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284_1955 AT

284. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes, betreffend den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Volksdeutsche.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 284. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes, betreffend den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Volksdeutsche.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Bundesgesetz vom 2. Juni 1954, BGBl.

Nr. 142, wird wie folgt geändert

Im § 3 Abs. 1 treten an die Stelle der Worte

„bis 31. Dezember 1955" die Worte „bis 30. Juni

1956".

Artikel II.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist,

soweit sie dem Bunde zusteht, das Bundesministerium

für Inneres, soweit sie einem Bundeslande

zukommt, die Landesregierung betraut.

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