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283_1982 AT

283. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Stellung einer Kaution durch Unternehmen der Vertragsversicherung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 283. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Stellung einer Kaution durch Unternehmen der Vertragsversicherung

Auf Grund des § 14 Abs. 1 bis 3 des Bundesgesetzes

über den Betrieb und die Beaufsichtigung der

Vertragsversicherung, BGBl. Nr. 569/1978, wird

verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen

vom 4. Dezember 1978, BGBl. Nr. 652, über

die Stellung einer Kaution durch Unternehmen der

Vertragsversicherung wird wie folgt geändert

Der § 1 Abs. 2 hat zu lauten

„(2) Die Kaution hat zu betragen

1. für den Betrieb der Lebensversicherung

16000000 S,

2. für den Betrieb der Krankenversicherung

4000000 S,

3. für den Betrieb der Kreditversicherung

8000000 S,

4. für den Betrieb sonstiger Versicherungszweige

(Versicherungsarten insgesamt)

12000000 S."

Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1982 in

Kraft.

(2) Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung

bestehende Kautionen, die nicht die im

Art. I angeführten Beträge erreichen, sind innerhalb

eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Verordnung

auf diese Beträge zu erhöhen.

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