von Kaffee, für die Gutschreibung
auf ein Transitmarkenkonto oder zur
Ausstellung von Teilzeugnissen nicht angenommen
werden dürfen.