284. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt, BGBl. Nr. 33/1920,
wird kundgemacht
1. Die Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung
1968, BGBl. Nr. 53, wird wie folgt berichtigt
Im Schlußsatz der TP 127 hat es statt „Tarifpost
127" richtig „Tarifpost 126" zu lauten.
2. Die Europäische Sozialcharta, BGBl. Nr. 460/
1969, wird wie folgt berichtigt
a) Im Art. 4 erste Zeile englischer Text hat es
statt „insuring" richtig „ensuring" zu lauten.
b) Im Art. 37 2. 3 letzte Zeile englischer Text
hat es statt „to Article 34" richtig „of Article 34"
zu lauten.
3. Das Übereinkommen (Nr. 103) über den
Mutterschutz, BGBl. Nr. 31/1970, wird wie folgt
berichtigt
a) Im Art. 4 Z. 5 englischer Text hat es statt
„to qualify benefits" richtig „to qualify for benefits"
zu lauten.
b) Im Art. 5 Z. 2 französischer Text hat es
statt „rétribuée" richtig „rétribuées" zu lauten.
c) Im Art. 7 Z. 1 lit. d französischer Text hat
es statt „salairiees" richtig „salariées" zu lauten.
4. Die Verordnung des Bundesministers für
Finanzen vom 19. Juni 1970, BGBl. Nr. 182, mit
der die Freiliste 1 geändert wird, wird wie folgt
berichtigt
Im Art. II hat es statt „11. Jänner 1971"
richtig „1. Jänner 1971" zu lauten.
5. Die 1. Gehaltsüberleitungsgesetz-Novelle
1970, BGBl. Nr. 243,. wird wie folgt berichtigt
In der Anlage 1 (Dienstzweigeordnung für die
Beamten der allgemeinen Verwaltung) ist beim
Dienstzweig 101 (Verwaltungsfachdienst und
Rechnungsfachdienst), in der mit „Dienstklasse"
überschriebenen linken Spalte die vorletzte Trennlinie
durch die Dienstklassenangabe „V" zu ersetzen.