283. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen historischen Vorbereitungslehrgang
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 1, des § 2 Abs. 2, des § 4 Abs. 2
und des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die
Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung,
BGBl. Nr. 603/1976, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 324/1982 und der
Z 2 der Kundmachung BGBl. Nr. 577/1982 wird
im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
Unterricht und Kunst verordnet
§ 1 der Verordnung über einen historischen Vorbereitungslehrgang,
BGBl. Nr. 358/1983, hat zu
lauten
„§ 1. Ein jeweils zehnmonatiger Vorbereitungslehrgang
für die Studienberechtigungsprüfung zu
den in § 3 genannten Studien wird eingerichtet
1. von September 1983 bis Juli 1984 an der Universität
für Bildungswissenschaften Klagenfurt;
2. von September 1984 bis Juli 1985 an der Universität
für Bildungswissenschaften Klagenfurt."