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284_1970 AT

284. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 284. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt, BGBl. Nr. 33/1920,

wird kundgemacht

1. Die Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung

1968, BGBl. Nr. 53, wird wie folgt berichtigt

Im Schlußsatz der TP 127 hat es statt „Tarifpost

127" richtig „Tarifpost 126" zu lauten.

2. Die Europäische Sozialcharta, BGBl. Nr. 460/

1969, wird wie folgt berichtigt

a) Im Art. 4 erste Zeile englischer Text hat es

statt „insuring" richtig „ensuring" zu lauten.

b) Im Art. 37 2. 3 letzte Zeile englischer Text

hat es statt „to Article 34" richtig „of Article 34"

zu lauten.

3. Das Übereinkommen (Nr. 103) über den

Mutterschutz, BGBl. Nr. 31/1970, wird wie folgt

berichtigt

a) Im Art. 4 Z. 5 englischer Text hat es statt

„to qualify benefits" richtig „to qualify for benefits"

zu lauten.

b) Im Art. 5 Z. 2 französischer Text hat es

statt „rétribuée" richtig „rétribuées" zu lauten.

c) Im Art. 7 Z. 1 lit. d französischer Text hat

es statt „salairiees" richtig „salariées" zu lauten.

4. Die Verordnung des Bundesministers für

Finanzen vom 19. Juni 1970, BGBl. Nr. 182, mit

der die Freiliste 1 geändert wird, wird wie folgt

berichtigt

Im Art. II hat es statt „11. Jänner 1971"

richtig „1. Jänner 1971" zu lauten.

5. Die 1. Gehaltsüberleitungsgesetz-Novelle

1970, BGBl. Nr. 243,. wird wie folgt berichtigt

In der Anlage 1 (Dienstzweigeordnung für die

Beamten der allgemeinen Verwaltung) ist beim

Dienstzweig 101 (Verwaltungsfachdienst und

Rechnungsfachdienst), in der mit „Dienstklasse"

überschriebenen linken Spalte die vorletzte Trennlinie

durch die Dienstklassenangabe „V" zu ersetzen.

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