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283_1974 AT

283. Bundesgesetz: Änderung der Jurisdiktionsnorm

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 283. Bundesgesetz: Änderung der Jurisdiktionsnorm

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Die Jurisdiktionsnorm vom 1. August 1895,

RGBl. Nr. 111, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 108/1973, wird wie folgt

geändert

Der § 76 Abs. 2 wird aufgehoben.

Artikel II

Dieses Bundesgesetz gilt nur für die Anerkennung

solcher ausländischer Entscheidungen in

Ehesachen, die nach seinem Inkrafttreten erlassen

werden.

Artikel III

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Justiz betraut.

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