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283_1997 AT

283. Verordnung: Änderung der Verordnung über Bezeichnung, Sitz und örtliche Zuständigkeit der Dienststellen für Wildbach- und Lawinenverbauung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 283. Verordnung: Änderung der Verordnung über Bezeichnung, Sitz und örtliche Zuständigkeit der Dienststellen für Wildbach- und Lawinenverbauung

Auf Grund des § 102 Abs. 7 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 419/1996, wird verordnet

Die Verordnung über Bezeichnung, Sitz und örtliche Zuständigkeit der Dienststellen für Wildbach-

und Lawinenverbauung, BGBl. Nr. 72/1978, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 963/1994,

wird wie folgt geändert

1.Dem Titel wird folgender Kurztitel angefügt

„(Wildbach- und Lawinenverbauung – Dienststellenverordnung)“

2. Abschnitt II der Anlage lautet

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